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Hendrik Lange zu TOP 08: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Die komplette Deregulierung, die der FDP vorschwebt, ist eben genau nicht die Lösung. Das zeigt das derzeitige Chaos in dem gesamten Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Und zwar nicht, weil die ZVS dabei ist, sondern weil die Hochschulen alle ihr eigenes Süppchen kochen sollen, und genau das die großen Universitäten ins Hintertreffen bringt. Es ist richtig, unsere kleinen Fachhochschulen haben mit dem Verfahren nicht so große Probleme. Sie haben relativ schnell auf die Bewerber zugegriffen, sie können das auch.

Aber die großen Universitäten haben das Problem, übrigens auch die Martin-Luther-Universität. Das lag nicht nur daran, dass sie das Verfahren „outgesourced“ haben, es liegt einfach an dem organisatorischen Aufwand, der mit einem solchen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren verbunden ist.

Der Verbund, der sich jetzt gründet, zeigt, dass der Leidensdruck groß ist. Wenn ich das in den Pressemitteilungen richtig gelesen habe, ist es eine Überganslösung der großen Universitäten, die sich gemeinsam organisieren, den Bewerbungszeitraum synchronisieren und eine Nachrückbörse einrichten, bis die ZVS endlich so weit in ihre Stiftungsform umgestaltet ist, dass sie so ins Laufen kommt, wie es der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz vorschwebt.

Deswegen der Appell, dass man dort zügig mit den Arbeiten beginnt, damit der Streit zwischen den Ländern und der ZVS beseitigt wird.

Angesichts des Chaos und der Tatsache, dass Tausende Studienplätze frei geblieben sind ﷓ man darf nicht vergessen, dass das auch Ressourcen sind, die verschwendet werden ﷓, kommen nicht nur die LINKEN und die Grünen zu der Überlegung, dass man ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz schreiben kann, auch die Vorsitzende des Ausschusses der SPD auf der Bundesebene, auch die GEW stellt eine solche Forderung auf, ein Bundesgesetz zu schreiben, dass zumindest die Form, die Frist und den Ort der Bewerbung festschreibt.

Zum Gesetz selbst nur wenige Anmerkungen. Die Hochschulrektorenkonferenz fordert beispielsweise die flächendeckende Einführung eines Teilzeitstudiums. In der Begründung zum Gesetzentwurf ist aufgeführt, wir hätten keine Teilzeitstudiengänge in Sachsen-Anhalt, deswegen könnten wir die entsprechenden Paragrafen streichen. Wir sollten uns auf jeden Fall noch einmal darüber unterhalten, ob das eine so weise und zukunftsweisende Entscheidung ist.

Auch ist die Frage zu stellen, wie Menschen mit Behinderungen in dem gesamten Verfahren entsprechend berücksichtigt werden können und welche besonderen Kriterien bei der Auswahl der Hochschulen notwendig sind. Ich denke dabei an die Barrierefreiheit.

Abschließend möchte ich sagen: Wir gehen davon aus, dass das Abitur als Kriterium für den Hochschulzugang ausreicht und man keine zusätzlichen Auswahlverfahren in dem vorgesehenen Maße etablieren muss. Natürlich, heißt das für uns auch, dass wir, wenn wir uns darüber unterhalten, dass wir auf einen Fachkräftemangel zusteuern, auch diejenigen zu einem Hochschulstudium zulassen müssen, die einen Berufsabschluss haben. Dafür muss es entsprechende Qualitätskriterien geben. Das sehen wir auch so.

Noch eine kleine Spitze: Der Hochschulpakt II sollte so schnell wie möglich abgeschlossen werden, denn das, was wir hier verwalten, ist immer noch ein Mangel. Diese Mangelverwaltung ist letztlich die Ursache dafür, dass wir das Chaos bei der Studienplatzvergabe haben.