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Dagmar Zoschke zu TOP 17: Sicherstellung ausreichender Pflegekräfte für die Altenpflege in Sachsen-Anhalt

Der Anteil der ab 60-jährigen wird nach koordinierter Bevölkerungsvorausberechnung  bis zum Jahr 2050 auf 36,7 % ansteigen, der Anteil der Hochaltrigen, also der ab 80-jährigen, soll sich sogar verdreifachen.

Dieser demografische Wandel hat unmittelbare Folgen auf den Wirtschaftsstandort und ist nicht auf Sachsen-Anhalt oder Deutschland begrenzt, er ist international und führt zu tief greifenden gesellschaftlichen Umbrüchen. Dabei geht es nicht nur um einen Strukturwandel schlechthin, sondern auch um eine konsequente Veränderung unserer Ansicht, unserer Definition vom Alter, vom älter werden, vom gesunden älter werden.

Allerdings gehört auch dazu, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft der Anteil derjenigen steigt, die pflegebedürftig werden bzw. sind. Dies wiederum verlangt von der Gesellschaft sich genau auf diese Situation rechtzeitig und bewusst einzustellen. Und eine der gesellschaftlichen Notwendigkeiten ist hier die Sicherung einer hohen Qualität von Pflege und die Gestaltung von Rahmenbedingungen für Pflegeleistungen, die eine ganzheitliche und menschenwürdige Pflege gewährleisten. Dazu ist entsprechend qualifiziertes und motiviertes Personal unabdingbar.

Außerdem stellt die pflegerische Dienstleistung auch zunehmend einen Wirtschaftsfaktor dar. Die Sozialwirtschaft ist auch in Sachsen-Anhalt inzwischen ein wichtiger und weiter wachsender Wirtschaftsfaktor geworden. Eine der Voraussetzungen für diese wirtschaftliche Entwicklung ist auch hoch qualifiziertes, hoch motiviertes und  auch ausreichendes Personal. Davon sind wir jedoch weit entfernt. Es fehlen qualifizierte Fachkräften, es herrscht Pflegenotstand.

Diejenigen, die im Pflegebereich beschäftigt sind, klagen über zu hohe Arbeitsbelastungen, zu wenig Zeit für den einzelnen zu Pflegenden, eigene Gesundheitsprobleme und zu wenig Lohn für diese gute Arbeit;
Träger der Einrichtungen klagen über einen zu hohen bürokratischen Aufwand, zu wenig Personal, vor allem für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung und zu wenig geeignete Ausbildungswillige. Über diese Situation soll die Landesregierung berichten. Wir haben nichts dagegen.

Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Ausbildungsfinanzierung gerecht zu gestalten und die Ausbildungsbereitschaft aller Pflegebetriebe zu erhöhen.

Das Ausgleichsverfahren ist  geeignet, die Ausbildungsbereitschaft insbesondere bei den ambulanten Pflegediensten zu erhöhen. Ob dies allerdings die beschriebenen Probleme löst - wer weiß.   

Zusätzlich zu den Fragen der Ausbildungsfinanzierung bitten wir um Erweiterung des Berichtsgegenstandes, um weitere Fragen der Ausbildung im Pflegebereich.

In der Gesetzgebungskompetenz des Landes liegt auch die einjährige Ausbildung der Altenpflegehelferin bzw. des Altenpflegehelfers. Nach einem Beschluss der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz von 2009 ist es das Ziel der Länder eine Rahmenvereinbarung für die Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege zu entwickeln. Welchen Stand gibt es hier in Sachsen-Anhalt?

Außerdem hätten wir gern die Positionen der Landesregierung zur   bundeseinheitlichen Regelung des Begriffes „Fachkraft“  in  der Altenpflege und bei der exakteren, umfassenderen Definition der „Pflegebedürftigkeit“ erfahren.

Der Antrag beinhaltet einen Bericht zur Situation im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dies tut erst einmal keinem weh und wird von uns „begrüßt“,  um mit einer beliebten Formulierung in den Anträgen der Koalitionsfraktionen zu sprechen, zumal er offensichtlich der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung dient. Selbstverständlich werden wir der Berichterstattung zustimmen.