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TOP 12: Auswirkungen des Phishing in Sachsen-Anhalt

Gestatten Sie wenige Bemerkungen zum Thema ausdrücklich aus Sicht des Verbraucherschutzes. Internetnutzung ist für sehr viele Bürger nicht mehr aus ihrem Leben wegzudenken. Zunehmend halten aber die bereits beschriebenen kriminellen Aktivitäten immer mehr Menschen davon ab, dieses Medium weiter intensiv zu nutzen, weil sie genervt sind von den Unmengen Werbemüll und aus Angst vor wirtschaftlichen Schäden, falls sie trotz noch so großer Vorsicht doch einmal in eine der immer perfekter versteckten  Phishing-Fallen geraten.

Das diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigt eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes aus dem letzten Jahr, nach der 85 % der Befragten angaben, bereits Phishing-mails erhalten zu haben, knapp 9 % wollten das Onlinebanking einstellen, 1,4 % waren bereits Pishing-Opfer geworden. Nur wenige waren bereit, auch konkrete wirtschaftliche Schäden zu benennen.

Der Bundesverband verweist auf eine weitere Umfrage vom Oktober 2005, nach der 61 % der deutschen Internet-Nutzer beim Online-Shopping um ihre Internetsicherheit besorgt sind. 78 % der Internet-Nutzer gaben an, dass ihre Hauptsorge dem Diebstahl ihrer persönlichen Daten und dem Weiterverkauf ihrer Daten an Dritte gilt. 85 % der Nutzer vertraten die Ansicht, dass die Anbieter nicht genug tun, um ihre Kunden im Internet zu schützen.

Die Verbraucherschützer weisen schon länger darauf hin, dass im Internet Verbraucherrechte nach wie vor ignoriert oder umgangen werden und die Sicherheitsrisiken voll auf den Schultern der Verbraucher liegen. Sie fordern deshalb sowohl die stärkere Verantwortlichkeit der Wirtschaft für ihre Produkte wie auch gesetzgeberische Aktivitäten, um die strafrechtliche Verfolgung solcher Angriffe besser sichern zu können.

Für letzteres gibt es erste Ansätze: So hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz im März 2007 seine Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ vorgestellt. Sie formuliert u.a. als grundlegende Verbraucherrechte Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote sowie den effektiven Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff.

Der Europarat hat bereits im Jahr 2004 eine Konvention gegen Computerkriminalität verabschiedet. In Umsetzung dieser Leitlinie in nationales Recht trat im August 2007 das 41. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, mit dem Regelungslücken, die u.a. auch das Phishing betreffen, geschlossen werden sollen. Wie aber die Umsetzung dieses Gesetzes geschehen soll, wenn sein Urheber selbst schon beabsichtigt, es zu brechen, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Schließlich soll die vom Bundesinnenminister angestrebte  umstrittene Online-Durchsuchung nach dem gleichen Prinzip wie die betrügerischen Phishing-mails. Funktionieren.

Ein zweiter Weg, die Verbraucher im Umgang mit betrügerischen Aktivitäten im Netz zu stärken, besteht darin, sie mit möglichst vielen Informationen zu versorgen und schnell vor neuen Entwicklungen zu warnen. Hier haben die Verbraucherzentralen sehr viel Arbeit geleistet. So hat der Bundesverband gerade die Broschüre „Datenschutz für Verbraucher“ überarbeitet und neu aufgelegt. Wie wichtig dieser Weg der Information ist, wird ja auch in dem gestern hier verhandelten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten deutlich. Es gibt also allen Grund, die Verbraucherzentralen auch weiter zu stärken und sie finanziell nicht in die Enge zu treiben.

Zum Antrag selbst: Wenn ich auch meine, dass wirksamer Schutz vor Computerkriminalität nicht durch Aktivitäten eines Bundeslandes erreicht werden kann, so kann es sicher nicht schädlich sein, über die Situation im Land informiert zu werden.