Bundeseinheitliche Regelung des Nichtraucherschutzes statt föderalen Flickenteppichs
Heidelinde Penndorf: Zur derzeitigen Debatte um den Nichtraucherschutz bemerkt die gesundheitspolitische Sprecherin:
Zur derzeitigen Debatte um den Nichtraucherschutz bemerkt die gesundheitspolitische Sprecherin:
„DIE LINKE hat im Landtag zur Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt am 14.12.07 bereits darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz noch nicht entscheidungsreif sei.
Wir beantragten damals, die Beschlussempfehlung in den federführenden Ausschuss zurück zu überweisen, um die vielen offenen Fragen der mitberatenden Ausschüsse und eine Reihe weiterer mehr oder weniger gravierender Unklarheiten und Ungenauigkeiten im Gesetzentwurf abzuklären - wie man leider sehen muss, nicht zu unrecht.
Und wir haben immer darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und nichts mit konsequentem Nichtraucherschutz zu tun hat.
Die Bundesregierung hat sich der Verantwortung einer bundeseinheitlichen Regelung entzogen und den schwarzen Peter den Ländern zugespielt. Jetzt aber zeigt sich, dass eine bundeseinheitliche Regelung für ein Rauchverbot ohne Ausnahme vernünftiger wäre als der Flickenteppich aus verschiedenen Länderegelungen mit diversen Ausnahmen.
Ein der LINKEN wichtiger Aspekt hierbei ist, dass ein gesetzlicher Nichtraucherschutz mit einer zielgerichteten Präventionsarbeit in Schulen und Freizeiteinrichtungen verknüpft werden sollte und den RaucherInnen auch Möglichkeiten angeboten werden, suchtfrei zu werden und zu bleiben. DIE LINKE erwartet von der Landesregierung gerade auch auf diesem Gebiet konkrete Vorschläge, zumal diese unabhängig von einer zu erwartenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sind.“