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Bildungsministerium ohne Einsehen in die Nöte von Schulträgern und Schüler*innen

In der ersten Sitzung des Bildungsausschusses des Landtages am 1. Oktober hat es die Koalition abgelehnt, über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Änderungen in der aktuellen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung zu diskutieren. Obwohl Schulträger schon seit Monaten diese Korrekturen fordern und auch der Koalitionsvertrag einige Festlegungen dazu enthält, soll die Verordnung als Planungsgrundlage für die Festlegung der Schulstandorte ab dem kommenden Schuljahr unverändert in Kraft bleiben. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Immer mehr Schulträger aus den unterschiedlichsten Regionen des Landes senden Hilferufe an die Politik und kämpfen für den Erhalt ihres Schulangebotes. Signale kommen aus den Landkreisen Stendal und Harz ebenso wie aus der Stadt Halle. Allen drückt der Schuh, wenn auch nicht immer an der gleichen Stelle. Doch im Ministerium gibt es kein Einsehen, die Sünden aus der Verordnung jetzt noch rechtzeitig zu korrigieren und für die Schulträger nicht weitere unnötige Probleme zu schaffen. Diese Schulpolitik ist rücksichtslos gegenüber den Schüler*innen sowie den Regionen und sie beschleunigt den Niedergang der schulischen Bildung im Land.

Mit der Streichung der bisherigen Regelung für den Bestand kleiner Grundschulen in den dünn besiedelten Regionen des Landes wird die Existenz für weitere Grundschulstandorte dort bedroht, wo sie am dringendsten benötigt werden. In diesen Regionen bringen auch Grundschulverbünde wegen der großen Entfernungen keine Lösung.

Ebenso weigert sich das Ministerium, Regelungen in die Verordnung aufzunehmen, um die Standorte von Förderschulen für Lernbehinderte zu sichern und erreichbar für die Schüler*innen zu erhalten. So werden wieder die Schwächsten die Zeche für eine verfehlte Standortpolitik der CDU und ihre Abkehr von einem inklusiven Schulsystem bezahlen.

Geradezu absurd ist das Festhalten des Ministeriums an den drastisch erhöhten Zielzahlen für die Führung gymnasialer Oberstufen. Hier raufen sich Schulträger die Haare, wie sie diese Vorgaben künftig umsetzen sollen. In der Folge werden viele Schüler*innen an einer Reihe traditionsreicher Standort gymnasialer Bildung gezwungen werden, für ihr Abitur die Fahrerei zu einem benachbarten Gymnasium – teilweise in größerer Entfernung – in Kauf zu nehmen. Der Grund für diese Verschlechterung der Bedingungen bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Ebenso unverständlich bleibt die Festlegung der extrem hohen Hürden für die Gründung neuer Schulen. Das verschärft vor allem dort die Probleme, wo die Schüler*innen-Zahlen oder der Bedarf für bestimmte Schulformen mit freier Elternanwahl steigen. So ist die Neugründung von integrierten Gesamtschulen künftig faktisch unmöglich, weil diese vom ersten Jahrgang an nur noch als sechszügige Schulen gegründet und geführt werden dürfen.

Die CDU ist und bleibt die Partei von Schulschließungen. Sie will die Zahl der Schulen weiter begrenzen und reduzieren, obwohl die Schulnetze schon heute zum Zerreißen gespannt sind. Deshalb versuchen private Schulen, die Lücken zu füllen, die der Staat hinterlässt. Dieser fortgesetzte Rückzug öffentlicher Schulen ist verfassungswidrig!

 

Magdeburg, 4. Oktober 2021