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TOP 02 b): Erhöhung der Rundfunkgebühren

Seit einigen Tagen wissen wir, wie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) den künftigen Bedarf für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk bewertet: Die Gebühr soll um 95 Cent steigen, damit der Bedarf der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten gedeckt ist.

Seit September letzten Jahres weiß die Politik in aller Deutlichkeit, wie sie mit dem Votum der KEF umzugehen hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied: Die Politik darf nur in gut begründeten Ausnahmefällen vom Votum der KEF abweichen. Das BVG hat weiterhin entschieden, dass die Politik nicht das Recht hat, mit der Gebührenfestsetzung sich in programmliche und damit inhaltliche Angelegenheiten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks einzumischen, bzw. diese gar bestimmen zu wollen.

Ich erwähne dies deshalb noch mal ausdrücklich, weil einige sich offensichtlich schon heute nicht mehr an das Verfassungsurteil erinnern können.

Aber dennoch wollen und müssen wir die Empfehlung der KEF bewerten, denn sie muss schließlich gesetzlich verankert werden. Ich will für meine Fraktion sagen, dass die vorgeschlagene Erhöhung ein Vorschlag mit großem Augenmaß ist. Ich denke, er stellt eine Art Kompromiss dar.

Denn der bei der KEF angemeldete Bedarf der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten lag um einiges Höher, er lag bei 1,69 Euro mehr. Die KEF hat sich dafür entschieden, 74 Cent weniger für die Anstalten zu empfehlen. Die von der KEF jetzt empfohlene Steigerung der Rundfunkgebühr um 95 Cent war exakt der Betrag, den allein die ARD für ihren künftigen Bedarf bei der KEF angemeldet hatte.

Jetzt soll die ARD 56,5 Cent von den 95 Cent erhalten, allein daran lässt sich erkennen, dass die KEF ganz offensichtlich Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Kriterien ganz oben angesiedelt hat. Und offenbar wollte die KEF bei der Gebührenanpassung unter der 1-Euro-Marke bleiben.

All jenen, die hier von Unverschämtheiten und Gebührenwucher reden, kann ich nur sagen, dass sie sich mit solchen Aussagen lächerlich machen, denn sie nehmen zum einen die Zahlen und Fakten nicht zur Kenntnis und zum anderen scheint sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu interessieren.

Laut der Empfehlung der KEF würde ab 1.1.2009 die Gebühr 17,98 Euro betragen. Was finanzieren wir mit diesen 17,98 Euro?

Diese Gebühr finanziert 22 Fernsehsender, 64 Radiosender der ARD, die beiden bundesweiten Radiokanäle Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur, diverse Onlineaktivitäten und technische Neuerungen wie DVBT, DVBH oder die Internet-Mediathek und eine Teil der Gebühr geht auch noch an die Landesmedienanstalten der einzelnen Bundesländer. Ich denke, dass hier das Preis-Leistungsverhältnis mehr als stimmig ist.

Ich will aber auch darauf hinweisen, dass die deutlich niedrigere Gebührenempfehlung, im Vergleich zum angemeldeten Bedarf der Anstalten, nicht ganz unproblematisch sein wird. Die 65,5 Cent mehr für die ARD entsprechen einem Aufwuchs von 1,2 %. Die Inflationsrate bzw. Teuerungsrate belief sich im letzten Jahr bei 2,2 %.

Das heißt, dass mit der geplanten Erhöhung gerade mal etwas mehr als die Hälfte der Inflationsrate aufgefangen wird.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte auch schon als Reaktion auf die KEF-Empfehlung, dass dies kleinere Anstalten gar in Ihrer Substanz bedrohen würde.

Hier will ich aber deutlich sagen, dass die ARD dringend über einen eigenen Finanzausgleich reden muss.

Fritz Raff hat mit seiner Aussage absolut recht, er weiß auch wovon er spricht, denn er kommt von einer kleinen ARD-Anstalt, nämlich vom Saarländischen Rundfunk. Nur muss die ARD intern klären, wie die kleineren Anstalten (dazu gehören auch die ostdeutschen, also auch der MDR) zu Lasten der Großen wie WDR oder Bayrischer Rundfunk finanziell gestärkt werden können.

Wenn es so ist, wie Fritz Raff sagt, dass es an die Substanz der kleineren Anstalten geht, dann muss man innerhalb der ARD schnellstmöglich über einen solidarischen Finanzausgleich nachdenken, denn die kleinen Anstalten sind für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mindestens genauso wichtig, wie die großen.

Schon mittlerweile einige Jahre diskutiert man in der Politik über neue Gebührenmodelle. Bis heute liegt kein neues in sich stimmiges Modell vor.

Ich denke aber, wir müssen uns gehörig sputen, wenn wir hier bis zur nächsten Gebührenperiode ein neues hinbekommen wollen. Und wir brauchen ein Modell, was den neuen technischen Veränderungen, dem digitalen Zeitalter gerecht wird.

Spätestens mit der Einführung der PC-Gebühr war klar, dass eine gerätebezogene Gebühr praktisch so nicht mehr umsetzbar ist, denn man kann mittlerweile mit deutlich mehr Geräten Rundfunk empfangen, als mit einem klassischen Radio oder Fernsehgerät.

Meiner Meinung nach ist eine Haushaltsabgabe hier eine richtige Denkrichtung.

Wichtig ist, dass ein neues Modell aufkommensneutral  bei den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten ist. Ein neues Modell darf nicht dazu führen, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk künftig unterfinanziert ist, also - der von der KEF ermittelte Bedarf muss auch erbracht werden.

Für meine Fraktion will ich noch mal deutlich sagen: Wir brauchen auch künftig einen starken, staatsfernen Öffentlich-Rechtliche Rundfunk, der inhaltlich hohe Qualität bietet und technisch auf dem neuesten Stand ist.

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist für das Funktionieren unserer Demokratie unverzichtbar, da er das Grundrecht der BürgerInnen auf freie Meinungs- und Willensbildung garantiert.

Zu den von der CDU angedeuteten Vorschlägen will ich mich jetzt nicht weiter äußern, da ich auch nicht weiß, ob da nicht morgen schon wieder das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist.

Ich will noch mal an den Antrag der Koalition erinnern, der leider vom Landtag auch beschlossen wurde. In dem Beschluss heißt es, dass die Rundfunkgebühr keinesfalls steigen dürfe. Da wissen wir nun seit ein paar Tagen, dass man sich bei dieser Aussage um exakt 95 Cent verschätzt hat. Aber eigentlich hatte sich der Beschluss auch schon mit dem letzten Verfassungsgerichtsurteil erledigt.

Ich will zum Abschluss noch mal unsere politische Forderung artikulieren, dass die Ausfälle, die den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten durch Hartz-IV-Befreiungen entstehen, von staatlicher Seite kompensiert werden sollten.

Zum einen sollten wir deshalb daran interessiert sein, da es nämlich dann in der Tat zu einer Gebührensenkung kommen könnte, und zwar um 1,60 Euro. Der zweite Grund, warum gerade wir an solch einer Regelung interessiert sein sollten, ist, dass dieses Problem der massiven Gebührenausfälle hauptsächlich die ostdeutschen Anstalten, nämlich MDR und RBB betreffen.

Ansonsten denke ich, dass wir in naher Zukunft viele Debatten zu diesem Thema im Fachausschuss führen werden. Und freue ich mich auf einige spannende Debatten.