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TOP 10: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt

Das Parlament hatte sich kaum sechs Wochen konstituiert, da lagen die ersten Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung auf dem Tisch des Hohen Hauses. Seit dieser Zeit wird die Debatte geführt, und wir bringen sie heute zu einem gewissen Höhepunkt, der vielleicht mit der Beschlussfassung im Juni 2008 seinen Abschluss findet. DIE LINKE trägt die gemeinsame Beschlussfassung mit. Ich einige Punkte besonders würdigen:

Das ist zum einen die Einführung der Gleichbehandlung von elektronischer und Papierform. Jeder von uns weiß, wie schwierig es derzeit ist, die Berge von Papier überhaupt zu bewältigen. In dem Sinne sind wir auf dem richtigen Weg.

Wir begrüßen den Versuch, dass gelebte parlamentarische Praxis auch in der Geschäftsordnung festgeschrieben wird, was die Einberufung von Sitzungen betrifft, was die Klarstellung betrifft, wie Ausschussberatungen durchzuführen sind, wenn es um zweite oder dritte Lesungen geht, wenn es darum geht, welche Rechte Ausschussvorsitzende haben, Sitzungen einzuberufen, Tagesordnungen festzulegen und anderes.

Auch begrüßen wir ausdrücklich die Regelungen zur Behandlung von Volksinitiativen. Das ist ein Novum für das Hohe Haus. Wir haben bereits in der Praxis unter Beweis gestellt, dass das ganz hervorragend funktioniert.

In diesem Kontext haben wir uns in der Fraktion darüber verständigt, wie wir noch mehr Transparenz, Bürgerwillen und die Würdigung von demokratischen Initiativen vor Ort ins Parlament bringen können.

Uns war es wichtig, Änderungsanträge auch zu dem gemeinsamen Komplex einzubringen, denn wir wollten sowohl heute als auch im Ältestenrat noch einmal über einige Dinge gemeinsam sprechen. Ich verweise auf den Antrag, den wir zur rechtzeitigen Anhörung von außerparlamentarischen Gremien, wie der kommunalen Spitzenverbände, der Belange der Kommunen oder des Landesjugendhilfeausschusses, eingebracht haben, denn wir haben festgestellt: Es gibt hier und da Kommunikationsstörungen, die man auf ganz einfache Art und Weise beseitigen kann, wenn sich das Parlament diesen Gremien weiter öffnet.

Das betrifft auch Informationen, die die Regierung bereitstellt. Zu jedem Gesetzentwurf wird ein gleichstellungspolitischer Bericht oder auch ein mittelstandspolitischer Bericht erstellt. Unsere Bitte war eigentlich nur, dass, wenn sozusagen der Mausklick zum Gesetzentwurf gemacht wird, diese beiden Berichte mitgeliefert werden. Dazu hat man leider bislang noch keine Einigung gefunden.

Schließlich haben wir mehrfach eine Debatte über das Thema geführt: Wie öffentlich sollen Ausschusssitzungen sein? Deswegen haben wir noch einmal einen entsprechenden Antrag eingebracht. Wir sind der Meinung, dass öffentliche Ausschusssitzungen tatsächlich für mehr Transparenz in der legislativen Arbeit sorgen und dass dadurch durchaus eine höhere Akzeptanz der demokratischen Willensbildungsprozesse zu verzeichnen wäre.

Diesen so genannten Populismus praktiziert der Bayerische Landtag jeden Monat, denn in Bayern werden Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich durchgeführt ‑ auch der dortige Petitionsausschuss tagt öffentlich, es sei denn, es geht zum Beispiel um die Rechte Dritter, dann stellt man die Nichtöffentlichkeit her.

Unsere Anerkennung erhält auch die Arbeit der Kollegen im Petitionsausschuss. Auch hier zeigte sich, dass eine Reihe von Regelungen aus dem Leben nun in den Grundsätzen Ordnung gefunden hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf unsere Änderungsanträge verweisen.

Sie betreffen das Anliegen, das Auskunftsersuchen auch gegenüber Dritten zu erreichen, da in wachsendem Maße bei öffentlichen Belangen auch im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie private Dritte mit öffentlichen Anliegen beauftragt werden.

Sie betreffen die Unterrichtung des Landtages über das, was an Petitionen in der Landesregierung eingeht. Wir hätten gern nur eine einfache Information.

Sie betreffen die bessere Information der Fachausschüsse über das, was der Petitionsausschuss beredet hat. Oftmals waren wir damit konfrontiert, dass wir die Dinge bekamen, aber in den Fachausschüssen gar nicht wussten, was dort im Detail beredet worden ist.

Zudem geht es um die bessere Einbindung der Berichterstatter aus den Fraktionen in die Arbeit, dass also, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg eine Ausschusssitzung nicht stattfinden kann, die Berichterstatter wenigstens eingebunden sind.

Meine besondere Anerkennung soll zum Schluss der Landtagsverwaltung gelten, vor allem dem Bereich „Parlamentarische Dienste“. Hier wurden mit Geduld und Akribie die in typischer Abgeordnetenmanier vorgebrachten Vorschläge in die Form gebracht, in der sie für das Parlament von Dauer Bestand haben. Schließlich wurde auch die vorliegende Beschlussvorlage in ihrer Umfänglichkeit erstellt.

Darüber hinaus hatten wir uns unter den parlamentarischen Geschäftsführern darüber verständigt, wie wir mehr Lebendigkeit in das Parlament bekommen. Ich bin der Auffassung, Lebendigkeit und Leidenschaft lassen sich nicht über die Geschäftsordnung regeln. Das hängt von uns selbst ab, von den Anträgen, die wir stellen.

Auch wenn wir ein Schaufensterparlament sein sollen, sollten wir zumindest keine Schaufensteranträge in diesem Bereich stellen, obwohl dieser Vorwurf gerade von den Koalitionsfraktionen den Oppositionsfraktionen gegenüber gemacht wird.

Ich sage: Mehr Qualität in die parlamentarische Arbeit, mehr Leidenschaft und Feuer, um zu überzeugen! Ich denke, dabei sind wir auf dem richtigen Weg.