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TOP 07: 8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2005 bis 31. März 2007

Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes haben inzwischen übereinstimmend festgestellt, dass bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Sensibilisierung hinsichtlich ihrer eigenen Daten eingetreten ist.

Wenn noch vor gar nicht allzu langer Zeit von einer Mehrheit überwiegend die Auffassung vertreten wurde: „Ich habe doch nichts zu verbergen, darum können meine Daten erfasst werden.“ - geht mittlerweile vielen die Sammelwut des Staates einfach zu weit.

Und deshalb erachten wir es um so wichtiger, dass der Datenschutzbericht nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern öffentlich - im Rahmen einer Landtagssitzung - debattiert wird.

Wenn Herr von Bose in seinem Bericht folgendes feststellt: „Das Grundanliegen besteht darin, das Gewicht der Freiheit zu stärken. Freiheit - weil es um ganz überwiegend unbeteiligte, unverdächtige Bürger geht. Freiheit - weil es bei der Ausübung auch anderer Grundrechte um den Schutz vor Einschüchterung geht, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Freiheit - weil insofern über den einzelnen Grundrechtsträger hinaus das Gemeinwohl des Gemeinwesens, zu dem die Selbstbestimmung seiner Bürger gehört, beeinträchtigt wird.“ - dann können wir dem uneingeschränkt zustimmen.

Zu schnell und übereilt ergeht immer wieder der Vorwurf, Datenschutz gefährde die öffentliche Sicherheit. Aber diese Feststellung wird nicht wahrer, wenn sie gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen wird.

Zwar wurde im Berichtszeitraum das SOG in Sachsen-Anhalt nicht verändert, aber nach wie vor bedarf das bestehende Gesetz aus allein datenschutzrechtlicher Sicht einer dringenden Überarbeitung.

Da seitens des Innenministeriums bereits angekündigt wurde, dass noch in dieser Legislatur eine Änderung des SOG beabsichtigt ist, sollte im Zusammenwirken mit dem Datenschutzbeauftragten eine Anpassung an die derzeitige Rechtslage, z.B. im Bereich der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung und der Rasterfahndung erfolgen. Gehen wir also vom positiven Fall aus, dass es mit der Änderung des SOG nicht zu weiteren Einschnitten - auch insbesondere in Fragen des Datenschutzes kommen wird.

Positiv wird vom Datenschutzbeauftragten festgestellt, dass z.B. die öffentliche Behandlung des Themas „Gesprächsaufzeichnungen bei der Polizei“ und die damit verbundenen Hinweise des Landesbeauftragten zu mehr Sensibilität beim Umgang mit diesem Thema geführt haben.

Äußerst interessant sind auch seine Ausführungen zur Fußball-WM. Was wurde im Vorfeld nicht für ein Horrorszenario aufgebaut. Man musste fast annehmen, dass das Motto „Zu Gast bei Freunden“ umgetitelt werden sollte bzw. müsste. Nichts hat sich bewahrheitet, worüber man natürlich froh ist; überwiegend waren es friedliche und sportlich spannende Spiele.

Aber auch uns interessiert die vom Datenschutzbeauftragten aufgeworfene Frage, worin das Interesse der Veranstalter, wie z.B. an den personalisierten Tickets genau lag. Denn kontrolliert wurde nur sehr wenig, ob die Daten des Stadionbesuchers mit denen des Ticketerwerbers übereinstimmten.

Die Veranstalter haben Unmengen an persönlichen Daten gesammelt. Was passiert nun damit? Werden diese gelöscht, archiviert oder gar weitergegeben?! Eine Kontrolle des weiteren Umgangs ist schwerlich möglich.

Wie gut Ermittlungstätigkeit und Datenschutz miteinander vereinbart werden können, zeigt das unter „Mikado“ durchgeführte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Halle, bei dem festgestellt wurde, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

Der vorliegende Bericht des Datenschutzbeauftragten hat auch diesmal wieder gezeigt, dass bei der Bewertung und Kontrolle alle Politikbereiche gleichermaßen betroffen sind.

Das sollte uns nach Erstellung des neuen Datenschutzberichtes (sicherlich) im Jahr 2009 Veranlassung sein, dass dieser dann in allen Fachausschüssen des Landtages beraten wird. Aktueller Anlass ist für uns die Diskussion um das Kindeswohl und der Vorwurf mancher Politiker, dass der Datenschutz dem Kindeswohl entgegenwirken würde.

Ein weiteres ganz aktuelles Thema ist der Arbeitnehmerdatenschutz. Die jüngsten Erkenntnisse über die Überwachung von Mitarbeiterinnen in großen Handelsketten haben viele aufgeschreckt.

Und wir ersparen es Ihnen auch diesmal nicht. Die Existenz des GIAZ (Gemeinsame Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus), dessen Arbeitsweise und der damit verbundene Zweifel an der Einhaltung des Trennungsgebotes, lassen uns nur wiederholen, dass dieses Gremium abgeschafft werden sollte.

Vieles ließe sich noch aus dem Bericht ausführen, dazu reicht die Zeit leider nicht. Eines macht der Bericht aber unmissverständlich deutlich. Ohne die akribische Arbeit und Kontrolle des Datenschutzbeauftragten würde die Vorstellung von einem gläsernen Menschen noch mehr Wirklichkeit werden. Und dafür gilt ihm unser ausdrücklicher Dank.

Bei ihrer Tätigkeit bekommen die Datenschutzbeauftragten immer mehr Rückenstärkung durch die Verfassungsgerichte. Allerdings darf es dabei nicht so weit kommen, dass der Staat frei nach dem Motto handelt, schauen wir mal, wie weit wir gehen können, vielleicht merkt es ja niemand.

Und gerade unter diesem Gesichtspunkt halten wir die Tonlage der Stellungnahme der Landesregierung für nicht angebracht. Falsche Töne führen so nur zu Mißtönen zwischen Regierung und dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Landes.