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Thomas Lippmann zu TOP 23: Investitionen in Bildungseinrichtungen stärken - Landesschulbauprogramm zügig umsetzen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die kommunalen Schulträger konnten ihre Schulgebäude in den letzten 30 Jahren mit eigenem Geld nur in recht bescheidenem Umfang in Ordnung bringen. Dabei nehmen die Kommunen diese Pflichtaufgabe aus dem Schulgesetz durchaus ernst und es ist ihnen auch klar, dass die Kinder und Jugendlichen unter ordentlichen und vor allem auch unter sicheren Bedingungen lernen müssen. Jeder will natürlich wichtig, dass der Putz nicht bröckelt und die Treppen sicher sind, dass kein Kabelbrand entsteht und die Lampen nicht nur fest sind, sondern auch die Räume ordentlich ausleuchten, dass die Toiletten nicht stinken und dass die Räume hell, in freundlichen Farben und sauber gemalert sind.

Doch ohne Förderprogramme ging in der Vergangenheit in der Regel fast gar nichts. Die Kommunen waren meist nicht in der Lage, ihrer Pflicht aus eigener Finanzkraft nachzukommen. Oft ist es Kommunen sogar schwergefallen, für die Inanspruchnahme von Förderungen die geforderten Eigenanteile aufzubringen. Und das, obwohl ihnen ins Schulgesetz geschrieben wurde: „Die Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten …“

Doch noch nie seit der Wende waren die Kommunen aufgrund ihrer unzureichenden Finanzausstattung auch nur ansatzweise in der Lage, diese Aufgabe kontinuierlich und im erforderlichen Umfang zu erfüllen. Trotzdem konnten inzwischen die meisten Schulen saniert werden oder sie werden gerade saniert. Und es konnten auch einige wenige der Neubauten errichtet werden. 

Diese Investitionen waren aber ganz überwiegend von Förderprogrammen des Bundes oder der EU abhängig. Hätte es die nicht gegeben, dann wäre noch heute die Mehrzahl unserer Schulen in einem so schlimmen Zustand, wie z.B. die Grundschule in der westlichen Neustadt in Halle oder die Grundschule Freiherr Spiegel in Halberstadt. Das sind nur zwei Beispiele für Plattenbauten, die es mit ihrer immer noch offenen Sanierung aktuell in die Zeitungen geschafft haben.

Es gibt sie also auch nach mehr als 30 Jahren noch – gänzlich unsanierte Schulen. Und das, obwohl in diesen 30 Jahren schon fast 1.000 Schulen geschlossen wurden. Von den ehemals 1.731 öffentlichen Schulen existieren heut nur noch 761 und die Zeit der Schulschließungen ist ja immer noch nicht vorbei.

Also sollten die Kommunen doch zumindest jetzt in die Lage sein, den verbliebenen und weitgehend sanierten Gebäudebestand aus eigener Kraft zu erhalten und weiter zu modernisieren. Doch der Investitionsbedarf wächst natürlich erneut an, weil viele Sanierungen nun schon wieder 20 Jahre oder länger zurückliegen. Schulgebäude werden ja intensiv genutzt, vor allem wenn sie durch steigende Schülerzahlen aus allen Nähten platzen.

Investitionen in die Schulgebäude bleiben also eine Daueraufgabe. Damit bleibt aber auch der Sanierungsstau, denn die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen besteht ja fort. Bisher wurden die Kommunen allein gelassen, wenn es kein aktuelles Förderprogramm gab, oder wenn die Förderung nicht passte oder wenn das Programm weit überzeichnet war und viele Antragsteller keine Chance hatten.

Nun ist aber offenbar keine weitere Schulbauförderung mit EU-Geldern oder aus dem Bundeshaushalt in Sicht. Deshalb hat die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2022 durch die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen ein Landesschulbauprogramm ins Gespräch gebracht. Ab dem kommenden Haushaltsjahr sollen da jährlich 21 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Das ist auf der einen Seite immer noch der falsche Weg, auf der anderen Seite kann man aber auch sagen – endlich! Falsch ist es immer noch, den Kommunen nicht deutlich mehr Finanzmittel über das FAG in ihre Grundfinanzierung zu geben und dafür im Gegenzug das Förderunwesen deutlich einzudämmen. Und da reden wir nicht über 100 Mio. Euro, sondern über ein Vielfaches davon. Aber da es bei diesem Thema ja offenbar keinen Weg zur Einsicht bei der Koalition gibt, ist es das Mindeste, den Kommunen mit einer eigenen Landesförderung bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben unter die Arme zu greifen.

Doch nur eine x-beliebige Summe in den nächsten Haushalt zu schreiben, ist natürlich noch kein Förderprogramm. Das wäre nur ein Blankoscheck für das Bildungsministerium, um Geld zu verteilen. Das werden wir natürlich nicht unterstützen. Wir wollen aber, dass es Geld für den Schulbau gibt und dass es damit dann im nächsten Jahr auch zügig losgehen kann. Deshalb machen wir heute mit unserem Antrag deutlich, was wir dafür vom Bildungsministerium erwarten. Denn es gibt da doch reichlich Fragen zu klären.

Zunächst vor allem, was diese jährlich 21 Mio. Euro überhaupt wert sind. Jeder von uns hat sicher Schulsanierungen vor Augen und da können auch einmal 10 Mio. Euro und mehr für eine Baumaßnahme aufgerufen werden. Also wollen wir bis zum Ende des Jahres von der Landesregierung wissen, wie groß insgesamt der Sanierungsstau im öffentlichen Schulsystem ist. Außerdem wollen wir durch die Vorlage eines Richtlinienentwurfs wissen, wer von dem Landesschulbauprogramm profitieren kann, was gefördert werden soll und in welchem Umfang und nicht zuletzt, wer die Entscheidung über die Vergabe trifft.

Wir sind jetzt dabei, eine neue Landesförderung auf den Weg zu bringen, bei der wir die Bedingungen, das Volumen und die Steuerung selbst bestimmen können. Und da kommt es uns darauf an, dass eine größtmögliche Effizienz beim Mitteleinsatz und eine größtmögliche Beteiligung der kommunalen Schulträger und letztlich eine größtmögliche Transparenz gewährleistet werden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass uns keine Haushaltsentscheidung zu einem Landesschulbauprogramm ohne eine solche verlässliche Grundlage abverlangt wird. Und wir erwarten, dass das Parlament bei der Ausgestaltung der Richtlinie mitreden und ggf. mitentscheiden kann.

Möglicherweise ist es auch der bessere Weg, unter der Beteiligung des Landes und der kommunalen Schulträger eine Landesschulbaukasse zu gründen und die künftigen Investitionen so gemeinsam zu stemmen. Einen solchen Vorschlag haben wir zwar in unseren Antrag nicht aufgenommen, er könnte aber durchaus Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss sein.

Letztlich erwarten wir von der Landesregierung ein Bekenntnis dazu, dass Investitionen in Bildungseinrichtungen Vorrang haben vor der Haushaltskonsolidierung. Die kommunalen Einrichtungsträger dürfen den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern nicht länger erklären müssen, dass sie marode Schulgebäude und Kitas nicht sanieren können, weil ihnen die Kommunalaufsicht die Aufnahme von Krediten verweigert, so wie das beispielsweise derzeit mit der Stadt Halle geschieht.

Es macht keinen Sinn, immer wieder nur Not- und Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn Komplettsanierungen überfällig sind. Das treibt die Kosten nur weiter in die Höhe. Außerdem entsteht ein struktureller Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Trägern in der Kinderbetreuung, wenn private Träger in ihre Gebäude mit Krediten können, kommunale Träger aber nicht. Das darf nicht die Konsequenz aus der Subsidiarität sein und muss korrigiert werden.

Wir hoffen auf schnelle und konstruktive Beratungen im Sinne der kommunalen Einrichtungsträger und beantragen, diese federführend im Finanzausschuss und mitberatend im Bildungs- und im Sozialausschuss zu führen.