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Swen Knöchel zu TOP 19: Bericht über den Stand der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Anrede,

unsere Fraktion bitte heute um die Berichterstattung zur Beratung unseres am 20. Juni 2017, hier im hohen Haus in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/1535 vom 14. Juni 2017.

Wir finden, dass dieser Gesetzentwurf wie auch der taggleich ein Jahr später eingebrachte Entwurf der Landesregierung seiner Bedeutung nach unangemessen behandelt wird. Die Personalvertretungen nehmen die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gegenüber ihren Dienststellen wahr.

Das derzeit geltende Personalvertretungsgesetz ist mittlerweile 15 Jahre alt und galt bei seinem Inkrafttreten im Jahr 2004 bereits als zu enges Korsett für Dienststellen und Beschäftigte. Sein Geist ist geprägt von der restriktiven und im Übrigen falsch verstandenen Auslegung eines Verfassungsgerichtsurteils zum schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetz vom 24. Mai 1995. In diesem Urteil wurde lediglich gefordert, dass die Letztentscheidung in wesentlichen Fragen mit Außenwirkung dem Evokationsprinzip folgen muss. Die damalige Landesregierung nahm das Urteil zum Anlass mit dem Rasenmäher über die Mitbestimmungstatbestände zu gehen. Beispiellos im Bundesgebiet und Ausdruck des Misstrauens der Landesregierung gegenüber ihren Beschäftigten.

Die Erkenntnis das Personalvertretungsgesetz zu ändern ist nicht neu, sie fand mit folgendem Satz Eingang in den Koalitionsvertrag: ich zitiere „Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch unter Betrachtung der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst“. Das war 2011 und eine ganze Legislaturperiode passierte nichts. Nichts außer, dass Personalfragen, Dienst-, Tarif und eben das Personalvertretungsgesetz vom Innen in das Finanzministerium überging. Einzige Begründung, so könne der Personalabbau forciert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes wurden damit von CDU und SPD zum Sparschwein degradiert, ihre Teilhaberechte wurden dem Spardiktat geopfert.

Es mag dem ehrenwerten Bemühen der SPD geschuldet sein, dass im Koalitionsvertrag 2016 das Kapitel Personalvertretung etwas ausführlicher gefasst wurde. Ich zitiere: „Die Koalitionspartner vereinbaren das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten. Hierzu werden wir:

  • Die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabsetzen,
  • die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz verankern und
  • die Wahl des Vorstandes des Personalrates gerechter auszugestalten, indem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.“

Ende des Zitats.

Die hier festgeschriebenen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes blieben weit hinter den Erwartungen der Belegschaft zurück. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Formale Änderungen von Verfahren und Abläufen.

Doch auch bei dieser niedrig gehängten Messlatte gelang es der Koalition nicht, in annehmbarer Zeit Ergebnisse vorzulegen. Herr Erben, Sie haben genau wie wir mit den selben Personalvertretern und Gewerkschaftern Gespräche geführt. Die Probleme des Gesetzes sind bekannt. Dennoch tat sich nichts. Finanzminister Schröder erwies sich als würdiger Nachfolger von Jens Bullerjahn. Auch für ihn scheinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Einsparpotentiale darzustellen, die im Übrigen die Klappe zu halten haben. Es ist diese Sicht auf das Personal, welches das Gesetzgebungsvorhaben immer wieder ins Stocken bringt. Die Landesregierung als Dienstherr ist Beteiligter in diesem Gesetz, sie will sich aussuchen, wann und wo Personalräte Rechte haben sollen. Das ist so als ob Arbeitgeberverbände das Betriebsverfassungsgesetz schreiben würden. So erklärt sich auch, dass die Landesregierung für ihren Gesetzentwurf es unterlassen hat, die übliche Anhörung der Beteiligten durchzuführen.

DIE LINKE fordert deshalb, dass die Regierung endlich aufhören muss, ständig dem Parlament in dieses Gesetz reinzureden.Und geben sie den Beschäftigten endlich ein Signal der Wertschätzung und lösen Sie das Personalvertretungsgesetz wieder aus dem Finanzministerium heraus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mehr als Haushaltsstellen und schon gar nicht sind sie rechtelose Einsparpotentiale.

Nachdem unser Gesetzentwurf eingebracht wurde, wurde er im Finanzausschuss in von Koalitionären deklarierter Hoffnung auf Tätigwerden der Regierung in Form eines eigenen Gesetzentwurfes immer wieder vertagt, ein ganzes Jahr lang. Die am 17. Oktober 2018 durchgeführte Anhörung brachte es ans Licht, der Regierungsentwurf ist weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ja, im Bereich des Bildungsministeriums trägt er sogar die Handschrift einzelner Interessengruppen zulasten anderer Beschäftigter.

Unser Entwurf hingegen orientiert sich am Betriebsverfassungsgesetz, dem Personalvertretungsgesetz anderer Länder. Er ist abgestimmt und besprochen mit Beschäftigtenvertretern und Gewerkschaften. Er wäre ein Quantensprung in Sachen Teilhabe von Beschäftigten.

Das haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition sicher erkannt und wollen ihn deshalb im Dunkel der Ausschussberatungen belassen. Aber die Zeit drängt. Im kommenden Jahr stehen die Wahlen zu den Personalvertretungen an. Bis dahin brauchen wir ein neues Gesetz. Wir haben die Berichterstattung heute verlangt, damit Sie hier den Beschäftigten erläutern können, ob sie diese Wahlen mit einem neuen Gesetz vorbereiten können.