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Europäisches Sozialpaket mit vielen offenen Fragen - politische Schaufensteraktionen sind unnütz

Edeltraud Rogèe: Zu den gestern von der Europäischen Kommission vorgestellten Richtlinien zu Gleichstellung, Behandlung von Patienten im EU-Ausland und Eurobetriebsräten erklärt die gewerkschaftspol. Sprecherin der Fraktion

„Die von der Europäischen Kommission vorgestellten Richtlinien müssen noch einige gewerkschaftliche Forderungen berücksichtigen, um die Begriffsbezeichnung  „Sozialpaket“ tatsächlich zu verdienen.

Diese Richtlinien und die bereits am 10. Juni 2008 von den EU-Arbeitsministern verabschiedete Arbeitszeitrichtlinie zeigen immer deutlicher, in welche Richtung Europa bzw. die Europäische Union weiter gehen sollen - nämlich hin zur weiteren Flexibilisierung der Arbeit und des Abbaus von sozialen Standards zugunsten des Marktes und des Wettbewerbs.

Die Befürchtung der LINKEN ist groß, dass die im Sozialpaket enthaltene EU- Betriebsräterichtlinien  kaum zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte beitragen werden.

Der Einfluss der Eurobetriebsräte ist nach dieser Richtlinie nicht ausreichend geregelt, bei Auslagerungen und Schließungen von EU-weiten Unternehmen müssen sie rechtzeitig informiert und einbezogen werden. Die wirkliche Mitbestimmung ist so stark eingegrenzt, dass für eine Mitgestaltung von Unternehmensentwicklungen, damit auch die Ausgestaltung und Sicherung von Beschäftigung, nicht möglich ist. Damit werden solche Richtlinien zu politischen Schaufensteraktionen der Europäischen Kommission.

Auch die kürzlich verabschiedete Arbeitszeitrichtlinie wird kaum zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Europa beitragen, im Gegenteil - gerade für Ärzte werden sich die Bedingungen weiter verschlechtern. Hier wird, entgegen dem EUGh-Urteil, welches Bereitschaftszeiten für Ärzte definitiv als Arbeitszeit bewertet, die Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz in eine „aktive“ und „inaktive“ Phase (wenn der Arbeitnehmer z.B. schläft) unterteilt, wobei es dem Gesetzgeber und den Tarifpartnern überlassen wird, die „inaktive“ Phase als Arbeitszeit zu bewerten. Das bedeutet, dass so die Arbeitszeit von Klinkpersonal und Ärzten auf 65 Stunden pro Woche ausgedehnt werden kann. Unter solchen Arbeitszeitbelastungen ist es kein Wunder, dass in Deutschland immer mehr Behandlungsfehler passieren. Um bessere Bedingungen für die Klinikmitarbeiter zu erreichen,  sind klare Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag notwendig.

Die Anerkennung und die Akzeptanz der europäischen Gewerkschaften müssen stärkeren Eingang in europäische Regelungen finden. Deswegen erwartet DIE LINKE bei der künftigen Erarbeitung von Regelungen, dass die Gewerkschaften rechtzeitig Gehör finden und ihre Vorschläge auch berücksichtigt werden.“