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Abgabenrecht novellieren, Beitragserhebung zeitnah und endlich gestalten

Zur heutigen Positionierung von Haus & Grund und des Initiativen-Netzwerkes Kommunalabgaben Sachsen-Anhalt (INKA) zum Abgabenrecht erklärt die Abgeordnete Kerstin Eisenreich

Zur heutigen Positionierung von Haus & Grund und des Initiativen-Netzwerkes Kommunalabgaben Sachsen-Anhalt (INKA) zum Abgabenrecht erklärt die Abgeordnete Kerstin Eisenreich:

„Die Forderungen, die Haus & Grund und das Initiativennetzwerk Kommunalabgaben (INKA) heute gegenüber den möglichen Koalitionspartnern einer neuen Landesregierung erheben, finden die Unterstützung der LINKEN. Das Kommunalabgabengesetz löste und löst zum Ärger und Verdruss zahlreicher Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Rechtstreitigkeiten aus. Die zuletzt ausgelöste Empörung kam mit den Beitragsbescheiden, die viele Grundstückeigentümer von ihren Wasser- und Abwasserzweckverbänden noch vor dem Jahreswechsel erhielten.

Das Fehlen von Fristen zu Beitragsfestsetzung und Verjährung war in Sachsen-Anhalt Ausgangspunkt zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Mit einem Grundsatzbeschluss vom 5. März 2013 (1BvR 2457/08) hat das Bundesverfassungsgericht diesem Zustand klare Grenzen gesetzt. Dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit folgend, wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung zuerkannt.

Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1BvR 2961/14 und 1BvR 3051/14) hält die Fraktion DIE LINKE die von CDU und SPD Ende 2014 durchgesetzte Rechtssetzung im Kommunalabgabengesetz für verfassungswidrig. Dies betrifft insbesondere die Übergangsvorschrift, die die zehnjährige Verjährungsregelung bis zum 31.12.2015 außer Kraft setzte und einem unbeschränkten Abkassieren auf der Grundlage kurzfristig erlassener Satzungen und ohne Rücksicht auf eine Verjährung den Weg ebnete.

Das von der Fraktion DIE LINKE angestrengte Normenkontrollverfahren wird diesbezüglich Rechtsklarheit schaffen. Offen dagegen erscheint, ob der amtierende Ministerpräsident Haseloff in dieser Angelegenheit sein Versprechen gegenüber den Menschen in Sachsen-Anhalt hält und eine faire Lösung für alle im Abwasserbeitragsstreit durchsetzt.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich im Landtag dafür stark machen, mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes den Zustand zu beenden, dass Bürgerinnen und Bürger für ihren Anschluss an die zentrale Wasser-und Abwasserversorgung noch nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten werden können. Wir werden uns konsequent für eine gesetzliche Regelung einsetzen, die zukünftig für alle Betroffenen eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung sowie eine Verjährungsfrist von vier Jahren vorsieht. Zugleich gilt es, dem mit der Wolmirstedter Erklärung aufgezeigten Reformbedarf im kommunalen Abgabenrecht insgesamt gerecht zu werden.“

Magdeburg, 8. April 2016