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Eva von Angern zu TOP 11: Aktuelle Debatte "Gefährdung der Meinungsfreiheit in Sachsen-Anhalt und Deutschland entschlossen entgegentreten"

Anrede,

Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz besagt: „Jeder und jede hat das Recht, seine und ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Beim ersten Lesen der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte fiel mir zunächst das Berliner Urteil bzgl. der Politikerin Renate Künast ein. Ich möchte nicht wiederholen, welche Äußerungen aus Sicht des Gerichtes unter die Meinungsfreiheit fallen. Nur so viel: genau wie viele Kolleginnen und Kollegen war auch ich über dieses Urteil erschüttert.

Was mir jedoch Mut macht, ist der breite öffentliche Widerspruch. Der Widerspruch und die vielfache Distanzierung von der Einschätzung des Gerichts. Das ist gut und wichtig, denn das zeugt für eine bestehende Sensibilität in unserer Gesellschaft, die für sich diese Einschätzung des Gerichts ausdrücklich nicht teilen.Das macht Hoffnung.

Aber, es ist ebenfalls absurd zu meinen, dass jede Meinungsäußerung der Meinungsfreiheit unterliegt. Nein, das tut sie nicht und das ist auch gut so. Meinungsfreiheit hat deutliche Grenzen. So bei der Verletzung der Würde, bei Volksverhetzung oder Verfassungswidrigkeit Und es ist gut und richtig, dass in unserem Land niemand straffrei behaupten darf, dass der Holocaust nicht stattgefunden hat.

Meinungsfreiheit heißt allerdings auch nicht, dass ein Widerspruch zum Gesagten nicht zulässig ist. Man darf also Meinungsfreiheit nicht mit der Vorstellung verwechseln, dass man manche Aussage nicht widerspruchslos tätigen kann. „Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit als elementares Grundrecht und Schutzrecht der Bürger*innen gegenüber dem Staat.  Aber es schützt nicht vor Widerspruch.“ An dieser Stelle teile ich ausdrücklich diese Sätze aus dem Redebeitrag meiner Kollegin Janine Wissler im Hessischen Landtag vom 31.10.2019 – anlässlich einer durch die AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde zur Meinungsfreiheit.

Gehen Sie davon aus, dass es immer Widerspruch aus den Reihen der Demokrat*innen geben wird, wenn Sie Ihre menschenfeindlichen, frauenfeindlichen und homophoben Äußerungen hier und anderswo tätigen. Wir haben in unserem Land kein Problem mit einer gefährdeten Meinungsfreiheit. Das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz ist vor allem ein Schutzrecht gegen den Staat.  Darum geht es vorliegend meines Erachtens nicht.

Ich sage auch ausdrücklich, dass wir als LINKE die These, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet sei, nicht teilen. Wir haben ein ganz anderes Problem in unserem Land, das zugleich eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie darstellt.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten oder auch Frauenrechtlerinnen beleidigt und bedroht werden können. Morddrohungen und Morde gegenüber und an engagierten Menschen in Deutschland sind der Sargnagel für unsere Demokratie. Sie verbreiten Angst und Schrecken und genau das soll auch ganz bewusst geschehen. Menschen sollen mundtot gemacht werden.

Doch an die AfD Fraktion gerichtet sage ich deutlich: wir werden uns nicht mundtot machen lassen. Wir werden nicht weichen, wenn Sie Menschenrechte mit Füßen treten! Wir werden selbstverständlich weiter widersprechen. Ihr vermeintliches Eintreten für die Meinungsfreiheit ist in Wirklichkeit nichts anderes als der Versuch, letztendlich die Meinungshoheit zu erlangen.

Besonders absurd ist die von Ihnen eingebrachte Aktuelle Debatte vor dem Hintergrund, dass Sie selbst massiv versuchen, die Meinungsfreiheit in Deutschland einzuschränken, indem sie Fragen von Journalist*innen abbügeln, abqualifizieren und nicht beantworten. Sie von der AfD haben somit eine äußerst selektive Haltung zur Meinungsfreiheit.

In der Begründung zur AD steht der aus Ihrem Mund zu hörende, entlarvende Satz: "Der Raum des Sagbaren darf von linksliberalen Tugendwächtern nicht weiter eingeschränkt, er muss ganz im Gegenteil endlich wieder erweitert werden." Fakt ist ja wohl, dass von der AfD selbst der Raum des Fragbaren eingeschränkt wird - und den muss man tatsächlich endlich wieder erweitern.

Fakt ist, dass auch der Abbruch eines ZDF-Interviews durch Bernd Höcke unlängst zeigte, wie man es bei der AfD mit Meinungsfreiheit so hält. Und das ist nur die Führungsebene.  

Wenn es um die Verteidigung von Grund- und Menschenrechten geht, bin ich übrigens sehr gerne eine „linksliberale Tugendwächterin“ und weiß viele meiner Kolleg*innen hier im Hause an meiner Seite. Als Fraktion DIE LINKE unterstützen wir daher auch ausdrücklich den Aufruf von vielen Journalistinnen und Journalisten und Medienschaffende aus Deutschland – auch aus Sachsen-Anhalt, der unter dem Titel „Schützt die Pressefreiheit!“ zu Protesten gegen den Naziaufmarsch am morgigen Tag in Hannover und Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit aufruft.

Wir zeigen uns mit den von Hass und Drohungen betroffenen Journalist*innen und Medienschaffenden solidarisch und unterstützen ausdrücklich ihre Forderungen u.a. gegenüber den Medienanstalten und den Sicherheitsbehörden. Der unwürdige Umgang mit Markus Decker anlässlich der merkwürdigen Pressekonferenz der AfD zur klugen Entscheidung des Rechtsausschuss zur Abwahl des Vorsitzenden Brandner ist ein beredtes Beispiel für den Umgang der AfD mit Medien. Das war nicht unsouverän, das war deutlich feindlich und im Übrigen auch unanständig und peinlich.

Aber weiter zu Ihrem Antrag: Nun stehen die vom MDR beauftragte Umfrage von Infratest Dimap und die darin enthaltenen Zahlen im Raum. ¼ der Ostdeutschen meint, dass sich die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung verschlechtert hat. Eine zweifelsohne zu hinterfragende Zahl. Doch an dieser Stelle kann ich auf die Debatte am Mittwoch zum Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verweisen. Auch beim Thema „Meinungsfreiheit“ spielt die AfD als eigentliche „Brandstifter Feuerwehr“, feuert sie doch selbst regelmäßig „mit Hass und Hetze“.

Sie sind keine glaubwürdigen Verteidiger der Meinungsfreiheit, die Sie regelmäßig mit Füßen treten! Und daher möchte ich an dieser Stelle an Artikel 1 unseres Grundgesetzes erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dass er als Antithese zur Hölle der faschistischen Diktatur geboren worden ist, zeigt der zweite Satz, den mitzulesen oft vergessen wird: „Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 

Wenn man das Interview-Buch mit Herrn Höcke liest, bekommt man ein Gefühl dafür, was im geistigen Schoß der Partei alles ausgebrütet wird, die hier Rechtsaußen in diesem Saal sitzt. Ein Beispiel:

„In der erhofften Wendephase stünden uns harte Zeiten bevor, denn umso länger der Patient die drängende Operation verweigert, desto härter werden zwangsläufig die erforderlichen Schnitte sein.“ Der gleichgesinnte Interviewer wirft ein, schon Hegel habe gewusst, dass brandige Glieder nicht mit Lavendelwasser kuriert werden könnten. Darauf der Interviewte: Eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben (…), die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen.“

Und an anderer Stelle:

„Aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen. Dann werden die Schutthalden der Moderne beseitigt, denn die größten Probleme von heute sind ihr anzulasten.“ 

So spricht der Fraktions- und Landesvorsitzender der AfD in Thüringen und Spitzenkandidat seiner Partei bei der gerade stattgefundenen Landtagswahl. Nicht etwa in einem fakemäßig verstümmelten Zitat, sondern in einem ungekürzten, über knapp 300 Seiten laufenden Interview, das ankündigt, nicht Äußerungen über ihn, sondern von ihm zu publizieren. Originalton blaubraun also. Ungekürzt und unzensiert.

Hier lese ich die tatsächliche Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und unsere Demokratie. Und noch eine höchstpersönliche Meinung von mir an die AfD-Fraktion gerichtet: Wenn einer Ihrer Kollegen einem Kollegen einer anderen Fraktion „Klappe“ zuruft, hat das Nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Das zeugt einzig und allein dafür, dass ihm jegliche Kinderstube fehlt und er sich hier im hohen Hause peinlich verhält!

Abschließend möchte ich an dieser Stelle noch einmal meine Kollegin aus dem hessischen Landtag - Janine Wissler - zitieren:  „Die AfD verteidigt nicht die Meinungsfreiheit, sie bedroht sie, indem sie Kritiker*innen auch juristisch mundtot machen möchte und jede Kritik als Angriff auf ihre Meinungsfreiheit auslegt. Das ist ein Manipulationsversuch und eine Täter-Opfer-Umkehr, auf die wir nicht hereinfallen dürfen."

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!