Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Es gab bereits eine ausführliche aktuelle Debatte zu diesem Thema, nun liegt der Staatsvertrag hierzu vor. Im Klartext geht es um eine Anpassung der Rundfunkgebühr, die in ihrer Konsequenz eine Erhöhung von 95 Cent zur Folge hat.

Diese 95 Cent mehr Rundfunkgebühr sind exakt die Summe, welche die KEF (als unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) empfohlen hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Rundfunkurteil klare Grenzen für die Politik aufgezeigt. Außer in begründeten Ausnahmefällen muss die Politik die KEF-Empfehlung umsetzen.

Und all jenen, die sich - ob zurecht oder zu unrecht, sei dahingestellt - über das Programm des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beschweren, will ich noch einmal eine zentrale Aussage des Bundesverfassungsgerichts in Erinnerung rufen: Die Politik darf nicht mit Hilfe der Rundfunkgebühr in das Programm des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks eingreifen.

Wie zur aktuellen Debatte will ich wiederholen: Aus Sicht meiner Fraktion ist die KEF-Empfehlung eine Empfehlung mit Augenmaß. Man muss berücksichtigen, dass die Anstalten 1,69 € Mehrbedarf bei der KEF angemeldet hatten, aus diesen 1,69 € wurden dann 95 Cent. Allein die ARD hatte 95 Cent Mehrbedarf angemeldet.

Dabei ist zu berücksichtigen: Die ARD bekommt von diesen 95 Cent 56,5 Cent, das entspricht einem Aufwuchs von 1,2 %.

Aber die Inflationsrate belief sich im vergangenen Jahr bei 2,2 %. Also wird mit der Gebührenerhöhung gerade mal die Hälfte der Teuerungsrate kompensiert. Vor diesem Hintergrund können wir wirklich von einer Entscheidung mit Augenmaß sprechen.

Ich will neben der Zustimmung zur Überweisung und zum Vertrag an sich noch auf zwei Punkte eingehen, die über diesen Staatsvertragsentwurf hinaus gehen:

Das derzeitige Gebührenmodell, das sich am Bereithalten von Empfangsgeräten orientiert, ist überholt. Wir brauchen ein neues Modell für die Rundfunkgebühr. Man kann bereits heute mit Geräten jenseits des klassischen Fernsehers und Radios Rundfunk empfangen und die technische Entwicklung schreitet weiter konsequent voran. Hierauf muss die Politik endlich reagieren und ein in sich stimmiges, für die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten aufkommenneutrales Gebührenmodell entwickeln.

Ob es nun eine Haushalts- oder eine pro-Kopf-Abgabe wird, da will ich mich nicht festlegen. Fakt ist aber, die ausschließliche Orientierung an Geräten funktioniert vielleicht noch für die kommende Gebührenperiode, für die darauf folgende keinesfalls mehr.

Ein zweiter Punkt: die Forderung nach Werbe- und Sponsoringfreiheit.
Das klingt auf den ersten Blick gut, aber der Teufel steckt auch hier im Detail. Zum einen sind die wenigsten Öffentlich-Rechtlichen Programme mit Werbung versehen, die große Mehrheit ist komplett werbefrei.

Zweitens muss man berücksichtigen: bestimmte Ereignisse (Olympia, Fußball) sind nur mit Werbung gegenzufinanzieren und können rechtlich auch nur erworben werden, wenn Werbung / Sponsoring darin vorkommt.

Und drittens: Ein deutlicher Gebührenanstieg wäre eine Folge (Berechnungen sagen über 1,60 € mehr). Wie wollen Sie denn das vermitteln, wenn es Ihnen schon schwer fällt, 95 Cent zu vermitteln?