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Auswertung der Großen Anfrage "Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt"

Musikschulen erfüllen als öffentliche Bildungseinrichtungen eine bedeutende kultur- und bildungspolitische Aufgabe in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Als wichtiger Partner anderer Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen leisten sie einen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge.

Seit dem 17. Februar 2006 gilt das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG), mit dem die Landesförderung und staatliche Anerkennung von Musikschulen, unabhängig von der Frage, ob sie öffentlich oder privat getragen werden, geregelt ist. Die im Musikschulgesetz vorgeschriebenen Qualitätsstandards bilden die Grundlage der öffentlichen Förderung wobei die Musikschulförderung des Landes stagniert. Bei kontinuierlicher Steigerung der Betriebskosten und Personalkosten sind eine qualitätsvolle musikalische Bildung sowie die Teilhabebedingungen an dieser erheblich erschwert. Im Hinblick darauf stellt sich die Frage, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um die Angebote der öffentlichen Musikschulen weiterhin für die gesamte Bevölkerung zugänglich zu machen, kundenorientiert zu gestalten und den Qualitätsstandards des Musikschulgesetzes gerecht zu werden.

Insbesondere im Hinblick auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 stellte die Fraktion DIE LINKE eine entsprechende Große Anfrage zur Situation der Musikschulen in Sachsen-Anhalt an die Landesregierung, deren Antwort nun vorliegt. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher Stefan Gebhardt:



„Die 21 staatlich anerkannten Musikschulen mit ihren landesweit 231 Unterrichtsorten leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Daseinsvorsorge. Doch während sich die Angebote der Musikschulen gleichbleibend hoher Beliebtheit erfreuen, stagniert die Förderung seitens des Landes.

Die durchschnittliche Förderquote des Landes ist in den letzten 20 Jahren von 19,2% auf 12,1 % gesunken. Bei gleichbleibend hoher Qualität, Angebotsstärke und Auslastung zieht das Land sich seit Jahren aus der Förderung der Musikschulen zurück. Das heißt im Umkehrschluss: Die Kommunen und Eltern müssen tiefer in die Tasche greifen. Insbesondere Familien mit geringeren Einkommen können sich bei gleichbleibender Tendenz keinen Musikschulbesuch für ihre Kinder mehr leisten.

Ein Beispiel: Die Musikschule im Altmarkkreis Salzwedel erhielt im Jahr 1997 noch  knapp 22 % Prozent Zuschüsse vom Land. 2017 waren es lediglich 9,7 Prozent. Innerhalb von  20 Jahren sanken die Fördermittel vom Land in einem so beträchtlichen Maße, dass der Ausgleich nur über eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren stattfinden konnte. Und nicht nur das: Lange Wartezeiten erschweren mittlerweile den Zugang zu Musikschulen, bis zu 2.000 Kinder und Jugendliche warten landesweit regelmäßig auf einen Unterrichtsplatz.

Eine Besonderheit der Musikschullandschaft in Sachsen-Anhalt stellt das Landeskooperationsprogramm Musisch-ästhetische Bildung (MäBi) als ein bundesweit einzigartiges und erfolgreiches Programm musikalischer Früherziehung dar. Auch hier ist die Nachfrage wesentlich höher. Laut Antwort der Landesregierung können landesweit 23 Schulen in Sachsen-Anhalt derzeit aus Kapazitätsgründen nicht am Landesprogramm MäBi teilnehmen.

Die Zahlen aus den Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage haben uns veranlasst bereits zur Mai-Sitzung des Landtages einen entsprechenden Antrag in das Plenum einzubringen.“


Daten und Fakten aus der Antwort der Landesregierung:
 

  • Zum Stichtag 1. Januar 2018 bestehen in Sachsen-Anhalt 21 staatlich anerkannte Musikschulen an 231 Unterrichtsorten.
  • Die 21 staatlich anerkannten Musikschulen beschäftigen im  Jahr 2018 insgesamt 357 Angestellte (109 in Vollzeit und 248 in Teilzeit) sowie 541 Honorarkräfte, wobei der überwiegende Teil der erteilten Jahreswochenstunden durch das fest angestellte Personal gegeben wird.
  • Die durchschnittliche Förderquote des Landes ist von 19,2 % im Jahr 1987 auf 12,1% im Jahr 2017 gefallen.  Die Finanzierung der Musikschulen setzt sich im Jahr 2017 aus landesweit durchschnittlich 26,8 % Unterrichtsgebühren, 12,1 % Landeszuschüssen, 59,9 % Zuschüssen der Kommune und sonstige Einnahmen zusammen.
  • Von dem im Jahr 2015 beschäftigten Lehrpersonal an den Musikschulen sind ca. 30%  55 Jahre und älter. Bis 2025 werden voraussichtlich über 250 Lehrkräfte im Ruhestand sein. 
  • Der Verlust von Festangestellten oder Honorarkräften (siehe Bitterfeld) trifft größtenteils auf Lehrkräfte im Alter zwischen 35 und 44 Jahren zu und ist u.a. auf fehlende langfristige Perspektiven durch eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten der Musikschulen, z.B. durch Umwandlung von Honorarkräften in Festangestellte, zurückzuführen. Der im Falle der Musikschule Bitterfeld folgende Einbruch der unterrichteten Jahreswochenstunden zeigt eine deutliche Tendenz eines unter den gegebenen Rahmenbedingungen erschwerten Zugangs zu entsprechenden Lehrkräften.
  • Die Anzahl der Veranstaltungen der Musikschulen und deren Besucher und Besucherinnen ist in den vergangenen Jahren in etwa gleichbleibend hoch. Im Jahr 2018 fanden 3.969 Veranstaltungen mit 377.809 Gästen statt. 
  • Das Interesse an einem Musikschulbesuch ist seit der Erfassung der entsprechenden Daten im Jahr 2006 gleichbleibend hoch. Bei einer landesweiten Schülerzahl im Jahr 2018 von 19.366 Schülern und Schülerinnen (0,87 % der Bevölkerung Sachsen-Anhalts) gab es eine Warteliste von insgesamt 1.903 Schülerinnen und Schüler. Am längsten müssen die Schüler und Schülerinnen in Magdeburg auf einen Unterrichtsplatz in der Musikschule warten.
  • 70 % der Schülerinnen und Schüler an staatlich anerkannten Musikschulen sind bis 14 Jahre alt.
  • Im Rahmen des Landeskooperationsprogrammes MäBi erhalten 3.698 Schülerinnen und Schüler an 232 allgemeinbildenden Schulen in Ergänzung des Schulmusikunterrichts regelmäßig und kostenfrei Angebote musikalischer Früherziehung.


Magdeburg, 2. Mai 2019