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TOP 17: Freigabe von Mitteln für Vereine und Verbände

In den vergangenen Wochen haben die vom Finanzministerium verhängten Bewirtschaftungsbeschränkungen insbesondere bei Vereinen und Verbänden für Unruhe gesorgt. Bei einigen gab es inzwischen Freude, so bei den Frauenhäusern, Frauenzentren und  Interventionsstellen. Sie erhalten die volle Summe. Bei anderen sieht es nicht so gut aus, z.B. bei der Aidshilfe. Aber darauf komme ich noch einmal zurück.

Ich weiß, die Exekutive hat das Recht und das will ich auch nicht in Frage stellen, Bewirtschaftungsbeschränkungen zu erlassen. Mit dem  Haushalt 2008 ist eine globale Minderausgabe beschlossen worden, die nun in den Ressorts entsprechend untersetzt werden. Das ist nicht einfach und um die Prozess zu beschleunigen oder überhaupt erst einmal in Gang zu setzen beschloss die Landesregierung mit dem Runderlass zur Haushaltsführung 2008, die Freigabe der sonstigen Ausgabeansätze der Hauptgruppen 5 – 8 zunächst zu 90 v.H. zu veranlassen.

Allerdings ist zu fragen, warum die Landesregierung die Bewirtschaftungsbeschränkung gleich auf 10 % angesetzt hat. 2006  und 2007 gab es trotz schlechterer Prognosen und noch angesagten Verschuldungen nur eine 5 %ige Haushaltssperre. Darauf kann die Landesregierung sicher eine Antwort geben.

Ein anderes Problem müsste der Landtag lösen: Trotz beschlossenem Landeshaushalt ist es für die Betroffenen in jedem Jahr sehr schwierig an das Geld, was der Landtag während der Haushaltsberatung für den entsprechenden Verein eingestellt hat, ranzukommen. Sie müssen Oktober/November ihren vorläufigen Wirtschaftsplan auf der Grundlage der im Haushalt veranschlagten Zahlen bei den jeweils zuständigen Ressorts abgeben. Diese prüfen die Pläne und verweisen dann auf den notwendigen Runderlass zur Haushaltsführung. Ohne ihn ist nämlich der vom Landtag beschlossene Haushalt so was Ähnliches wie Makulatur und ohne der veröffentlicht wurde gibt es kein Geld.

Dieser Runderlass nun kommt mal im Februar, so wie in diesem Jahr und da erhalten

die Vereine die freundliche Mitteilung von den jeweiligen Ressorts, dass nach Vorgabe des Ministeriums der Finanzen die Haushaltsmittel für die Gewährung von Zuwendungen zunächst nur in Höhe von 90 v.H. der im Haushaltsplan eingestellten Mittel freigegeben werden und sie mögen doch die Antragstellung überarbeiten und mitteilen, bei welcher Ausgabeposition die Einsparung vorgenommen wird.

D.h., es muss ein neuer Wirtschaftsplan erarbeitet werden auf der Grundlage eines gekürzten Mittelansatzes. Das betreffende Ressort und scheinbar auch das Finanzministerium gehen nicht davon aus, dass die fehlenden 10 v.H. irgendwann noch kommen, denn ansonsten müssten diese nicht eingearbeitet werden. Dagegen können nun die einzelnen Vereine Protest einlegen, das hilft ihnen aber nur bedingt Aber auch hier bestehen Unterschiede beim Herangehen in den einzelnen Ressorts.

Die einen erwarten, dass bestimmte Ausgabepositionen gekürzt werden. Andere wieder schlagen vor, sie mögen doch einen neuen Haushaltsplan für die Monate Januar bis Oktober einreichen, damit es nicht so aussieht wie eine Anschubfinanzierung. Denn obwohl das Geld im Haushalt eingestellt ist, ist eine Anschubfinanzierung laut Landeshaushaltsordnung untersagt. Die Mehrheit der kleineren Vereine und Verbände – ich rede hier nicht vom Landessportbund – hat aber kein Geld zur Überbrückung von drei bis vier Monaten.

Die Vereine und Verbände, die meist nur wenige Hauptamtliche haben, überarbeiten also nochmals ihre Pläne und reichen diese wieder ein. Alles wird nun noch einmal geprüft, es muss ja nachgerechnet werden, ob sie wirklich 10 % eingespart haben und dann schaut auch noch einmal das Finanzministerium drüber und dann gibt es vielleicht irgendwann April/Mai das erste Geld. Aber auch hier gibt es Unterschiede beim Herangehen bestehen.

Die Bewilligungsbehörde darf auch keine Anschubfinanzierung leisten, das ist in der Landeshaushaltsordnung ausgeschlossen, obwohl 90 Prozent der Mittel kommen sollen.

D.h. für manche Vereine steht die Insolvenzgefahr und einer, von dem weiß ich zumindest, die AIDS-Hilfe Halle musste zum 31.03.08 Insolvenz anmelden.

Dem vorangegangen waren wiederholt Kontakte zum Sozialministerium. So gab es zunächst das Angebot der verantwortlichen Mitarbeiterin im Landesverwaltungsamt, die AIDS-Hilfe möge einen neuen Haushalt mit einem kürzen Zeitraum (z.B. Januar bis Oktober) einreichen, damit es nicht nach einer "Anschubfinanzierung" sondern einer Vollfinanzierung für diesen Zeitraum aussieht. Die AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt hatte dies zunächst abgelehnt, um nicht bewusst gegen die Landeshaushaltsordnung und die Satzung des Landesverbandes (Haushaltsjahr gleich Kalenderjahr)zu verstoßen.

Nach dem nun feststand, dass die AIDS-Hilfe Halle Insolvenz anmelden muss, gab es ein Gespräch im Ministerium. Im Ergebnis dieses Gespräches wurde vereinbart, dass die AIDS-Hilfe nun doch diesen kurzen Haushaltszeitraum (Januar bis November) zur Grundlage für einen veränderten Haushaltsplanentwurf nimmt, damit überhaupt Geld fließen kann und die Insolvenz verhindert wird. Der veränderte Haushaltsantrag wurde eingereicht, aber bis jetzt haben die AIDS-Hilfen immer noch kein Geld.

Die Insolvenz konnte bis zum 30.03.08 nur abgewendet werden, weil die AIDS-Hilfe Magdeburg e.V. den  Vereinen in Halberstadt und Halle einen kleinen Kredit geben konnte, der aus Mitteln der Aktion Mensch kam. Damit ist erneut gegen Recht verstoßen worden, denn das Geld aus der Aktion Mensch unterliegt ebenfalls einer Zweckbindung.

Da es sich bei den meisten Vereinen und Verbänden um überschaubare Summen – auch im Unterschied zum Landessportbund – handelt, soll und muss dieses Verfahren auf den Prüfstand. Es ist für viele Vereine eine existenzielle Frage.  

Bei aller Freude und voller Unterstützung für die volle Freigabe der Mittel für einige Vereine im Bereich des Sozialministeriums stellt sich mir jedoch die Frage, nach welchen Kriterien wurden jetzt die Mittel freigegeben.

  • Sind dem Finanzministerium auf einmal die Frauen lieb und teuer?
  • Wollte man nicht noch mehr Leid auf dem Haupt der Sozialministerin abladen?
  • Haben andere Vereine nicht laut genug geschrieen?
  • Hatten andere Vereine nicht die entsprechende Lobby, so z.B. die AIDS-Hilfe?


Uns haben sich die Kriterien jedenfalls nicht erschlossen.

Eigentlich wollten wir eine Direktabstimmung, um den Not leidenden Vereinen schnell zu helfen. Da es inzwischen für einige zumindest Hilfe schon gab und für andere noch geben wird, schlagen wir eine Überweisung in die Fachausschüsse vor, um die Fragen der Bewilligung und der Kriterien zu diskutieren. Federführend sollte der Finanzausschuss sein.