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Dagmar Zoschke zu TOP TOP 15: Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderungen umsetzen. Mitbestimmung garantieren. Selbstbestimmung fördern

Anrede,

wir haben uns hier im Plenum bereits mehrmals mit dem Bundesteilhabegesetz beschäftigt, unsere Wertung des Gesetzes ist ihnen bekannt, deshalb muss ich sie an dieser Stelle nicht wiederholen.

Der uns vorliegende Antrag beschäftigt sich mit Teilen des Gestaltungsspielraumes des Landes in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Dazu scheint der uns vorliegende Antrag hilfreich zu sein, u.a. weil er gleich mehrere wesentliche Punkte, die wir hier im Land mitgestalten können aufgreift. Allerdings erinnert die Zusammenstellung ein wenig an einen Warenhauskatalog.

Ich will gleich mit dem ersten Punkt beginnen, u.a. auch weil er etwas mit unserem Änderungsantrag zu tun hat.

In der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales über den gesamten Zeitraum der Legislaturperiode mit dem Landesrahmenvertrag und der auf seiner Grundlage basierenden Handlungsempfehlungen beschäftigt. Unter besonderer Kritik stand und steht das Agieren bzw. Nichtentscheiden der verschiedenen Landesstellen innerhalb dieses Verfahrens – das Thema war ein sogenannter Dauerbrenner.

Dies hat sich für eine Vielzahl von Trägern übrigens bis heute immer noch nicht geändert, dies wird in vielen Gesprächen mit besonders den kleinen Trägern immer wieder deutlich. Für besonders schwierig wertet unsere Fraktion den Fakt, dass an vielen Stellen von beiden Seiten nur noch über Rechtsanwälte miteinander verhandelt wird. Dies kann nicht unser Ziel für die Zukunft sein. Maßstab müssen die Vorgaben des Gesetzes sein: alle Leistungen aus einer Hand und der individuelle Anspruch eines jeden Einzelnen!

In der Zwischenzeit hat sich rumgeschwiegen, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereits geraume Zeit mit einer Anzahl ausgewählter Teilnehmer an einem neuen Landesrahmenvertrag bastelt.

Dies ist gut und auch, dass der erste Punkt des uns vorliegenden Antrages, die Teilnahme der Verbände der Menschen mit Behinderungen einfordert- bis hin zur Besetzung der AG Strukturentwicklung.

Allerdings lohnt es sich zum einen, hier mal genau nachzufragen, welche Verbände der Menschen mit Behinderungen beteiligt werden.

Unseren bisherigen Erkenntnissen nach sitzen das Land und die LIGA-Verbände zusammen. Die Ursache hierfür liegt sicher darin, dass die meisten Verbände der Menschen mit Behinderung Mitglied eines der LIGA-Verbände sind.

Unsere Frage lautet in diesem Zusammenhang allerdings, sollten hier nicht in erster Linie die Vielzahl der Träger von Einrichtungen stärker einbezogen werden, sollten sie nicht sogar die Hauptrolle spielen? Oder sind unsere Informationen etwa falsch?

Unsere Überlegung dazu wäre u.a. mal darüber nachzudenken, den Landesbehindertenbeirat zu beteiligen bzw. ihn mit der Vertretung, der nicht von der LIGA erfassten Träger zu beauftragen. Damit könnte man Expertenwissen in zweierlei Hinsicht nutzen.

Darüber hinaus sollte unserer Meinung nach auch die Politik, also der zuständige Ausschuss, stärker beteiligt werden und zwar nicht nur aus den eingangs geschilderten Gründen, sondern auch, um von Anbeginn an für umfassende Transparenz in diesem Prozess zu sorgen. Darauf zielt unser Änderungsantrag zum vierten Pünktchen des Ursprungsantrages ab.

Es wäre doch, werte Kolleginnen und Kollegen, geradezu clever, die Abgeordneten nicht nur über die Ergebnisse auf der Bundesebene regelmäßig zu informieren, sondern bereits in der Erarbeitungsphase des Landesrahmenvertrages so transparent wie möglich zu arbeiten, also auch mit der Politik gemeinsam.

Ein Gewinn wäre ja dann auch, dass die öffentliche Kritik nicht nur auf reines Regierungshandeln beschränkt bliebe, sondern dass wir alle angesprochen sind.

Der zweite Punkt des Antrages beschäftigt sich mit den einzusetzenden Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ja, es ist richtig, dass hier besondere Schulungsmaßnahmen erforderlich sind, vielleicht gibt es ja auch über das „Weibernetz“ hinaus noch weiter Anbieter, die genutzt werden können.

Besonders wichtig scheint uns in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung und Stärkung der Frauenbeauftragten zum Thema Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung- auch und besonders in Werkstätten und Wohnheimen an den Werkstätten.

Aber dies ist nicht die einzige Notwendigkeit bei diesem Aspekt. Wie sieht es aus mit der Finanzierung der personellen und sächlichen Notwendigkeiten beim Einsatz der Frauenbeauftragten? Gibt es die Möglichkeit der Finanzierung von Assistenten der Frauenbeauftragen? Sind diese Finanzierungsfragen zum Beispiel auch Bestandteil des Landesrahmenvertrages? Oder wird dies etwa allein den Trägern überlassen?

Ähnlich dimensioniert sind auch unsere Fragen zum Budget für Arbeit, zumal ja auch der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet hat, dieses Budget mit Landesmitteln aufzustocken. Wird dies in Erwägung gezogen? Wie wird das Verfahren insgesamt organisiert, welche Regelungen treffen wir hier im Land dazu und ja, ab wann werden sie im Interesse der Menschen mit Behinderungen greifen?

Sie sehen also, bei aller Zustimmung für ein konkretes mit allen Beteiligten an diesem Prozess gewolltes Vorgehen, bleiben viele Fragen heute noch unbeantwortet. Vielleicht sollten wir uns die Chance geben, dies alles sehr konkret und zeitnah im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu klären, deshalb beantrage ich die Überweisung beider Anträge in den Ausschuss.