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Swen Knöchel zu TOP 5: Aktuelle Debatte "Öffentliche Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt erhalten und stärken"

Anrede

erneut sieht sich meine Fraktion veranlasst, das Thema Krankenhausversorgung in einer Debatte zu thematisieren. Gründe - zumal aktuelle - gibt es genug dafür. Da wäre zum ersten, der gestern eingebrachte Doppelhaushalt. In ihm dokumentiert die Landesregierung eindrucksvoll, dass sie von den Problemen unserer Krankenhauslandschaft so gar nichts verstanden hat.

Der jährliche Investitionsbedarf unserer Krankenhäuser ohne Universitätsklinika liegt nach einem Gutachten der Krankenhausgesellschaft bei jährlich 144 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt vorgesehen sind 54 bzw. 61 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund eines bis 2017 aufgelaufenen Investitionsstaus von über 1 Milliarde Euro ist dieser Ansatz wohl eher ein schlechter Witz auf Kosten der Patienten und Beschäftigten.

Herr Finanzminister Richter, Frau Gesundheitsministerin Grimm-Benne, ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass meine Fraktion Ihren schlechten Humor keineswegs teilt. Die Chance, mit den Bundesmitteln die notleidenden Investitionen aufzustocken nutzt die Regierung nicht. Im Gegenteil, von den 37 Millionen Euro Bundeszuweisungen landen 18 Millionen Euro nicht in den Krankenhäusern, sondern beim Finanzminister. Eine Milliarde Euro Investitionsstau bei den Krankenhäusern. Die Summe kommt mir bekannt vor. Das ist der der Betrag, den Sie in Rücklagen, den Sie in den Pensionsfonds verschoben haben und sich dafür auch noch rühmen. Wir sagen Schluss mit dem Gespare auf Kosten von Kranken.

Es ist unabdingbar, dass am Ende der Haushaltsberatungen eine bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung stehen muss. Um die fehlenden Investitionsmittel wenigstens teilweise zu kompensieren griffen die Träger der Krankenhäuser in die Taschen ihrer Beschäftigten. Der Haustarifvertrag wurde zum bestimmenden Merkmal unserer Krankenhauslandschaft. Und das wäre der zweite Grund für diese aktuelle Debatte.  Vom Universitätsklinikum, über kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Krankenhäuser, überall wurden den Beschäftigten Lohneinbußen zugemutet, Arbeit so verdichtet, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kaum noch möglich ist, ihren Beruf mit Freude auszuüben. Die Gesundheitsversorgung in unserem Land krankt nicht zuletzt an den Beschäftigungsbedingungen für das Krankenhauspersonal.

Die Folge dieses jahrelangen Sparkurses, ist Personalmangel in so ziemlich jedem Bereich eines Krankenhauses. Eindrucksvoll schilderten die Vertreter der Bundesagentur in der Enquetekommission die Mangelsituation im Gesundheitswesen. Die Gegenwärtige und viel schlimmer noch, die Situation in der Zukunft. Umso wichtiger, dass die Haustarifverträge ein Ende finden. Die Beschäftigten der Universitätsklinika haben sich in diesem Jahr die vollständige Rückkehr zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erstritten. Das begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Wir meinen dieses Tarifwerk sollte Maßstab für alle Beschäftigten in Krankenhäusern sein.

Und wir stehenm an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMEOS-Kliniken. Sie fordern ihr gutes Recht, nämlich den tariflosen Zustand zu beenden. Was uns die Geschäftsführung von AMEOS hier an Schauspiel ausbeuterischer Denkweise bietet, ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass das Modell privater Krankenhausbetreiber im öffentlichen Gesundheitssystem gescheitert ist. Was aus unserer Sicht gar nicht geht, sind Krankenhäuser ohne Tarifvertrag. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

DIE LINKE fordert, dass alle Krankenhäuser, die an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen wollen, mindestens einen Tarifvertrag vorlegen. Ansonsten sind sie von der Finanzierung auszuschließen. Dies ist möglich, das mit dem Pflegekostenstärkungsgesetz ein großer Teil der Personalkosten für die Pflege aus dem DRG-System herausgenommen wurden. Kein Krankenhaus muss in Zukunft mehr seinen Beschäftigten Einsparungen abverlangen, diese Chance muss genutzt werden.

Die fehlenden Investitionsmittel des Landes und die veränderten Finanzierungsstrukturen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes haben die latent schwierige Finanzsituation der Krankenhäuser unseres Landes offenkundig gemacht. Zahlreiche Krankenhäuser, auch das Universitätsklinikum Magdeburg schreiben rote Zahlen. Die Liquiditätssituation ist besorgniserregend. Das kommunale Klinikum im Burgenlandkreis musste deswegen in ein schwieriges Insolvenzverfahren gehen. Nach der im Mai diesen Jahres herausgekommenen Studie des RWI-Leibnitz Institutes ist deutschlandweit jede fünfte Klinik von Insolvenz bedroht. Ein hausgemachtes Problem, ein Problem das seine Ursache auch in der Landespolitik hat.

Die jetzt von Landkreis und Universitätsklinikum Halle ins Auge gefasste Lösung, einer Kooperation in einer gemeinsamen Gesellschaft begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich. Wir fordern die Landesregierung und das hohe Haus auf diesen Weg zu unterstützen. Es ist ein Weg, der bereits erfolgreich von der Salus und dem Altmarkklinikum gegangen wurde. Was wir brauchen ist eine Landesgesellschaft, die in Kooperation mit den Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, der Krise unserer Krankenhäuser entgegenzuwirken. Die hierfür notwendigen Mittel könnten die in den vergangenen Jahren auf Kosten der Krankenhäuser angesparten Rücklagen des Landes sein. Damit würden sie endlich mal Geld für die Zukunft des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger einsetzen, statt es in Kenia-Kompromissen zu verfrühstücken. Und eine solche Beteiligungsgesellschaft hätte einen weiteren Vorteil, das Land hätte endlich ein Steuerungsinstrument in der Hand um den zahnlosen Tiger Krankenhausplanung durchzusetzen.

Die Tatsachen sind bekannt.Sachsen-Anhalt hat zur Zeit eine Überkapazität in der Krankenhausversorgung. Das heißt nicht zu viele Krankenhäuser, sondern zu viele Krankenhäuser die alles ein bisschen und vieles nicht richtig anbieten können.Wenn es gelänge, dass wir die Krankenhauslandschaft in der Fläche erhalten und sie so strukturieren würden, dass sie neben der notwendigen Erst- und Grundversorgung sich jeweils auf ein oder zwei klinische Bereiche spezialisieren würden, dann wären viele Probleme gelöst. Kooperation, Vernetzung und sektorenübergreifende Versorgung wären das Gebot der Stunde, statt der jetzt herrschenden Konkurrenzsituation, bei der vor allem die kleinen kommunalen Häuser verlieren. Deshalb findet meine Fraktion das Angebot der Universitätsklinik Halle auch so wertvoll, weil es Spitzenmedizin in die Fläche bringt und zugleich Forschung und Lehre sichert. Im Übrigen ist das auch nicht Beispiellos, sondern wird auch in anderen Bundesländern praktiziert. Ein Beispiel wäre das Universitätsklinikum Mannheim.

Apropos Konkurrenz, da hat die Landesregierung ihren Landkreisen mit dem Versprechen: „Verkauft Eure Krankenhäuser und Eure Finanzprobleme sind gelöst“ einen Bärendienst erwiesen.  Der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis sind der Aufforderung gefolgt und heute immer noch hochverschuldet. Sie haben keine Krankenhäuser mehr und keinen Einfluss auf das was in ihnen geschieht. Ob die Kreisräte des Salzlandkreises wirklich bedacht haben, was sie den Beschäftigten antun? Würden sie es heute noch einmal so entscheiden?

Das Streben nach Gewinn der privaten Kliniken ist eines der Haupthindernisse für Kooperation in der Krankenhauslandschaft. Gewinn und Krankenhaus haben übrigens noch nie zusammengepasst. Gesundheit ist nun mal keine Ware. Wenn dem so ist, dann ist es folgerichtig, die neoliberale Gesetzgebung der achtziger Jahre umzukehren. Bis dahin war es verboten, Gewinne aus Krankenhäusern auszuschütten. Diese Regelung kann man auch wieder in Kraft setzen und den Profiteuren Grenzen setzen, ihnen ihr Geschäftsmodell kaputtmachen. Auch ist nicht gesagt, dass man das was man privatisiert hat nicht wieder in die öffentliche Hand zurückholen kann. Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert ausdrücklich, dass Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit möglich sind.

DIE LINKE sagt klar, wir wollen dass die an private, gewinnorientierte Klinikbetreiber verkauften Krankenhäuser zurück in die öffentliche Hand gelangen. Auch hierfür schlagen wir eine Beteiligungsgesellschaft oder ein Sondervermögen vor, dass die Rückabwicklung der Privatisierung gemeinsam mit den Landkreisen stemmt. Es gilt nicht mehr und nicht weniger als die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte umzukehren. Es gilt den Bürgerinnen und Bürgern eine solide und ortsnahe Krankenversorgung zu sichern. Und es gilt, den Beschäftigten gute Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu ermöglichen.