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Debatte zu Umgang mit Steuermitteln sachgerecht führen

Gemeinsame Erklärung der Landesvorsitzenden Birke Bull-Bischoff und des Fraktionsvorsitzenden Swen Knöchel zur Erklärung des Bundes der Steuerzahler zur Verwendung von Fraktionsgeldern vom 5.12. 2016

Gemeinsame Erklärung  der Landesvorsitzenden Birke Bull-Bischoff und des Fraktionsvorsitzenden Swen Knöchel zur Erklärung des Bundes der Steuerzahler zur Verwendung von Fraktionsgeldern vom 5.12. 2016:

Die Erklärung des Bundes der Steuerzahler präsentiert eine fragwürdige Mischung aus alten und wenig neuen Fakten, aus Verkürzungen und Umstrittenem. Sowohl Politik als auch der Bund der Steuerzahler sollten sich der Öffentlichkeit verpflichtet sehen. Dies bedeutet Transparenz, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Handlungen. Die Erklärung des Bunds der Steuerzahler dagegen zielt auf Stimmungsmache.

Alle wesentlichen Punkte der Erklärung waren Teil der öffentlichen Berichterstattung und sind im Zuge von Prüfverfahren bereits abgeklärt. Um den kritischen Punkten aus den Berichten bis 2011 einen aktuellen Anstrich zu geben, beginnt die Erklärung mit den Haushaltsdaten der Landtagsfraktionen von 2015. Folgende Punkte bleiben dann aber ohne zeitliche Einordnung. Faktische Beschreibungen werden skandalisiert. Eine sachbezogene Kritik sieht anders aus.

Kostensteigerung des Parlaments:
Mit Ergebnis der Wahl 2016 gehören nun fünf (vorher vier) Fraktionen dem Landtag von Sachsen-Anhalt an. Fast die Hälfte des vom Bund der Steuerzahler kritisierten Aufwuchses ist der Grundbetrag für eine neue Fraktion, der deren Arbeitsfähigkeit sicherstellen soll. Trotz der personellen Verkleinerung des Landtags erklärt dies – zusammen mit Tarif- und Kostensteigerung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – den Aufwuchs der öffentlichen Kosten um jährlich zwei Prozent. Aufgabe des Parlaments ist die Kontrollfunktion gegenüber der Regierung, die sich auf die Verwaltung mit 40 000 Landesbediensteten stützen kann. Für die Arbeit der Fraktionen sind somit neben den Abgeordneten ebenfalls kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unerlässlich. In der Linksfraktion entfallen mehr als 80 Prozent der Fraktionskostenzuschüsse auf die Kosten für unsere Angestellten.

Fraktionsrücklagen:
In diesen parlamentarischen Kontext lässt sich auch die Bildung von Rücklagen einordnen. Die Größe von Fraktionen hängt vom Votum der Wählerinnen und Wähler ab. Das Ergebnis von Wahlen ist also auch für die Mitarbeiterstärke einer Fraktion bzw. für deren Schwankungsbreite relevant. Die Linksfraktion verwendet die Rücklagen für einen Abfindungsfonds für Angestellte der Fraktionen. Dies geschieht im Rahmen der Tarifverträge.

Zusatzvergütungen:
Die sogenannten Funktionszulagen der Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt folgen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes.

Fazit:
Im Umgang mit Fraktionskostenzuschüssen handelt die Linksfraktion auf dem Boden von Recht und Gesetz. Ein Vorgehen wie das des Bundes der Steuerzahler erschwert eine sachgerechte Auseinandersetzung. Die Unterstellung, „offensichtlich scheffeln sich die Fraktionen immer mehr Geld in ihre Taschen“, verschärft mit gefährlichen Worten grassierende Politikverdrossenheit.

Magdeburg, 6. Dezember 2016