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Eva von Angern zu TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Neugliederung der Justizvollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt

Es ist in der Debatte bereits deutlich geworden, aus welchen Intentionen heraus uns dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde.
Einerseits haben wir es mit Personalproblemen in der neu gebauten Justizvollzugsanstalt Burg-Madel zu tun. Das ist ein kurzfristig ganz dringend zu lösendes Problem. Zum anderen haben wir den Bericht der Expertenkommission vorliegen, der bei der ganzen Debatte nicht unbeachtet bleiben darf. Es ist von Akteurinnen und Akteuren aus den Justizvollzugsanstalten ein Urteil gefällt worden, dass wir unübersichtliche, kleinteilige Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt haben, dass wir eine marode Bausubstanz haben, dass wir zu viele Gemeinschaftsunterkünfte haben, was den verfassungsmäßigen Vorstellungen nicht entspricht, dass wir aber auch nicht mehr viel Spielraum im Bereich der Personalpolitik haben. Auch für die Justizvollzugsanstalten gilt das Personalentwicklungskonzept. Mehr Personal ist an dieser Stelle nicht zu erwarten.

Die Folgen, die die Expertenkommission vorausgesehen hat, sind, dass in Sachsen-Anhalt möglicherweise Sicherheitsrisiken zu verzeichnen sind, dass wir es, wenn wir nichts dagegen tun, mit schlechten Haftbedingungen zu tun haben, wogegen sich die Häftlinge auch rechtlich wehren können, und dass wir nicht unerhebliche Behandlungsdefizite zu verzeichnen haben, die natürlich klar dem Resozialisierungsgedanken und dem Resozialisierungsauftrag, der den Strafvollzugsanstalten anheim gestellt ist, entgegenstehen. Das wiederum hat gesellschaftliche Folgen.

Es gibt auch ganz konkrete Vorschläge in dem Bericht zu dem, was sich ändern muss. Die Schließung der Haftanstalten, insbesondere in Halberstadt und Stendal, wird nicht nur mittelfristig empfohlen, sondern sogar kurzfristig. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass das momentan noch nicht in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Nichtsdestotrotz müssen wir darüber reden.  
Nicht zustimmen kann ich, dass wir dem Ministerium eine Verordnungsermächtigung erteilen, die nicht nur nicht dem Bestimmtheitsgebot entspricht. Wenn man sich auf die Rechtsposition stellt, dass man sagt: Wenn wir als Land Behörden - worunter auch die Justizvollzugsanstalten fallen - schließen, dann muss das der Landtag mitentscheiden, dann gilt das nach meiner Auffassung auch für Außenstellen.

Zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfes. Auch ich fand es bedauerlich, dass die Ministerin sowohl im Ausschuss für Recht und Verfassung als auch im Finanzausschuss ein Stück weit abgewehrt hat, dass dabei möglicherweise Veränderungen anstehen. Nach meinem Dafürhalten hätte man miteinander ein Stück weit offener umgehen müssen, weil das eine wichtige Entscheidung ist, die wir zu treffen haben. Bis zur Bereinigungssitzung muss auf jeden Fall geklärt werden, inwiefern es möglicherweise Veränderungen bei den Stellenplänen gibt, inwiefern es auch Veränderungen bei den Investitionen gibt.  
Wenn wir alles so belassen, wie es momentan ist, kostet das unnütz Geld. Aber wir dürfen auch nicht unnütz Geld in Außenstellen stecken, die wir dann möglicherweise im Jahr 2011 schließen. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Aus finanzpolitischer Sicht werden wir natürlich die Frage nach Einsparpotenzialen stellen. Die Einsparpotenziale liegen sicherlich nur in der Schließung von bestimmten Einrichtungen. Ich gebe mit Blick auf andere Behördenreformen meiner Hoffnung Ausdruck, dass es möglicherweise zumindest nicht mehr Geld kostet.