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Doppelte Benachteiligung des Abiturjahrgangs 2020 verhindern

Fast ein Jahrzehnt hat die Auseinandersetzungen um die Vorgaben für die gymnasiale Oberstufe und das im bundesweiten Vergleich unfaire Abitur in Sachsen-Anhalt gedauert, bis die Oberstufenverordnung endlich geändert wurde. Die Abiturienten des Schuljahres 2019/20 sind nun die letzten, denen noch einmal ein solches Abitur abverlangt wird. Bildungsminister Tullner hat es abgelehnt, Regelungen aus der neuen Oberstufenverordnung, die für die nachfolgenden Jahrgänge mehr Fairness bieten, bereits auf den jetzigen Abiturjahrgang anzuwenden. Nun soll diesen ohnehin benachteiligten Abiturienten auch noch die geordnete Vorbereitung auf das Abitur verwehrt werden, die durch die Corona-Pause abgebrochen wurde. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Bildungsminister Tullner muss von seinen Plänen Abstand nehmen, die schriftlichen Abiturprüfungen nur eine Woche nach dem ursprünglichen Zeitplan bereits ab dem 04. Mai schreiben zu lassen. Dabei geht es nicht um die Einhaltung von Hygienevorschriften, sondern um faire Chancen für die zu erbringenden Leistungen. Diese sind in drei Wochen nicht gegeben, weil den Abiturienten die Abiturvorbereitung der letzten vier Wochen fehlt. Home-Learning ist dafür kein Ersatz.

Es ist auch keine Alternative, den Abiturient*innen einen zweiten Termin Anfang Juni anzubieten, wenn gleichzeitig an den mündlichen Prüfungen festgehalten wird. Die Schulleitungen der Gymnasien weisen ihre Abiturient*innen selbst daraufhin, dass dieser Termin wegen der dann eintretenden zeitlichen Überschneidungen inakzeptable Nachteile und Risiken bietet. Die Abiturient*innen werden genötigt, sich schon im Mai den Prüfungen zu stellen, obwohl es große Sorgen vor Ansteckung gibt und sich viele von ihnen schlecht vorbereitet fühlen.

Es ist nicht zu verstehen, warum sich der Bildungsminister gegenüber diesem Abiturjahrgang so verständnis- und rücksichtlos zeigt. Die Abiturient*innen erfahren durch ihn keine Anpassung ihrer Prüfungsanforderungen an die neuen Oberstufenverordnung und sollen ihr Abitur nun auch noch ohne ausreichende Vorbereitung und unter erheblichen psychischen Belastungen absolvieren. Cui bono, muss man den Bildungsminister da fragen. Gerade dieser Abiturjahrgang hat besondere Rücksichtnahme verdient und kein „Augen zu und durch“!

Die einzig akzeptable Alternative ist die Wiederaufnahme der Abiturvorbereitung, sofern die Schulen noch im April wieder besucht werden können und danach die schriftlichen Prüfungen Anfang Juni bei einem Verzicht auf mündliche Prüfungen. Sollten die Schulen bis in den Mai hinein geschlossen bleiben, müssen die Abiturnoten aus den bisherigen Leistungen ohne Prüfungen ermittelt werden.

In den letzten Jahren wurden Tausende Abiturient*innen aus Sachsen-Anhalt durch die ministeriellen Vorgaben um ihr Abitur betrogen. Diese konservative Bildungspolitik muss endlich beendet werden und darf nicht noch einen neuen Höhepunkt erleben.“


Magdeburg, 14. April 2020