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Wulf Gallert zu TOP 01: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009

Der heute eingebrachte Nachtragshaushalt reflektiert die Position der Landesregierung in der aktuellen Phase der Rezession so, wie sie bereits zweimal in diesem Jahr auf den Landtagssitzungen diskutiert worden ist. Insofern muss es niemanden verwundern, wenn unsere Kritiken daran im wesentlichen auch die sind, die wir bereits in der Öffentlichkeit artikuliert haben.

Genau wie in diesem Nachtragshaushalt sind jetzt aber einige gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die das laufende Jahr 2009 bestimmen werden, deutlicher geworden. Selbst die Bundesregierung geht jetzt davon aus, dass es zu einer Reduzierung des Bruttoinlandproduktes von über zwei Prozent kommen wird und dass eine deutliche Steigerung der Arbeitslosigkeit zu erwarten ist. Seit gestern wissen wir, dass das IHW die Situation deutlich dramatischer einschätzt.

Ich halte es inzwischen übrigens für müßig, darüber zu diskutieren, ob Sachsen-Anhalt von dieser Entwicklung teilweise verschont bleiben wird. Wir erwarten, dass die begünstigenden und belastenden Faktoren, die die Rezession in unserem Land lindern bzw. verschärfen können, sich wahrscheinlich eher neutralisieren und die Abweichung gegenüber dem Bundestrend eher marginaler Natur sein werden.

Insofern steht vor uns die Aufgabe, politische Handlungsfähigkeit in dieser Situation an den Tag zu legen und so schnell wie möglich und so wirksam wie möglich Handlungsstrategien gegen diese Entwicklung umzusetzen, denn eine Rezession ist - zwar nicht in erster Linie, aber auch - eine Frage des gesellschaftlichen Klimas und der Kompetenzzuschreibung an die Politik, mit Problemen fertig zu werden. Fehlt diese Kompetenzzuschreibung, werden Angst und Verunsicherung wie eine sich selbsterfüllende Prophezeiung alle negativen Tendenzen verstärken und damit selbst zur Realität werden.

Schauen wir uns also an, welche Impulse der Nachtragshaushalt als politisches Programm der Landesregierung in dieser Phase gibt, welche Signale an die Öffentlichkeit gehen werden. Da fällt das Resümee ziemlich leicht. Mit zwei kleinen Ausnahme macht diese Landesregierung wirklich nur das, wozu sie von außen durch die Konjunkturpakete I und II des Bundes und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Landeshaushalt gezwungen wird. Diese zeichnen sich naturgegeben durch einen sehr hohe Finanzierungsanteil der  Bundesmittel im großen Paket des Konjunkturprogramms II beim kommunalen Investitionsprogramm in Höhe von 75 % aus. Aber selbst hier handelt man nur zähneknirschend. Wie sagte da unser Ministerpräsident in einem Interview für die Leipziger Volkszeitung: „Da wäre ich geiziger gewesen, ich wäre nicht so in die Vollen gegangen.“ Und weiter: „Im Moment sehe ich die Krise noch nicht als so dramatisch an, dass es gleich prophylaktisch die volle Dosis sein muss.“

Schauen wir uns einmal genauer an, über welche Dimension wir hier eigentlich reden. Ein Rückgang von etwa 2,5 % am Bruttoinlandprodukt bedeutet für Sachsen-Anhalt eine Absenkung um rund 1,3 Mrd. Euro. Rechnen wir alle Maßnahmen zusammen, die in diesem Haushalt zusätzliche öffentliche Nachfrage stimulieren, kommen wir für das Jahr 2009 auf eine Summe - je nach Berechnung - von 250 bis 280 Mio. Euro. Und dabei bleibt es auch im Wesentlichen, weil die zusätzlichen Stimulierungen der Nachfrage über Steuersenkungen ja zuerst die fatale Wirkung entfalten, die öffentliche Nachfrage einzuschränken, da das Geld hier wiederum auf der Ausgabenseite fehlt. Unterm Strich werden Steuersenkungen vor allem im Einkommensteuerbereich, und noch fataler, im Bereich der Erbschaftsteuerreform in der Tendenz die Nachfrageseite eher schwächen und damit genau den umgekehrten Effekt erzielen als propagiert. Dies ist Ergebnis der einfachen Tatsache, dass diese Gelder definitiv für öffentliche Ausgaben fehlen, aber wir andererseits nicht wissen, wann und ob sie von den Privaten überhaupt ausgegeben werden.

Diese Zusammenhänge führen übrigens dazu, dass die Kommunen nach den Berechnungen des Böckler-Institutes knapp 54 % der Mittel bei einer vollständigen Durchreichung des kommunalen Investitionsprogramms durch Steuerausfälle wieder verlieren. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass es auf Grund der Reduzierung der FAG-Berechnungsgrundlage, also den Gemeinschaftssteuern, dazu kommen  wird, dass den Kommunen im nächsten Haushaltsjahr weitere Verluste in Höhe von mind. 80 Mio. Euro entstehen werden. Vor diesem Hintergrund wird sich bspw. das Ausgabevolumen der Kommunen für das Jahr 2010 bestenfalls ausgeglichen gestalten. Die Vorgaben aus dem Konjunkturpaket II, dass die dort vorgesehenen Investitionsvorhaben zusätzlich sein sollen, wird man nur mit einer sehr kreativen Buchführung erfüllen können.

Umgekehrt ist es so, dass den Kommunen in Sachsen-Anhalt sowohl durch die steuerlichen Maßnahmen als auch durch die erwartete Rezession pauschale Mittel verloren gehen. Andererseits werden ihnen aber die Mittel, die ihnen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, überwiegend als zweckgebundene Fördermittel ausgereicht, die sie dann auch noch mit größtenteils nicht vorhandenem Geld kofinanzieren sollen.

Dieser Missstand ist zum einen natürlich Folge der Bund-Länder-Vereinbarung zum Konjunkturprogramm II, die eine 65 %ige Zweckbindung von Bildungsinvestitionen vorsieht, was auch aus unserer Sicht durchaus sachdienlich sein kann. Verschärft wird diese Situation aber vor allem dadurch, dass das Land 24 % dieses kommunalen Investitionsprogramms für sich selbst vereinnahmt und darüber hinaus, und das ist und bleibt unser zentraler Kritikpunkt, von den den Kommunen verbleibenden Mitteln den übergroßen Teil, nämlich 190 Mio. Euro, nur über Fördermittelbescheide der Ministerien ausgeben will. Selbst bei dem einen wirklich pauschal ausgereichten Paket von 50 Mio. Euro inkl. der kommunalen Kofinanzierung soll es noch einmal eine Unterteilung in Bildungs- und sonstige Investition geben, was bei dieser extrem niedrigen Summe schon fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. Das ist vor allem nicht nötig, weil die anderen Bestandteile, die zumindest teilweise pauschaliert  an die Kommunen weitergegeben werden, nämlich die Schulbauförderung in Höhe von zweimal 60 Mio. Euro für die Jahre 2009 und 2010, in der Summe die geforderten Rahmenbedingungen schon erfüllen.

Wir bleiben dabei, das Land Sachsen-Anhalt drückt mit diesem Vorgehen sein substanzielles Misstrauen gegenüber den kommunalen Vertretungen aus. Im Vergleich aller fünf neuen Bundesländer dokumentiert sich dies in dem mit 37 % geringsten Anteil an Pauschalierungen aus diesem kommunalen Investitionsprogramm. Man traut den Kommunen nicht zu, in ihrem ureigensten Verantwortungsbereich die richtigen Schwerpunkte zu setzen und meint, dass sie ihr Glück nur unter der väterlichen Anleitung dieser Landesregierung finden, einer Landesregierung, die nach den Worten ihres Ministerpräsidenten dieses Konjunkturprogramm eigentlich ohnehin nicht gewollt hätte.

Wie steht es aber um die Qualität der Führung durch die Landesregierung bei der Umsetzung der Konjunkturprogramme? Dazu ist hier bereits auf der letzten Landtagssitzung am Beispiel der Fördermittelbewilligung für den Schulbaubereich einiges gesagt worden. Jetzt liegen zwar erste Entscheidungen hierzu auf dem Tisch, aber auch die unterliegen ausdrücklich der Kritik der Kommunen, wie bspw. die Reaktionen aus der Landeshauptstadt belegen. Bis jetzt ist das Kultusministerium die Antwort schuldig geblieben, wie es dieses vormundschaftliche Verhältnis gegenüber der Stadt Magdeburg begründet.

Kommen wir zu einem anderen Beispiel, einem weiteren Schwerpunkt der Landespolitik, dem in der letzten Woche durchgeführten sogenannten Breitbandgipfel. Interessant u.a., weil auch in diesem Nachtragshaushalt inkl. der Verpflichtungsermächtigung mehr als 25 Mio. Euro als zweckgebundene Zuweisungen an die Kommunen für diesen Bereich vorgesehen sind. Für die Nichteingeweihten - und das sind meiner Erfahrung nach mehr als die, die es zugeben - eine kurze Erläuterung dazu: Die Anbindung an eine hochleistungsfähige Internetverbindung ist inzwischen eine Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Entwicklung von Gewerben, wie der Anschluss an Strom und Wasser. Das Problem besteht nur darin, dass vor allem dünn besiedelte Gebiete für entsprechende Investoren unattraktiv sind, da sich solche Investitionen entweder gar nicht oder nur über einen sehr langen Zeitraum amortisieren. Nach der Privatisierung des Telekommunikationsbereiches ist begreiflicherweise niemand mehr, also auch nicht das halbstaatliche Unternehmen Telekom, bereit, solche Investitionen zu tätigen. Die logische Konsequenz dieser Privatisierung im Bereich der Telekommunikation ist also, dass die öffentliche Hand diesen privaten Betreibern solche Defizite ausgleicht. Dieser Betrag heißt dann Wirtschaftlichkeitslücke. Dafür will die Landesregierung also jetzt Geld in die Hand nehmen. Und wie ich bereits gesagt habe, nicht gerade wenig. Das Problem, was nun deutlich wurde, ist, dass die Landesregierung nicht im Ansatz ein Konzept für die Entwicklung der Breitbandanschlüsse nach den Zielvorstellungen der Bundesregierung hat. Die klare Botschaft lautete: Jede Kommune soll sich selbst um ihre Anschlüsse kümmern und als Landesregierung will man überhaupt erst einmal wissen, wie denn die Situation in Sachsen-Anhalt aussieht, und deswegen teilt man auch erst einmal Fragebögen aus. Dies alles übrigens vor dem Hintergrund, dass zumindest über die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung jetzt schon längst Fördermittel ausgereicht werden. Aber selbst der sonst so gescholtene Vertreter der Telekom wies darauf hin, dass eine sinnvolle Erschließung der Fläche in Sachsen-Anhalt mindestens die Koordination der Lösungen auf Landkreisebene verlangt. Nur gerade die ist in diesem Bereich völlig aus dem Spiel, und die Landesregierung will Gelder verteilen, ohne auch nur im Ansatz ein Konzept zu haben. Und spätestens hier wird deutlich, dass diese Landesregierung keinerlei Berechtigung für ihre Einschätzung hat, dass sie die Mittel für kommunale Investitionen besser als die Kommunen selbst verteilen kann.

Deshalb fordern wir, dass zumindest die Gelder, die an die Kommunen gehen sollen, pauschal ausgereicht werden.
 
Ein weiteres Problem stellt die Kofinanzierung der Mittel dar, die für kommunale Zwecke verwendet werden sollen. Diese liegen nach offiziellen Verlautbarungen bei 12, 5 % durch die betroffene Kommune, eine Summe, die erträglich erscheint. Allerdings wissen wir, dass sich zumindest der Teil von Kommunen, die bspw. Schulträger sind, in Sachsen-Anhalt überwiegend in Haushaltskonsolidierung befindet und deshalb eigentlich diese 12,5 % nicht aufbringen kann. Wir reden hier über einen Kofinanzierungsanteil von 22 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2009 und etwa der gleichen Summe im Haushaltsjahr 2010. Und jetzt weiß die Landesregierung heute schon, dass eine Reihe von Kommunen diese Kofinanzierung nicht erbringen wird, und stellt schon mal vorsichtshalber 3,5 Mio. Euro für die Bereitstellung zinsgünstiger Kredite für diese Kommunen ein. Bei diesem Kofinanzierungsanteil der Kommunen geht es also um eine Ersparnis für das Land in Höhe von 18,5 Mio. Euro, die es sonst selbst als Kofinanzierung übernehmen müsste für das gesamte Programm, also rund 37 Mio. Euro.

Wir wiederholen hier eindeutig unsere Position, auf diese Kofinanzierungspflicht der Kommunen zu verzichten, weil die jetzt vorgeschlagene Regelung bedeuten wird, dass sich fast jede Kommune, die in den Genuss von Fördermitteln kommen kann, erst einem komplizierten Prüfverfahren unterwerfen muss, ob sie in den Bereich der zu unterstützenden Kommunen hineinkommt oder nicht. Die Konsequenz wird sein, dass diese Prüfverfahren die Umsetzung der Investitionen völlig unnötig verzögern und wir zusätzlich an einer völlig unnötigen Stelle die Diskussion um die Ungerechtigkeit der jeweiligen Einzelfallentscheidung zwischen den Kommunen bekommen werden.

Das größere Problem dieses Nachtragshaushaltes ist jedoch nach wie vor, dass es mit der Ausnahme zweier kleiner Maßnahmen keinerlei eigenständige Aktivität der Landesregierung zur Stabilisierung der ökonomischen und sozialen Situation in dieser schwersten Rezession seit Existenz der Bundesrepublik gibt. Mit Ausnahme der Einstellung der Kosten für die Schülerbeförderung im Bereich der Sekundarstufe II, eine langjährige Forderung von uns, die nun endlich, wenn auch inhaltlich schlecht umgesetzt wird, sowie der Ausweitung des Bürgschaftsrahmens fehlt jede eigenständige Aktivität, da man die Einstellung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung in der Dimension eines zweistelligen Millionenbetrages ja wohl kaum dazu zähen kann und diese eher unter die Überschrift Peinlichkeit fallen.

Wir halten diese Passivität der Landesregierung nach wie vor für fatal und es wird uns auch nichts helfen, wenn die Landesregierung - ähnlich wie die Bundesregierung - immer genau ein halbes Jahr zu spät Maßnahmen einleitet. Deswegen haben wir hier einen Änderungsantrag eingebracht, der einige Punkte aus unserem 11-Punkte-Plan haushalterisch untersetzt. Dazu zählt u.a. die aus mehrfachen Gründen unbedingt erforderliche Erhöhung der Neueinstellungen im Landesdienst. Sie wäre zum einen ein wirksames Zeichen gegen die Abwanderung, zum anderen ein erster Schritt gegen den Fachkräftemangel, der spätestens ab der nächsten Legislaturperiode das zentrale Thema dieses Landtages sein wird. Die Enquetekommission zur Personalentwicklung hat in Sachsen-Anhalt allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit dieses Problems vor Augen geführt. Wir müssen bereits jetzt einschätzen, dass es bspw. im Bereich der Lehrerstellen nicht mehr darum geht, den drohenden Fachkräftemangel zu verhindern, sondern bestenfalls nur noch abzumildern. Haushalterische Einwände sind hier inzwischen völlig fehl am Platz. Wir sehen bereits jetzt, welche Mittel bspw. Baden-Württemberg anwendet, um seinen drohenden Lehrermangel zu bewältigen. Jede Einstellung, die wir nicht jetzt vornehmen, wird uns in vier bis fünf Jahren teuer zu stehen kommen. Und zwar im wortwörtlichen Sinne. Wenn wir dann Schule einigermaßen vernünftig organisieren wollen, werden wir ungeheure Summen ausgeben müssen, um entsprechende Lehrer an uns zu binden. Um diese Situation wenigstens für den Zeitraum ab 2016 zu entspannen, werden wir in die Beratungen einen Entschließungsantrag einbringen, der die Landesregierung auffordert, ein Konzept für die Erweiterung der Studienplatzkapazitäten im Lehrerbereich ab dem Wintersemester 2010 vorzulegen.
Als ich vor einem Jahr noch davon sprach, man müsse dann wohl jedem ein Einfamilienhaus zur Verfügung stellen, habe ich das noch als Witz gemeint. Inzwischen habe ich Befürchtungen, dass mich die Realität überholen wird. Diese Situation ist nicht nur, aber auch das Ergebnis einer falschen Personalentwicklung in den letzten Jahren. Lassen Sie uns wenigstens das Ausmaß dieses Problems jetzt beschränken. Darüber hinaus fordern wir weiterhin die Subventionierung der Mittagessenversorgung im Bereich der Kindertagesstätten und Grundschulen zur Kaufkraftstärkung der davon betroffenen Familien genauso wie zur Sicherung einer gesunden Entwicklung von Kindern. Wir fordern in Ergänzung der umfangreichen Investitionsprogramme für die bauliche Hülle von Bildungseinrichtungen ein Zehn-Millionen-Programm, das die Schulträger in die Lage versetzt, mit einer Schülerpauschale von 50 Euro Lehr- und Lernmittel zu erneuern.

Ja, diese Maßnahmen würden Geld kosten, sie beliefen sich für das Haushaltsjahr 2009 auf rund 60 Mio. Euro. 60 Mio. Euro, die sicherlich wieder dazu führen werden, uns verantwortungslosen Umgang mit Haushaltsmitteln vorzuwerfen oder gar, wie der Ministerpräsident meint, dass wir damit diesen Staat zu Grunde richten wollen, um das System zu destabilisieren. Aber ein nüchterner Blick auf die Zahlen spricht eine andere Sprache. Dieses Defizit ist ein Bruchteil dessen, was das Land allein durch die Zustimmung der Landesregierung zu den beiden Konjunkturpaketen als Einnahmeausfälle hinnehmen muss. Es ist ein Bruchteil dessen, was an Risiken durch eine neoliberale Finanzmarktpolitik der Bundesregierung auf Sachsen-Anhalt zukommen kann, und es ist kaum noch messbar gegenüber den Summen, die der Steuerzahler z. Z. scheinbar völlig unkontrolliert in marode Privatbanken hineinsteckt.

Es wäre aber ein Beitrag, um in dieser Rezession wenigstens im Ansatz einen eigenen Beitrag der Landespolitik nachzuweisen, der die Situation etwas zukunftstauglicher und ein Stück sozial gerechter gestalten kann. Deswegen werden wir diese Vorschläge in die Haushaltsberatungen einbringen und haben sie bereits in unserem Änderungsantrag festgehalten. Wir werden für unsere Ansätze hier und draußen im Land beharrlich weiter werben.