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TOP 09: Rechtliche Regelungen zur Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern

Wenn man die Debatte von vor einem Jahr, vom Juni 2007, mit der heutigen Debatte vergleicht, muss man sagen: Es ist ganz schön Bewegung ins Geschäft gekommen. Ein Blick ins Protokoll verrät: Damals hat die Landesregierung noch die Metapher des Beamtenmikados bemüht: Der Bund bewegt sich nicht, die allermeisten Länder bewegen sich auch nicht, also hat der verloren, der sich zuerst bewegt.

Zwischenzeitlich allerdings ist die Landesregierung vom politischen Leben in anderen Ländern glatt überholt worden vom Saarland, Hamburg, von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern. Da sage noch einer, aus der Opposition heraus sei keine Veränderung möglich.

Und allen Unkenrufen hat sich die CDU in Sachsen-Anhalt nicht als Bremsklotz erwiesen. Ich habe durchaus Respekt vor denjenigen, die sich dabei in einem schwierigen Umfeld bemüht haben und offensichtlich auch erfolgreich bemüht haben.

Aber es ist nicht so, dass die Bekämpfung der Diskriminierung und Benachteiligung von lesbisch oder schwul Lebenden schon so in allen Bereichen des Lebens und der Politik durchgesetzt worden ist. Wir hatten vor kurzem im Sozialausschuss eine intensive Anhörung mit Vertreterinnen und Vertretern des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), die eine ganze Menge von Diskriminierungsmustern illustriert hat. Man muss an dieser Stelle das Kultusministerium richtig loben. Es gab auch im Kultusministerium Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des LSVD, die als sehr konstruktiv eingeschätzt wurden.

Aber es gibt auch noch allerlei zu tun. Wir sind einen wichtigen Schritt vorangekommen, die uneingeschränkte Privilegierung der traditionellen zweigeschlechtlichen Ehe ist durchbrochen. Vielleicht kriegen wir das jetzt sogar in Bayern hin, wenn sich die FDP dort an ihr Wahlversprechen erinnert.