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TOP 06: Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, hier zu Lande dreht sich alles um das liebe Vieh. Was ist die Finanzkrise schon gegen das lautstarke Gebelle von Kampfhunden oder das Gegackere bzw. Gekrähe von Hähnen.

Nach der Heftigkeit der politischen Auseinandersetzung  zwischen den beiden Koalitionspartnern von CDU und SPD oder besser verbissenen -gegnern und der öffentlichen Wahrnehmung zu urteilen, scheint es nichts Wichtigeres in Sachsen-Anhalt zu geben. Man verbeißt sich ineinander fest oder verteilt heftige Schnabelhiebe.

Nun will ich wahrlich die Sorgen und Nöte der Hundebesitzer und der Rassegeflügelbesitzer nicht klein reden. Und erst recht nicht die Ängste von potenziellen Opfern. Für sie sind es Probleme und Ängste, die es auch ernst zu nehmen gilt.

Aber die Koalition beschäftigt sich nun schon seit Jahren mit der Gefährlichkeit von Hunden und nun schon seit Wochen mit der Ausnahmeregelung für Rassegeflügelschauen mit Blick auf das Sonn- und Feiertagsschutzgesetz - und das in einer Art und Weise, die nicht gerade geprägt war und ist von einem fairen Umgang miteinander und dem Willen, sich an Sachfragen zu orientieren. Kein Gesetz wurde in diesem Landtag so lange und bissig diskutiert wie dieses.

Wie hätten wir es uns gewünscht, dass andere Gesetze - wie z.B. das Gesetz zur Gemeindegebietsreform u.a. so intensiv hinsichtlich des Inhalts und des Zeitrahmens diskutiert worden wären. Aber nein, hier wurde leider nicht auf Zeit gespielt, sie wurden hastig durch gewunken. Frei nach dem Motto: Wenn etwas schief gelaufen ist, existiert ja immer noch das Landesverfassungsgericht, welches es dann wieder richten kann.

Nun bedeuten langwierige Debatten nicht automatisch, dass am Ende dann auch Qualität herauskommt. Wenn das so wäre, würden wir heute vorliegendes Gesetz nicht in dritter Lesung behandeln.

Und warten wir erst einmal die Sondersitzung des Innenausschusses am kommenden Montag ab. Ob es da wohl wirklich schon eine Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse geben wird? Man kann es für alle Beteiligten nur hoffen.

Nach wie vor ist im Gesetz eine versteckte Rasseliste enthalten, die auch heute von uns nicht gebilligt wird.

In jeder Anhörung wurde immer wieder von Sachverständigen darauf hingewiesen, dass sich die Gefährlichkeit von Hunden nicht an einer Rassezugehörigkeit festmachen lässt.

Tatsächlich gibt es nämlich keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte Hunderassen per se aggressiv sind. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vielmehr durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur individuell zu beurteilen. Die pauschale Maßregelung von Hunden anhand so genannter Rasselisten gaukelt damit eine scheinbare Sicherheit vor, ist aber tatsächlich nicht geeignet, den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu verbessern.

Vielmehr sind artgerechte Haltung und die Zuverlässigkeit des Besitzers maßgeblich für die Verträglichkeit und das Verhalten der Tiere. Und auch der letzte Beißvorfall zeigt dies in aller Deutlichkeit.

Ebenfalls mehr als problematisch halten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Einführung eines zentralen Registers.

Und auch das Problem der zusätzlichen Kosten für die Kommunen ist noch nicht abschließend geklärt, insbesondere hinsichtlich der Höhe. Die Unterschiede der Kostenschätzungen zwischen Städte- und Gemeindebund und dem Innenministerium sind gravierend.

Auch wir befürworten natürlich die Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnungspflicht und den Sachkundenachweis.

Überweisen wir also erneut den Gesetzentwurf zurück in den Innenausschuss sowie Finanzausschuss und harren der Dinge, die dann vielleicht noch kommen.