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Dagmar Zoschke zu TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Anrede!

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist durch eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition erweitert worden.

Es wird sie jetzt nicht verwundern, dass uns auch der veränderte Entwurf nicht weit genug geht, weder das Bundesteilhabegesetz noch die aktuellen Erfordernisse der Lebenswirklichkeit spiegeln sich wieder.

Dabei war die Möglichkeit da, große Sprünge zu wagen. Die durch den Landesbehindertenbeirat, also die Experten in eigener Sache, erarbeitete Vorlage bot eine gute diskutable Grundlage. Ja, vieles war strittig und ist kontrovers diskutiert worden, und ja, keine Frage, nicht immer ist alles Wünschenswerte machbar, aber etwas mehr wäre schon drin gewesen.

Die besonderen Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden zwar in den Blick genommen, aber es fehlt sowohl an Verbindlichkeit als auch einer kontrollierenden Sanktion.

Dabei kennen alle ernsthaften Akteure in diesem Bereich die zahlreichen Studien, die die Situation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen in den geschützten und weniger geschützten Räumen und ihre oftmals sehr große Verwundbarkeit und Ohnmacht.

Nach wie vor sind wir felsenfest davon überzeugt, dass ein, ich zitiere aus dem vorliegenden Gesetzestext: „ ..zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen..“ (Zitatende) nicht ausreichend ist.

Hier, aber auch für die aktuell gewählten und tätigen Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hätte eine Landeskoordinierungsstelle für Frauen und Mädchen mit Behinderungen genügend Aufgaben der Erfassung, Koordinierung von Maßnahmen und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit realisieren, ja selbst kontrollierende Instanz sein können.

Ähnlich verhält es sich mit den von uns geforderten Beteiligungsrechten der bzw. des Landesbehindertenbeauftragten und den daraus erwachsenden Konsequenzen. Auch hier haben wir mehr Bekenntnis zur Realität erhofft, zumal dies ja auch Auswirkungen auf die kommunale Ebene hätte bringen können.

Maßstab für das politische Agieren in diesem Bereich muss die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention sein, sie ist geltendes Recht und an ihr müssen sich alle Gesetzesvorhaben und -vorgaben messen lassen.

Mit dem nun zu beschließenden Gesetzesentwurf gehen Landesregierung und Koalition nur ganz kleine Schritte in diese Richtung.

Selbst die Erweiterungsmöglichkeiten für das Gebärdensprachdolmetschen in schulischen Angelegenheiten oder in Kitas weist in die richtige Richtung, ist längst überfällig und wird aus einem durch den Haushaltsgesetzgeber sehr beschränkten Topf finanziert.

Und wenn man weiß, dass bereits jetzt nicht alle beantragten, notwendigen und erforderlichen Leistungen aus diesem Topf erfüllt und getragen werden, hat man am Ende mehr Fragen als Hoffnungen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erkennen durchaus an, dass sich seit der Einbringung des Gesetzesvorhabens einiges bewegt hat, aber wie bereits eingangs erwähnt, der vorliegende Gesetzesentwurf geht uns nicht weit genug.

Deshalb wird sich die Fraktion Die LINKE der Stimme enthalten.

Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.