Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

TOP 14: Konzept zum künftigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen in Sachsen-Anhalt

Dieser Antrag inhaltlich nötig, denn ihre jetzige und künftige Situation empfinden die pädagogischen Mitarbeiterinnen als sehr ungewiss. Bisher wurde die Situation von ihnen wohl auch deshalb hingenommen, weil sie sich durchaus der Besonderheit und des Vorteils ihres Arbeitsplatzes bewusst sind.

Sie haben sich inzwischen Achtung und Wertschätzung erarbeitet - bei Lehrern, Schülern und Eltern, als Berater und Vertrauensperson bei Erziehungsproblemen, als Verbindungsglied zum Elternhaus. An vielen Schulen sind sie unentbehrlich in unterrichtsbegleitender Arbeit bei der individuellen Förderung von Kindern (an Grundschulen, besonders in der flexiblen Schuleingangsphase), bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, bei der Organisation des Schulalltages usw.

Damit sind die pädagogischen Mitarbeiterinnen wichtig für Bildung und besonders Erziehung im Schulalltag. Um das leisten zu können, werden viele Fortbildungsmaßnahmen genutzt,  auch durch eigene Initiative (Volkshochschule, private Anbieter, auch Fortbildungen für Lehrer an Förderschulen).

Gerade weil die Kolleginnen  sich Anerkennung erarbeitet haben, empfinden sie ihre Situation als belastend, besonders weil sie latent die psychische Belastung, als Auslaufmodell zu gelten, aushalten müssen und sie in ihrer Wahrnehmung zu wenig Wertschätzung von offizieller Seite erfahren. Sie fühlen sich nicht entsprechend ihrem  Wert für den Bildungsprozess behandelt, zur Zeit hat sich viel Frust angesammelt. In der Konsequenz kommt es zu Abwanderung in Schulen in freier Trägerschaft, vereinzelt in selbstständiges Unternehmertum.

Die Beschäftigung im Kultusministerium mit der Situation der pädagogischen Mitarbeiterinnen läuft bereits per Auftrag dazu durch das Personalentwicklungskonzept, Eckdaten wurden in der Enquetekommission und auch im Bildungskonvent vorgestellt.

Gerade Letzteres gestaltet den Umgang mit dem Antrag für uns nicht so glatt, wie es vom Inhalt her aussieht,  weil sich Arbeit verschiedener Gremien - Bildungskonvent, Enquetekommission, Bildungsausschuss -  vermengt.

Wenn allerdings das vom Antrag geforderte Konzept die Arbeit der Enquetekommission unterstützt und nachweist, dass das Personalentwicklungskonzept  tatsächlich, so wie wir es beurteilen, auf unrealistischen Annahmen beruht, dann nehmen wir die Gemengelage zwischen Bildungsausschuss, Bildungskonvent und Enquetekommission in Kauf, auch deshalb, weil die Lage der pädagogischen Mitarbeiterinnen schnelleres Handeln erfordert, als es vermutlich durch Enquetekommission und Bildungskonvent realisiert wird.

Unter den pädagogischen Mitarbeiterinnen gibt es Angst vor Personalabbau, die mit dem Personalentwicklungskonzept durchaus reell untersetzt ist. An den dort genannten Einsparungszahlen will das Kultusministerium offensichtlich festhalten, d.h., die Zahl der an Grundschulen beschäftigten pädagogischen Mitarbeiterinnen (z. Z. nach Antwort des Kultusministeriums auf eine Kleine Anfrage von Dr. Hüskens 986 pädagogischen Mitarbeiterinnen an Grundschulen; nach Publikationen des Kultusministeriums  nur 955)  soll bis 2020 um ein Drittel verringert werden, gleich lautend verkündet in Bildungskonvent und in Enquetekommission.

Wir halten folgende in der Enquetekommission geäußerten Bedenken für stichhaltig: So kritisiert Lehrerhauptpersonalrat beim Kultusministerium, schon jetzt sei das Schulgesetz im Hinblick auf pädagogischen Mitarbeiterinnen nicht erfüllt, dort heißt es in § 4 zur Grundschule: „Der Unterricht wird durch die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen ergänzt und unterstützt.“ Nach Einschätzung durch den Lehrerhauptpersonalrat ist das  z. Z. so nicht realisiert.

Insgesamt gibt die Kleine Anfrage von Frau Dr. Hüskens von Mitte März 2008 einen guten Einblick in Problemlage.  

Der Einschätzung durch  den Lehrerhauptpersonalrat schließen wir uns nachdrücklich an, wir stellen uns sogar vor, dass sich weitere Aufgabenfelder für pädagogische Fachkräfte neben den Lehrerinnen und Lehrern über das Aufgabenfeld der derzeitigen pädagogischen Mitarbeiterinnen hinaus, nämlich zur Begleitung bestimmter differenzierter Bildungsangebote in praktisch allen Schulformen eröffnen, so sieht es der Schulreformgesetzentwurf der LINKEN vor.

Lehrerverbände, auch der DGB, äußern Kritik, der wir uns ebenfalls anschließen: Sie betonen besonders, dass bisher nicht darüber nachgedacht worden ist, ob und wie neu ausgebildete Kräfte für die aus Altersgründen bisher bereits ausgeschiedenen und künftig weiterhin ausscheidenden pädagogischen Mitarbeiterinnen nachrücken werden; der DGB hat in Zuarbeit für die Enquetekommission ähnliche Fragen wie hier im Antrag formuliert.

Der Antrag greift diese Fragen inhaltlich auf und ergänzt sie durch weitere, wir werden ihm zustimmen.

Darüber hinaus hegen wir die Hoffnung auf deutliche Positionierung im Bildungskonvent, so wie bereits auch in den Empfehlungen für „Gute Schule“ im Podium Bildung deutlich geworden ist, dass pädagogische Mitarbeiterinnen im schulischen Umfeld ganz selbstverständlich an die Seite der Lehrkräfte gerückt werden.