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Bußgelder und Jugendarrest für Testverweigerer*innen sind ein Irrweg

Zu den Ankündigungen von Ministerpräsident Haseloff und Sozialministerin Grimm-Benne, Schüler*innen mit einem Bußgeld zu drohen, wenn sie sich mit dem Beginn des Unterrichtes ab dem 2. September nicht den regelmäßig geforderten Tests unterziehen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Die Politik ist gefordert, alles dafür zu tun, dass Schulen ab dem ersten Schultag des neuen Schuljahres öffnen und für alle Schüler*innen auch offen bleiben können. Es ist das Gebot der Stunde, die Voraussetzungen für einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu schaffen. Eine dieser Voraussetzungen ist das regelmäßige Testen aller Schüler*innen, die nicht nachweislich vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Wer keine der 3-G-Regeln einhält, kann am Unterricht nicht teilnehmen.

Daraus aber eine Schulpflichtverletzung zu konstruieren und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Schüler*innen einzuleiten, das am Ende auch zum Jugendarrest führen kann, ist eine abenteuerliche Interpretation unseres Schulgesetzes und in erschreckendem Maß unsensibel den Schüler*innen gegenüber. Diese Auffassung in der Landesregierung ist weder pädagogisch noch juristisch zu halten. Es ist absehbar, dass es Klagen von Eltern gegen derartige Anordnungen geben wird und dass die Gerichte die Bußgeldbescheide wieder kassieren werden. Die Fraktion DIE LINKE lehnt Bußgelder gegen Schüler*innen wegen der Nichtteilnahme an Corona-Tests entschieden ab und fordert den Ministerpräsidenten auf, diesen Irrweg zu verlassen.

Schon seit vielen Jahren setzt sich die Fraktion DIE LINKE nachdrücklich dafür ein, Schulpflichtverletzungen insgesamt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit der Androhung von Bußgeldern und Jugendarrest zu werten. In der letzten Legislatur wurden dazu von uns zwei Gesetzesinitiativen eingebracht, die seinerzeit auch von SPD und Grünen offensiv unterstützt wurden. Verhindert wurde die beantragte Streichung im Schulgesetz bisher von der CDU. Dass sich jetzt im Kontext der Corona-Maßnahmen die SPD-Sozialministerin diese CDU-Position der Bestrafung von Schüler*innen zu eigen macht, ist deshalb in besonderer Weise irritierend.

Statt die Schüler*innen mit drastischen Sanktionen zu bedrohen, wäre es die Aufgabe der Landesregierung gewesen, früher und konsequenter die Weichen zu stellen, um die Fragen der Lüftung in den Klassenzimmern zu klären. Hier ist bisher viel zu wenig passiert. Sich jetzt an den Schüler*innen abzuarbeiten, deren Eltern sich den regelmäßigen Tests für ihre Kinder widersetzen, ist nur scheinbar der leichtere Weg. Der Schaden, der hier angerichtet wird, ist ungleich größer, als der Nutzen, den man sich scheinbar davon verspricht.“

 

Magdeburg, 18. August 2021