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TOP 05: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze

Der Entwurf dieses Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze, Drs. 5/901, wurde seitens der Landesregierung am 02.10.2007 in den Landtag eingebracht und steht heute nunmehr auf der Tagesordnung.

Was waren die Ziele?

Zum einen sollten auf Grund des Zusammenschlusses der Städte Dessau und Roßlau und des daraus resultierenden Übergangs der Bevölkerung aus dem kreisangehörigen Bereich in den Kreisfreien Bereich eine Anpassung bei der Aufteilung der allgemeinen Zuweisungen zu Gunsten der Kreisfreien Städte erfolgen. Zum anderen sollte im Rahmen der parlamentarischen Beratung eine Stärkung der Mittelzentren durch eine Erhöhung Bedarfsmesszahl von der Kennziffer 8 auf die neue Kennziffer 11 erfolgen. Eine vormals beabsichtigte Anhebung der Bedarfsmesszahl für Grundzentren wurde verworfen. Mit diesen Regelungen gibt es erhebliche Verschiebungen in der Kommunalen Familie. So werden rd. 12 Mio. Euro aus dem kreisangehörigen Bereich in die Oberzentren verlagert sowie weitere rd. 3 Mio. Euro zur Stärkung der Mittelzentren aus dem übrigen kreisangehörigen Bereich umgeschichtet.

Welche Auswirkungen tatsächlich durch diese Änderungen im gemeindlichen Bereich, und hier besonders im ländlichen Raum, eintreten werden, bleiben sowohl die Landesregierung als auch die Koalitionsfraktionen schuldig.

Offen bleibt auch die Umsetzung der Ankündigung des Innenministers vom 12. September 2008, nach der, ich zitiere: Eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Zuweisungen zwischen den drei kommunalen Gruppen – Landkreise. Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden –erreicht werden solle. Und weiter „Gegenwärtig sind vor allem kreisfreie Städte und Landkreise davon betroffen, dass sie die ihnen obliegenden Aufgaben nicht mehr ausreichend finanzieren können. Die Einigung in der Koalition für eine verbesserte Verteilung steht.“ Diese Regelung solle noch in diesem Jahr erfolgen.

Die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung sieht eine Umverteilung der finanziellen Zuweisungen nur in zwei Richtungen vor. Zum einen in Richtung der Kreisfreien Städte und zum anderen in Richtung der Mittelzentren. Offen bleibt die Reaktion der Landesregierung und der Koalition auf die Stärkung der Landkreise.

In der Pressemitteilung des Landkreistages wurde nachhaltig auf die Situation der Landkreise hingewiesen. Dort heißt es: „Kein Landkreis in Sachsen-Anhalt verfügt mehr über einen ausgeglichenen Haushalt. Insgesamt hat sich in den Verwaltungshaushalten ein Fehlbetrag von 426,6 Mill. Euro (durchschnittlich fast 39 Mill. Euro je Landkreis) aufgebaut. Dramatisch ist zugleich die Höhe der Kassenverstärkungskredite von 366,7 Mio. Euro.“

„Die erkennbare Schieflage der Kreisfinanzen erfordert dringend Veränderungen an der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs.“

Gerade auch vor dem Hintergrund der für 2009 beabsichtigten Absenkungen der Zuweisungen für Kosten der Unterkunft an die Landkreise, führt zu einer erheblichen Mehrbelastung, die ohne eine weitere drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht zu kompensieren sein wird.

Im Rahmen der Behandlung unseres Antrages 5/1456 zur kurzfristigen Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise im Innenausschuss, blieben jedoch sowohl der Innenminister als auch die Vertreter der Koalition eine Antwort schuldig.

Unser Änderungsantrag soll zwei Dinge korrigieren.

Zum einen wollen wir nur die durch den Zusammenschluss der Städte Dessau und Roßlau tatsächlich wechselnden Einwohner mit Stand per 31.12.2005 in eine Erhöhung des Anteils der Kreisfreien Städte einfließen lassen. Diese Regelung lehnt sich wörtlich an die Begründung der Landesregierung an.

Zum anderen greifen wir den Lösungsvorschlag des Landkreises auf, die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden, geregelt im § 8 Abs. 2 des FAG, von 80 Prozent auf 100 Prozent anzuheben.

Durch diese Regelung werden die Landkreise tatsächlich gestärkt.

Da auch DIE LINKE sich für eine Stärkung der Mittelzentren ausspricht, lehnen wir auf Grund der befristeten Geltungsdauer der Änderung des FAG die vorgesehene Regelung nicht ab.

Im Falle einer Ablehnung unseres Antrages, wird sich unsere Fraktion in der Gesamtabstimmung enthalten.