Datenlöschskandal beim LKA ist ein Skandal um die Nichtlöschung von Daten
Nach der Sondersitzung des Innenausschusses zur Klärung der Löschung von Daten bei der Polizei Sachsen-Anhalt erklärt die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:
„Es hat sich unsere Mutmaßung glasklar bestätigt, dass nicht das Löschen an sich, der eigentliche Skandal ist, sondern die offenkundige Missachtung des Datenschutzes. Mindestens seit den neuen rechtlichen Vorgaben aus dem Jahr 2018 existiert bei der Polizei in Sachsen-Anhalt kein datenschutzkonformes Löschmanagement. Für die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe hat sich offensichtlich niemand interessiert – nicht die Polizei und nicht das Innenministerium.
Seit Oktober 2020 ist durch Hinweisen des BKAs bekannt, dass die Löschfristen für 42.000 Datensätze in Sachsen-Anhalt überschritten sind. Darüber wurde aber, laut Darstellung heute, nicht die Hausspitze des Innenministeriums informiert. Passiert ist seitdem, bis zur letzten Februarwoche, offenbar nichts. Das wirft mehrere Fragen auf: Wie kann das sein? Welchen Stellenwert haben Datenschutz und gesetzliche Vorgaben für die Polizei in Sachsen-Anhalt und das Innenministerium, wenn eine gesetzliche Aufgabe seit über zwei Jahren schlichtweg ignoriert wird? Und: Handelt es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz um mehr Daten im Bestand zu behalten? Wenn sich die Informationskette tatsächlich so darstellt wie heute vorgetragen, steht auch die Frage im Raum, ob der Innenminister seine Behörden eigentlich im Griff hat. Wenn über einen derart bedeutsamen Vorgang über Monate nicht informiert wird, deutet das stark auf ein Eigenleben der Behörden hin.
Als vorläufige Bilanz lässt sich sagen: Spätestens seit Oktober 2020 ist eigentlich klar, dass es ein schwerwiegendes Datenschutzproblem bei der Polizei in Sachsen-Anhalt gibt. Der Datenschutzbeauftragte wurde nicht eingebunden. Das Ministerium war nicht darüber informiert, dass gesetzliche Vorgaben mindestens seit 2018 durchgängig nicht umgesetzt und damit der rechtliche Rahmen komplett ignoriert wurde. Vorgaben des Ministeriums zur Umsetzung der Aufgaben aus dem BKA-Gesetz, dass die Kontrolle der Löschfristen auf die Länder überträgt, hat es nach den Aussagen heute nicht gegeben.
Irritierend für uns ist zudem die Aussage, dass gelöschte Daten in Gänze wiederherstellbar seien. Heißt in Sachsen-Anhalt das Löschen polizeilicher Daten wirklich Löschen oder meint es eher, die Daten in ein Back-up des BKAs zu verschieben? Ob und inwiefern das rechtskonform ist, ist wird auf Bundesebene zu klären sein. Ebenso wie eigentlich die Praxis in anderen Ländern aussieht.“
Magdeburg, 5. März 2021