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Parlamentarische Initiativen zur 49. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung am 11. und 12. Juni 2020 ein:

Antrag: Jetzt sofort und konsequent handeln - Giftschlammgrube Brüchau vollständig entsorgen und renaturieren (Drs. 7/6081)


Im Endbericht zur Giftschlammgrube Brüchau durch die Firma Neptune Energy Deutschland wird klar festgestellt und dokumentiert, dass die Grube undicht ist und somit Schadstoffe bereits jahrzehntelang ins Grundwasser und die Umwelt gelangten. Mensch und Umwelt in diesem Bereich sind damit nachweislich gefährdet und die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die komplette Entsorgung der Grube duldet keinerlei Verzögerungen mehr. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich alle Maßnahmen zur vollständigen Entsorgung der Giftmüllgrube Brüchau bindend festzulegen und einzuleiten sowie eine Lösung für einen geregelten und kompletten Rückbau inklusive eines nachvollziehbaren sicherheitstechnischen Entsorgungskonzeptes zu erarbeiten. Darüber hinaus sollen die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltinteressen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen im Umfeld der Giftschlammgrube Brüchau bei der zukünftigen Vorgehensweise zur kompletten Entsorgung wesentlich stärker berücksichtigt werden. Die bisherige Vorgehensweise zum Umgang bzw. zur Schließung der Deponie Brüchau hat zu einer Gefährdungserhöhung für Mensch und Umwelt geführt. Eine verantwortbare und sicherheitsorientierte neue Gesamtkonzeption für die Beseitigung und Renaturierung der Grube Brüchau muss schnellstmöglich erarbeitet und umgesetzt werden.

Antrag: Kinder- und Familiengipfel für Sachsen-Anhalt - Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen (Drs. 7/6082)

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, unverzüglich zu einem Kinder- und Familiengipfel einzuladen. Hintergrund ist der Umstand, dass Kinder und Jugendliche im besonderen Maße von den Kontaktsperren bzw. den Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Corona-Pandemie betroffen sind und deren Alltag weiterhin aufgrund der Schließungen bzw. des eingeschränkten Regelbetriebes sämtlicher Einrichtungen und Angebote des Kinder- und Jugendbereichs beeinträchtigt ist. Die Belange aller Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien müssen bei der notwendigen Bekämpfung der Pandemie und der daraus entstehenden Folgen berücksichtigt werden. Für die Kinder und Jugendlichen, deren Alltags-, Lern- und Lebenssituation innerhalb kürzester Zeit vollständig verändert wurde, stellt die Corona-Krise eine außerordentliche Belastungssituation dar und einen erheblichen Einschnitt in ihrer kindlichen Entwicklung. Abhängig vom familiären Miteinander und der Situation der ebenso belasteten Eltern, sind auch hier starke Unterschiede entstanden, die bisher kaum Berücksichtigung fanden.

Große Anfrage: Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt (Drs. 7/5562)

Der Rettungsdienst ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und wirkt beim Katastrophenschutz mit. Die Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, mit qualifiziertem Personal und geeigneten Mitteln rasch und sachgerecht bei medizinischen Notfällen zu helfen, Leid zu lindern und Leben zu retten, gleich, ob im bodengebundenen Rettungsdienst, in der Luftrettung sowie im Berg- und im Wasserrettungsdienst. Seine Leistungen umfassen die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung. Träger des Rettungsdienstes sind, soweit nicht etwas anderes gesetzlich bestimmt ist, die Landkreise und kreisfreien Städte, die diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Im Sinne einer Bestandsaufnahme hat die Fraktion DIE LINKE eine Große Anfrage zur Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt an die Landesregierung gestellt. Diese Bestandsaufnahme soll einen Beitrag dafür leisten, den Rettungsdienst zu stärken und zukunftsfähige Konzepte zu dessen Weiterentwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Hierzu konzentriert sich die Große Anfrage auf die Themenkomplexe „Struktur“, „Ausstattung“, „Einsatzsituation“, „Qualitätssicherung- und - verbesserung“ sowie „Personal“. Die Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage liegen nun vor. Entsprechend erfolgt zur Landtagssitzung die Aussprache zur Großen Anfrage.

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Drs. 7/6124)

Die historisch gewachsene unterschiedliche Zugehörigkeit von Fähren und anschließenden Straßen führt in den letzten Jahren zu Interessenskonflikten zwischen den Beteiligten der öffentlichen Körperschaften. In vielen Fällen sind Gemeinden Träger von Fähren, die Kreis- oder Landesstraßen miteinander verbinden. Die damit entstehende Kostenbelastung ist aufgrund von zunehmend defizitären Betreiberkosten, z. B. aufgrund von Niedrigwasserphasen, primär ein Problem von Gemeinden, obwohl der Charakter der Aufgabe dem Land oder dem Kreis zugerechnet werden muss. Der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE soll diesen Missstand beheben. Hierzu soll § 2, Absatz 4 des Straßengesetzes für Sachsen-Anhalt wie folgt geändert werden:  „Fähren gehören zur Straße. Wenn Fähren Straßen unterschiedlicher Baulastträger verbinden, ist zwischen denen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zugehörigkeit abzuschließen.“

Antrag: Finanzierung von Corona-Tests bedarfsgerecht sichern, gesetzliche Krankenkassen nicht allein lassen (Drs. 7/6118)

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stellt eine ausreichende Anzahl von Testungen nicht sicher. Um einer zweiten Infektionswelle entgegenzuwirken, ist eine Teststrategie erforderlich, die rechtzeitig die Herausbildung von Infektionsclustern in Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften erfasst. Hier müssen regelmäßige präventive Testungen stattfinden. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, sich in diesem Sinne dafür einzusetzen, dass der Bund weitere Kosten für eine erweiterte Teststrategie übernimmt. Die Gesetzliche Krankenversicherung soll dabei über einen Zuschuss des Bundes entlastet werden. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Bund kommen, soll die Landesregierung zeitnah eine Lösung mit eigenen Finanzmitteln entwickeln.

Antrag: Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen – Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten (Drs. 7/6119)

Die vergangenen Wochen und Monate haben den Lebensalltag der Menschen durch tiefgreifende Einschränkungen stark beeinträchtigt. Dabei waren insbesondere die Bewohner*innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt, da sie etwa zwei Monate keinen Besuch empfangen konnten. Im Zuge der Lockerungen werden die Besuchs- und Ausgangsbestimmungen für die Bewohner*innen in den Einrichtungen aufgrund fehlender verbindlicher Rechtsgrundlagen sehr differenziert umgesetzt, was zu entsprechender Verunsicherung und oft auch Unverständnis führt. In den Einrichtungen bestehen hier große Unterschiede. Die Einrichtungen befürchten im Falle eines Ausbruchs der Infektion Sanktionen und reagieren mit entsprechend strengen Regelungen bis hin zur Ausgangsbeschränkung für Bewohner*innen, die nirgends gefordert, geschweige denn festgeschrieben sind. Dieser Zustand ist für die Einrichtungen selbst äußerst schwierig, für die Bewohner*innen und ihre Angehörigen jedoch untragbar. Andauernde Isolation führt nachweislich zu Vereinsamung und kann im schlimmsten Fall schwere Depressionen bis hin zur Selbstaufgabe oder suizidalen Absichten führen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung daher auf, dieser Entwicklung mit der Festlegung einheitlicher gesetzlicher Vorgaben, die allen Beteiligten zugutekommen, entgegenzuwirken.

Antrag: Eltern und Einrichtungen im eingeschränkten Kita-Regelbetrieb entlasten (Drs. 7/6120)

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu suchen, wie in denjenigen Fällen, in denen seit dem 02.06.2020 im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes von Kindertageseinrichtungen die Kostenbeiträge zwar in voller Höhe von den Eltern erhoben werden, jedoch die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit durch die Einrichtungen nicht gewährleistet werden kann, die dadurch entstehende Differenz den Eltern erstattet werden kann. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, die Mehrbelastung, die die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes vom 26.05.2020 für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen bedeutet, finanziell auszugleichen. Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) geht zutreffend davon aus, dass es aufgrund der Personalsituation zu Engpässen und zu Gruppenschließungen in Kitas kommen kann. Eltern sollen daraus keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn Kitas die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten nicht einhalten können.Das Hygienekonzept des Landesjugendamtes sieht zudem umfangreiche Tätigkeiten vor, die von den Erzieherinnen und Erziehern neben der Arbeit mit den Kindern geleistet werden sollen. Die angespannte Personalsituation im eingeschränkten Regelbetrieb wird dadurch zusätzlich erschwert. Den Einrichtungen muss der dafür notwendige Aufwand erstattet werden.

Antrag: Gastronomiebetriebe und Marktgewerbetreibende unterstützen – Sondernutzungsgebühren erstatten (Drs. 7/6123)

Gastronomie und Einzelhandel sind wirtschaftlich in besonderer Weise von der Auswirkung der COVID-19-Pandemie und damit in Zusammenhang stehenden Eindämmungsmaßnahmen sowie darüber hinaus gehenden erheblichen Veränderungen im Nutzungsverhalten betroffen. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung daher auf, den Kommunen den Verzicht auf die Erhebungen kommunaler Sondernutzungsgebühren für öffentliche Straßen und Plätze für die Gastronomie und Einzelhandel sowie ambulante Verkaufsstände, einschließlich von Jahr- und Wochenmärkten zu ermöglichen. Dazu soll das Finanzministerium den Kommunen unbürokratisch den Gebührenverzicht erstatten, sodass diese bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bzw. Zuweisung eines Standplatzes auf die Erhebung der Gebühr bei den Selbstständigen bzw. Unternehmen verzichten können. Diese Praxis soll rückwirkend vom 18. März bis zunächst 31. Dezember 2020 gelten und auch Marktgebühren umfassen, die im Auftrag der Kommunen durch Externe erhoben werden. Die bereits erfolgten Zahlungen sollen im Rückwirkungsfall an die Gewerbetreibenden erstattet werden.


Magdeburg, 10. Juni 2020