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Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sensibel behandeln

Gudrun Tiedge: Innenminister Holger Hövelmann hat am heutigen Tag den Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes vorgestellt. Dazu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin:

Innenminister Holger Hövelmann hat am heutigen Tag den Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes vorgestellt. Dazu erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin:

„Bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich um ein wesentliches Grundrecht, das zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört. Dieses Grundrecht gilt es zu schützen und vor jeglicher Aushöhlung zu bewahren.

Nach Auffassung der LINKEN hätte es auch künftig durch die Bundesebene geregelt werden müssen. Doch mit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Versammlungsrecht auf die Länderebene übertragen. Aus Sicht der LINKEN gab es dafür keine sachlichen Argumente. Dieser Teil der Reform diente lediglich dazu, Verluste von Kompetenzen der Länder an anderer Stelle zu kompensieren.

Aber nun ist die Landeskompetenz Realität und es liegt dem Land der Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes vor.

Für DIE LINKE besteht nach den Ankündigungen des Innenministers noch deutlicher Klärungsbedarf. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob die vorgestellten Maßnahmen geeignet sind, das eigentliche Ziel – die Verhinderung öffentlicher rechtsextremistischer Provokationen – im gewünschten Maße erreichen zu können.

Der Schutz der Würde der Opfer ist zu gewährleisten, und dazu bedarf es verbindlicher Regelungen. Deren Ausgestaltung unter Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte ist das Anliegen der LINKEN, und dies sollte im Zentrum der öffentlichen Debatte stehen.

Eine politisch motivierte Einschränkung des Versammlungsrechtes kann nicht demokratisches Ziel sein, die Linke plädiert daher dafür, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außerordentlich sensibel zu behandeln.“