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Bahnprivatisierung - Beschluss des Bundesrates steht im Zeichen der Länder und lässt Fahrgäste im Regen stehen

Uwe Heft: verkehrspolitischer Sprecher

Das von der Länderkammer am heutigen Tag beschlossene Gesetz basiert nach wie vor auf der Kapitalprivatisierung der DB AG und steht ausschließlich im finanziellen Interesse der Länder. Anderenfalls hätte die Länderkammer durch einen eindeutigen Beschluss dem Verkauf von Teilen der DB AG einen Riegel vorgeschoben.

So bleibt alles wie gehabt:

  • Unterwerfung öffentlichen Eigentums unter die Renditeinteressen bahnfremder Dritter,
  • weiterer Rückzug der Bahn aus der Fläche,
  • Rechte und Interessen der Fahrgästen spielen keine Rolle und werden vollständig ausgeblendet.


Den Fahrgästen wird mit der Kapitalprivatisierung der DB AG die Benutzung einer Rumpfbahn zugemutet, die nur noch auf den rentierlichen Rennstrecken fährt oder gegenüber den Ländern die Hand zur vollständigen Finanzierung des Verkehrs aufhält. Das heute beschlossene Gesetz beinhaltet darüber hinaus eine bisher nicht bekannte unbegrenzte nach oben offene Finanzierung der bahneigenen Infrastruktur. Dies geht sogar über das vor einem Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Eisenbahnneuordnungsgesetz hinaus.

Das im Bundesrat beschlossene Gesetz wurde mit der heißen Nadel gestrickt und öffnet den Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Möglichkeit, den Staat zweimal abzukassieren - zum einen durch die Anhebung der Entgelte zur Benutzung der Infrastruktur und zum anderen durch die Erhöhung der Bundeszuweisungen für Infrastruktur gemäß Leitungs- und Finanzierungsvereinbarung, welche laut Gesetz direkt an die Benutzungsentgelte der Infrastruktur gekoppelt ist. Dies führt mittelfristig zu weiteren Reduzierungen im SPNV, den die Länder bezahlen.

Das Gesetz ist eine Mogelpackung, die einen Netzausbau vorgaukelt. In Wirklichkeit haben sich die Länder in Folge steigender Trassenpreise selbst die Legitimation zur Reduzierung von Leistungen im SPNV gegeben und gleichzeitig einen Buhmann ins Gesetz geschrieben. Da Eisenbahninfrastruktur mittels Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gezwungenermaßen ausgebaut wird, genügt ein Anheben der Entgelte für Trassen oder Inanspruchnahme von Stationen/Leitungen durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, um einen höheren Zuschuss des Bundes (2,5 Mrd. Euro p. a. übersteigend) für Instandsetzung oder Neuinvestition in die Infrastruktur zu erhalten.

Auf den ersten Blick wird das Netz ausgebaut, andererseits zahlen die Länder im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes den SPNV. Dadurch geraten gerade die Länder in die Situation, über Quantität und Qualität der zu bestellenden SPNV-Leistungen nachzudenken. Im Ergebnis wird von Jahr zu Jahr die bestellte Leistung reduziert. Wem nützt dann der Ausbau der Infrastruktur?

Der Ansatz, dass den Ländern für den Ausbau/Instandhaltung der Regionalnetze ca. 500 Mio. Euro p. a. zustehen, verbessert die Situation der Fahrgäste nicht. Auch der Ausbau der Regionalnetze wird den Renditeinteressen unterworfen. Im Regionalverkehr wie im Fernverkehr werden dieselben Spielregeln gelten. Nur die Strecken mit nach Meinung der Bahn genügend Fahrgästen werden betrieben. Alles andere wird rigoros gestrichen. Übrig bleiben ausgebaute Rennstrecken zur Bewältigung der rasant zunehmenden Containertransporte aus den Nordseehäfen und "sich rechnende" Verbindungen für ausgewählte Fernverkehre. Diese werden an Sachsen-Anhalt vorbei gehen.