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TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte und zur Änderung anderer beamtenrechtlicher und landesbesoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen

Um es vorweg zu sagen, wir werden uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung enthalten. Sicher, die Altersteilzeitregelung für Polizeivollzugsbeamte ist grundsätzlich zu begrüßen, die vorgeschlagenen Instrumente sind sozialverträglich und werden sicher auch angenommen werden.

Allerdings gab und gibt es aus unserer Sicht nach wie vor einige offene Probleme und auch Bedenken, die in den Diskussionen der zurückliegenden Monate nicht ausgeräumt werden konnten. Angesichts der angestrebten Personalentwicklung im Bereich der Polizei, die ja ebenfalls begleitend in der Enquete-Kommission diskutiert wird, ist es aus unserer Sicht äußerst problematisch den Ansatz Ländervergleich/Polizeidichte statt eine aufgabenbezogene Betrachtung heranzuziehen. Selbst im Benchmark-Gutachten von Herrn Seitz wurde darauf verzichtet.

Das Innenministerium rechnet damit, dass mindestens 1 500 bis 1600 Polizeibeamte einen Antrag auf Altersteilzeit stellen werden. Der so genannte Personalüberhang beträgt 1 200. Damit kommen wir zu einem nächsten Problem, die Frage der Gleichbehandlung der Bediensteten allein in einem Ressort von den anderen Landesbediensteten will ich gar nicht reden.

Der in Artikel 1 Nr. 10 neu angefügte Absatz 4  des § 120, dass Beamte der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes auf Antrag in den Ruhestand gehen können, sofern dienstliche Gründe nicht entgehen stehen, wurde auch von den Anzuhörenden kritisch hinterfragt. Lediglich in einigen wenigen Fällen, in denen die Stelle nicht durch einen anderen Polizeibeamten zu ersetzen ist, kann der Ruhestand verweigert werden. Hier wird es dann wohl Einzelfallentscheidungen und möglicherweise auch Klagen geben.

Ich möchte noch auf ein weiteres Problem verweisen. Ja, der Landtag hat  im Zusammenhang mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 im Zusammenhang mit der vorzeitigen Versetzung von Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beschlossen, dass auf dem Gebiet der Entscheidung über eine Frühpensionierung etwas getan werden muss. Dazu gehörte auch eine Zentralisierung amtsärztlicher Untersuchungsstellen, insgesamt waren es 11 Kritikpunkte, von denen sich der erste auf Notwendigkeit der Erarbeitung landeseinheitlicher Vorgaben für Personaldienststellen, die den unverzichtbaren Inhalt des Auftrages an den Amtsarzt festlegen, bezog.

Das bezog sich aber auf die gesamte Landesverwaltung. In der Anhörung zum Gesetzentwurf gab es nun ernsthafte Kritiken an der beabsichtigen Zentralisierung. Die 2004 durch Landesrechnungshof festgestellten Mängel sind weitgehend behoben, so dass es noch einmal sinnvoll gewesen wäre zu prüfen, ob sich nicht auch ohne Zentralisierung auf diesem Gebiet etwas bewegt hat, ehe neue Strukturen geschaffen werden.

Und auf ein drittes Problem will ich noch verweisen, dass ist die Ausbringung von B-Stellen. Über den Übergang von der Besoldungsgruppe B5  auf die Besoldungsgruppe B6 beim Landesrechnungshof wurde während der Haushaltsberatungen ausführlich gesprochen und vereinbart, dass dies bei der nächsten Gelegenheit passieren soll.

Aber nicht gesprochen wurde über die Änderung in der B-Besoldung beim Landsamt für Archäologie und Denkmalpflege – von B 2 auf die B3. Vorkehrungen im Haushalt für diese Stelle wurde nicht getroffen, dass mussten beide Ausschüsse auf Nachfrage feststellen. Eine Aussetzung bis zum nächsten Doppelhaushalt kann nicht die Lösung sein. Nach LHO § 49 Abs. 2  muss dies mindesten innerhalb von drei Monaten geschehen. Nun kann das Finanzministerium in Einzelfällen eine entsprechende Entscheidung treffen. Aber dieses Beispiel sollte keine Schule machen, ansonsten können wir uns die gesamten Diskussionen über Stellenpläne sparen.

Wie bereits gesagt, die Fraktion DIE LINKE wird sich aus den genannten Gründen enthalten.