Das Verhandeln von Inzidenzen wird den Schulen nicht gerecht
Zu der gestern vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetz in Bezug auf die Regelungen für die Schließung von Schulen erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann:
„Die Absenkung der Inzidenz für die Komplettschließung aller Schulen von 200 auf 165, im Gegenzug für eine Abschwächung der beabsichtigten Ausgangssperre, ist ein schlechter Deal für die Schulen. Diese Absenkung wird den Bedürfnissen und Rechten der Kinder und Jugendlichen für gute Bildung und soziale Kontakte nicht gerecht. Es ist ein Rückfall in die Zeit des ersten Lockdowns vor einem Jahr, als es weder Schnelltests, Impfungen und auch noch keine Erfahrungen mit der Kontrolle des Infektionsgeschehens in Schulen gab.
In Sachsen-Anhalt wirkt seit dem 1. März ein Ampelsystem mit Schaltpunkten bei Inzidenzwerten von 35, 50 und 200. Aus den Erfahrungen und Ergebnissen der zurückliegenden sechs Wochen ergab sich kein Grund, dieses System zu verschärfen. Das aber passiert jetzt mit den Regelungen, die bald bundesweit gelten sollen. Der erfolgreiche Modellversuch im Burgenlandkreis, der trotz anhaltend hoher Inzidenzwerte zeigen konnte, dass Schulen aus dem Infektionsgeschehen weitgehend herausgehalten werden können, wird damit ebenso beendet wie die vielfältigen und erfolgreichen Anstrengungen in sehr vielen Schulen, infektionsfrei zu bleiben.
Es ist mehr als bedauerlich und für die Mehrzahl der Schüler*innen in hohem Maße nachteilig, dass die mit dem Beginn dieser Woche in Sachsen-Anhalt verbindlich vorgeschrieben Schnelltests für das Betreten der Schulen und die Anstrengungen des Landes, sehr schnell die Beschäftigten der Schulen zu impfen, bei der Beurteilung der realen Gefährdungssituation keine Berücksichtigung finden. Es wird zu Recht gefragt, weshalb intensive Diskussionen um Impf- und Teststrategien geführt wurden, wenn daraus letztlich kein Fortschritt bei der Risiko- und Gefährdungsbeurteilung resultiert.
Sollte es dazu kommen, dass aufgrund der neuen Vorgaben erneut Schulen großflächig und über längere Zeit geschlossen werden, dann muss zwingend über die Erteilung von Noten auf den Jahreszugnissen neu entschieden werden. Es kann den Schüler*innen nicht noch zugemutet werden, dass weitere Lernzeit für Tests und Klassenarbeiten eingesetzt wird, um auf Biegen und Brechen eine Jahresnote erteilen zu können, um sie dann zum Teil mit schlechten und ungerechten Zeugnissen in die Sommerferien zu schicken.“
Magdeburg, 22. April 2021