Absurdes Theater der Kenia-Koalition führt zur Rechtsunwirksamkeit des Rückzugs des Staatsvertrags durch Ministerpräsidenten Haseloff
Die Taschenspielertricks der Kenia-Koalition zum Rundfunkstaatsvertrag gehen mit dem heutigen Tag in eine neue Runde. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann für die Fraktion DIE LINKE:
„Der Ministerpräsident behauptet, dass er den Rundfunkstaatsvertrag gegenüber dem Landtag zurückgezogen hat, allerdings hätte er besser vorher in die Verfassung gucken müssen. Dort steht eindeutig geschrieben, dass für die Einbringung von Gesetzesentwürfen eine Beschlussfassung der gesamten Landesregierung von Nöten ist, was wiederum dann auch für das Zurückziehen von Gesetzesentwürfen gilt.
Der Ministerpräsident hat heute mehrfach betont, dass es einen solchen Kabinettsbeschluss nicht gibt und er die Kabinettsmitglieder lediglich über seine persönliche Entscheidung informiert hat. Damit hat er die Voraussetzung des Artikels 68 Absatz 3 der Landesverfassung nicht erfüllt. Somit ist das Zurückziehen des Rundfunkstaatsvertrages im Landtag unwirksam.
Diese Absurdität hat jedoch ihre politischen Ursachen in der Inkonsequenz der Koalitionspartner von SPD und Grünen, denen durch dieses rechtswidrige Verfahren eine Abstimmung im Kabinett erspart werden soll. Letztlich stehlen sich damit die Kabinettsmitglieder aus ihrer Verantwortung – mit der Konsequenz, der Unwirksamkeit des Zurückziehens des Rundfunkstaatsvertrages. Mehr muss über den Zustand dieser Regierung nicht gesagt werden, die in Zukunft besser Afghanistan-Koalition genannt werden sollte.
DIE LINKE geht weiterhin davon aus, dass der Landtag eine Beratungsgrundlage hat und bittet die Landtagspräsidentin die Rechtslage zu klären. Sollte diese Klärung nicht bis zur nächsten Landtagssitzung erfolgen, sehen wir uns gezwungen, an das Landesverfassungsgericht nach Dessau zu gehen.“
Magdeburg, 8. Dezember 2020