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TOP 18: Föderalismusreform II solidarisch gestalten

Die Arbeit der Föderalismuskonferenz II nähert sich nun doch scheinbar einem Ende.

Es fragt sich nur welchem?

Auf einer Klausur der Kommission in der nächsten Woche soll wahrscheinlich ein Ergebnis erarbeitet werden und das obwohl es bisher in keinem Punkt Einigung gab und gibt.

Deshalb ist es wichtig, wenn das Landesparlament der Landesregierung zumindest Signale mit auf dem Weg gibt, deshalb die vorliegende Beschlussempfehlung. Deshalb aber auch der Änderungsantrag meiner Fraktion.


Als wir im Finanzausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeiteten – das war vor der parlamentarischen Sommerpause – wurde die Schuldenfrage von den Koalitionsfraktionen und der selbstverständlich auch der FDP sehr locker gesehen.

Die finanzpolitische Großwetterlage hat sich inzwischen massiv verschärft. In der aktuellen Debatte wurde dies ausführlich diskutiert. Die Verankerung eines generellen Schuldenverbotes - wie von der CDU befürwortet – aber auch die Einführung einer Schuldenbremse ob nun von 0,75 oder 0,50 % des BIP ist kontraproduktiv: die politischen Spielräume werden damit grundlegend eingeschränkt.

Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht, muss eine

politische Entscheidung sein und bleiben. Damit befürworten wir nicht - und ich betone ausdrücklich - nicht eine Neuverschuldung ohne Wenn und Aber.

Der zweite Punkt unseres Änderungsvertrages bezieht sich auf einen Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen, wie Ländern in Haushaltsnotlagen geholfen werden könnte und unter welchen Bedingungen diese Hilfe erfolgt.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass Länder in Haushaltsnotlagen einerseits befristet Abschläge bei finanzwirksamen Bundesregelungen vornehmen müssen, so bei den Kosten der Unterkunft, bei der überörtlichen Sozialhilfe.

Andererseits müssen sie - wenn auch befristet - Aufschläge auf finanzwirksame Bundesgesetze vornehmen, d.h. Aufschläge auf Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer. Die Biersteuer, die ja eine Landessteuer ist, wird nicht gemeint sein. Und das alles soll geschehen unter der Aufsicht eines Stabilitätsrat, der weit reichende Eingriffsmöglichkeiten haben soll.

Diesen Vorschlag halten wir schlichtweg für verheerend für die Idee des Föderalismus – das ist nämlich kein Föderalismus mehr, auch kein Wettbewerbsföderalismus. Im Gegenteil, das ist das Ende der Autonomie der Länder.

Ich weiß, dass einige der Meinung sind, wenn der Bund und die anderen Länder Geld geben, muss man auch erwarten können, dass die betroffenen Länder auch selbst bereit sind, etwas zu tun. Das ist richtig.

Aber stellen Sie sich die Umsetzung dieses Vorschlages für Sachsen-Anhalt vor - auch wenn wir keine Haushaltsnotlage haben: Seit Jahren gehen schon  mehr als genug junge Leute aus dem Land. Angesichts des sich entwickelnden bundesweiten Fachkräftemangels hätten wir bei Steueraufschlägen den Schwarzen Peter.

Nein, das kann keine Lösung sein. Solch ein Vorschlag darf nicht Realität werden, denn schon die Möglichkeit, dass ein Vertreter des Stabilitätsrates die Zwangsverwaltung eines Landes übernehmen darf und dass bundeseinheitliche Regelungen außer Kraft gesetzt werden. Dies war nicht einmal beim Aufbau Ost möglich, dies ist das Ende vom Anfang des föderalen Staates.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Zum Abschluss noch ein Schmeckerchen: Vor einigen Tagen waberte die Nachricht durchs Land, Sachsen-Anhalt könnte vielleicht rund 130 Mio. Euro jährlich bekommen. Dies beruhte auf einem Vorschlag des BMF, dass Länder mit überdurchschnittlichen  Zinsausgaben bis 2014 auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Konsolidierungsbeitrag von Bund und Länder bekommen sollten. Nun hatte die Arbeitsgruppe der Kommission die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein gebeten, diesen Vorschlag zu überarbeiten.

Die vier Länder kamen zu dem Schluss, dass das geplante Gesamtvolumen von 1,2 Mrd. Euro zu gering sei. Ein jährliches Volumen von jährlich 1,4 Mrd. Euro bis 2019 sei schon notwendig, um die vier Länder zu entlasten. Sachsen-Anhalt taucht in diesem Vorschlag nicht mehr auf. Das geplante Geld haben die vier Länder brüderlich unter sich aufgeteilt. Wie heißt es so schön, wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf.