Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Zur Zeitschiene hat Ministerin Wernicke schon einiges ausgeführt. Deshalb will ich mir das ersparen. Eine Bemerkung als Vertreter der Opposition sei mir jedoch gestattet: Wir berufen uns auf ein Hochwasserereignis ‑ das war nicht nur entlang der Elbe, sondern auch auf den Nebenflüssen spürbar ‑ vom August 2002. Frau Wernicke sagte, der Grundstein sei die gemeinsame Kabinettsitzung zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt am 26. November 2006 gewesen. Das erachte ich noch für sehr zeitnah. Der Entwurf des Staatsvertrages lag dann am 15. August 2007 vor. Dazwischen liegt schon eine ganze Menge Zeit.

Ich erinnere mich noch genau daran: Wir haben im Zusammenhang mit einem Europathema am Donnerstag der Dezember-Sitzung des Landtages über Informationsmöglichkeiten der Exekutive gegenüber dem Landesparlament gesprochen, genau von dieser Stelle aus. Dabei wurde auch die Landesinformationsvereinbarung benannt.

Angesichts des Umstandes, dass die Einstellung entsprechend der Landesinformationsvereinbarung nicht mit der aktuellen Uhrzeit versehen wird, trägt die Einstellung des Entwurfes des Staatsvertrages lediglich das Datum vom 14. Dezember 2007. Der Landtag hat am Freitag seine letzte Sitzung des Jahres beendet und die Staatskanzlei stellte den Entwurf ein. Dann ist fristgemäß verfahren worden, das ist richtig. Innerhalb von vier Wochen hat die Möglichkeit bestanden, eine Stellungnahme abzugeben. Somit sah sich der Umweltausschuss des Landtages genötigt, am 9. Januar 2008 eine Sondersitzung einzuberufen ‑ dafür bin ich dem Vorsitzenden sehr dankbar ‑, weil der Ausschuss damit befasst war.

Der Landtag selbst tagte innerhalb der Frist, die für das Verfahren vorgegeben ist, nicht mehr, sodass der Landtag selbst keine Stellungnahme abgeben konnte. Ich habe im Protokoll über die Sitzung des Umweltausschusses am 9. Januar 2008 nachgelesen. Auf der Seite 17 steht: „Nach einer kurzen Verfahrensdiskussion verständigt sich der Ausschuss bei vier Stimmenthaltung darauf, von einer Stellungnahme gegenüber der Landesregierung abzusehen.“

Frau Ministerin Wernicke sagte, der Staatsvertrag ist bereits von den Ministerpräsidenten unterschrieben worden. Das geht in Ordnung.

Der Gesetzentwurf, der uns heute zur ersten Beratung vorliegt, hat auf der Seite 8 einen Abschnitt C. Dort steht als Überschrift: Zum Zustimmungsgesetz. Wenn man einem Gesetz nur noch zustimmen kann, dann ist das wohl alles in Ordnung. Ich sage Nein, denn wir haben im Umweltausschuss eine sehr kontroverse Diskussion geführt, zu der auch Vertreter des Agrarausschusses anwesend waren, das ist nämlich der Knackpunkt.

Sicherlich ist es nicht nur gut und richtig, dass der Bund, der für zwei der vier Wehre verantwortlich ist, jetzt mit im Boot ist oder von dem Gesetz erfasst wird. Das war in der Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1993 nicht so. Die Schwierigkeit, die die Landwirte bei dem Thema haben, sind die Ausgleichszahlungen gegenüber der Landwirtschaft. Das Ministerium ‑ am 9. Januar 2008 anwesend ‑ hat immer wieder erklärt: Mehr ist zwischen dem Bund und den vier beteiligten Bundesländern nicht machbar. Wir haben jedoch gerade bei dem Hochwasserereignis im Jahr 2002 erleben müssen, dass es Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beräumung gab, die dann den Landwirten aufgebürdet wurde. Im Staatsvertrag steht lediglich, dass die Abgeltung gegenüber Dritten in den Poldergebieten möglich ist. Wenn man damit die Landwirtschaft meint, dann kann man es auch hineinschreiben. Die Erklärung des Ministeriums war: Mehr ist nicht machbar. Wir können es nicht hineinschreiben, das wäre mit den anderen nicht verhandelbar gewesen.

Wir begrüßen diese Verbesserung, die dann einen gesetzlichen Status hat. Wir können uns aber insgesamt nur der Stimme enthalten, weil es sich, wie gesagt, im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen um ein Zustimmungsgesetz handelt und weil wir sagen, es ist deklaratorisch.

Die Kritiken und Meinungen der Landwirtschaft sind nicht umgehend erfasst worden. Eines muss ich feststellen: Wenn der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft aus dem August-Hochwasser 2002 nun tatsächlich die Lehren gezogen hat, die hätten gezogen werden müssen ‑ eine Festlegung war, dass es im Abstand von 50 m zu Deichanlagen keine Bebauung gibt ‑, wäre Folgendes nicht möglich: Mir ist ein Fall bekannt, dass im Bereich Schönebeck seitens des Landesbetriebes eine Ausnahmegenehmigung für einen Bau in 10 m Abstand erteilt worden ist. Derjenige hat zwar eine wunderschöne Aussicht, aber auch die Gefährdung durch Hochwasser. Das kann ich als Lehre aus dem Hochwasserereignis des Jahres 2002 nicht nachvollziehen und das hätte wirklich der Vergangenheit angehören müssen.