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Fürsorgepflicht gegenüber Staatsschützern gröblichst verletzt

Gudrun Tiedge: Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung u.a. damit befasst, inwieweit in der Polizeidirektion Dessau-Roßlau durch leitende Polizeibeamte und das Ministerium des Innern die Fürsorgepflicht gegenüber den drei Beamten des Fachkommissariats 4 (Polizeilicher Staatsschutz) verletzt wurde. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin:

Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung u.a. damit befasst, inwieweit in der Polizeidirektion Dessau-Roßlau durch leitende Polizeibeamte und das Ministerium des Innern die Fürsorgepflicht gegenüber den drei Beamten des Fachkommissariats 4 (Polizeilicher Staatsschutz) verletzt wurde. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin:

„Bereits nach der Vernehmung der Zeugen Gratzik und Ennulat durch den Ausschuss zeigt sich, dass das Ministerium des Innern sowie leitende Beamte der Polizeidirektion Dessau-Roßlau ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den ehemaligen Beamten des Staatsschutzes gröblichst verletzt haben. Anstatt den engagierten Kampf der früheren Staatsschützer gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu unterstützen, wurden diese aufgrund ihrer Vorwürfe  gegen den ehemaligen Abteilungsleiter der Polizei der Polizeidirektion Dessau gravierende „Steine“ - besonders hinsichtlich ihrer beruflichen Weiterentwicklung – in den Weg gelegt.

Die betroffenen Beamten wurden dienstlich umgesetzt, eine Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst konnte nur auf dem Wege der Klage gegen das Land durchgesetzt werden.

Unter solchen Bedingungen bleibt die Motivation von hochengagierten Beamten ausnahmslos auf der Strecke.

Dringlichste Aufgabe des Ausschusses muss es jetzt sein, die Verantwortlichen aus dem Ministerium des Innern und der Polizeidirektion Dessau-Roßlau zu diesen Vorgängen zu hören.

Personelle Konsequenzen stehen dann sicherlich auf der Tagesordnung.“