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TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt behandelt eine durch Bundesrecht auf die Länder übertragene Aufgabenstellung und wäre in so fern eigentlich problemlos abzustimmen gewesen.

Jedoch beinhaltet der Gesetzentwurf eine vom Bundesrecht abweichende Regelung, die im Paragrafen 4 eine Erhebung von Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Landesrechts ermöglichen soll und sich auf die Beglaubigung oder Beurkundung von Erklärungen über die Angleichung von Familiennamen bezieht.

Auf Grund verfassungsrechtlicher Bedenken wurde diese Drucksache durch den Landtag am 09.10.2008 nochmals in den Innenausschuss zur Klärung dieser Rechtslage zurück überwiesen.

Trotz der nochmaligen Beratung des Gesetzentwurfes konnten aus unserer Sicht diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht vollständig ausgeräumt werden. Auch der Bezug auf den wortgleichen Regelungsgehalt anderer Länder und der Verweis auf den Förderalismusprozess genügen unserer Meinung nach nicht.

Des Weiteren verweisen wir hiermit nochmals auf die Ankündigung der Landesregierung, die Fragen der angemessenen Finanzierung der genannten Aufgaben durch die Kommunen mittels einer Evaluierung nach einem Jahr überprüfen zu wollen. Aus diesen genannten Gründen, wird die Fraktion DIE LINKE sich der Stimme enthalten.