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TOP 23: Sicherung des Gebietsbestandes des Landkreises Wittenberg

Vor über einem Jahr wurden die Gesetze zur Neugliederung der Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt durch den Landtag beschlossen. Dem gingen umfangreiche Anhörungen und Erörterungen voraus. Zielstellungen und Grundsätze der Kreisneugliederungen waren die dauerhafte Leistungsfähigkeit der zukünftigen Landkreise gemessen am Jahr 2015. Dies galt und gilt auch für den neuen Gebietsbestand des Landkreises Wittenberg, der in Folge der „Vierteilung“ des Altkreises Anhalt-Zerbst, den Raum Coswig/Anhalt sowie die Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel zugeordnet bekam.

Diese Situation war entstanden, da eine möglich Bildung eines Kreises Anhalt aus den ehemaligen Landkreisen Anhalt-Zerbst, Köthen, Wittenberg, Bitterfeld und der Kreisfreien Stadt Dessau, auf Grund der Blockadehaltung der Kreisfreien Stadt Dessau, nicht zu Stande gekommen war. Hintergrund der Haltung der Kreisfreien Stadt Dessau war der Verzicht auf die Kreisfreiheit und der damit verbunden finanziellen Zuwendungen aus dem FAG in Höhe von 13 Mio. Euro.

Die Zukunft der Kreisfreiheit der Stadt Dessau wurde an einer Einwohnerzahl von 90.000 Einwohnern festgemacht. Dies war, wenn man das Kreisneugliederungs-Grundsätzegesetz befolgt, nicht mehr gegeben. Folglich wurden seitens der Stadt Dessau Verhandlungen mit dem Umland unternommen, um über Eingemeindungen die nötige Einwohnerzahl zu erlangen. Dieses Bemühen wurde durch die Eingemeindungen durch die Gemeinden Rodleben und Brambach sowie die Fusion mit der Stadt Roßlau abgeschlossen. Offen waren jedoch noch Bestrebungen der Stadt Dessau, die Gemeinden Quellendorf (Landkreis Köthen), als auch die Gemeinde Vockerode sowie die Stadt Wörlitz (Landkreis Anhalt-Zerbst) einzugemeinden. Dies verhinderte die Kreisneugliederung, welche den Gebietsstand für die neuen Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg festschrieb.

Seit 2007 ist die Situation bezogen auf den Verbleib der Gemeinde Vockerode sowie der Stadt Wörlitz im Landkreis Wittenberg zwar rechtlich entschieden, jedoch trotzdem Gegenstand eines politischen Tauziehens.

Da gab es Äußerungen zweier Minister, die dahin gingen, dass über nochmalige Bürgerentscheide aller Kommunen des Wörlitzer Winkels die Frage zu klären sei. Dann gab es die Einschränkung, dass die Bürgeranhörungen von Vockerode und Wörlitz Bestand hätten, die der anderen Kommunen nicht. Darauf hin wurden in Oranienbaum und anderen Kommunen nochmals Bürgerentscheide durchgeführt, die sich für eine Selbständigkeit aussprachen.

Auf einer Beratung mit den betroffenen Bürgermeistern von Wörlitz und Vockerode sowie den zuständigen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen wurde von meiner Seite der Vorschlag unterbreitet, gemeinsam mit dem Landkreis Wittenberg, dem Bau- und Innenminister und den beiden Kommunen die Situation zu erörtern und mögliche Lösungen abzuwägen. Diese Anregung wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Im Zuge der Regionalberatungen zur Gemeindegebietsreform äußerte sich der Abteilungsleiter für Kommunales des Innenministeriums, Herr Dr. Klang, dass es keinerlei Entscheidungsspielräume für die beiden Kommunen gäbe, der Innenminister jedoch bekundete auf der Sitzung des Landtages am 11.10.2007, dass für die Kommunen Wörlitz und Vockerode auch eine einzelgesetzliche Regelung denkbar wäre.

Mittlerweile ist zu konstatieren, dass ein großes Abwarten der Kommunen Vockerode und Wörlitz eingetreten ist, die freiwillige Phase offensichtlich nicht zu einer Lösung genutzt werden soll. Damit werden die Bestrebungen der übrigen Kommunen des Wörlitzer Winkels zur Bildung einer Einheitsgemeinde erheblich belastet.

Aus diesem Grund hat sich unsere Fraktion mit dem vorliegenden Antrag zu einem zugegebenermaßen eigenwilligen Schritt entschlossen. Während bisher Anträge meistens auf Veränderungen abzielten, richtet sich unser Antrag auf die Einhaltung der Beschlussfassung des Landtages und auf die Nichtaktivität der Landesregierung.

Unsere Fraktion erachtet die vorgeschlagene Beschlussfassung des Landtages für notwendig, damit sich die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform neu strukturieren können und die Schwebepartie der genannten Kommunen beendet wird.