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Stefan Gebhardt zu TOP 23: Clubs- und Musikspielstätten sind Orte der Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir uns an die letzten beiden Jahre zurückerinnern, so war während der Corona-Pandemie auch die Klub- und Musikkultur im Landtag von Sachsen-Anhalt Thema und in unser aller Munde.

Dies bestätigt ein Blick in die Protokolle der Landtags-Debatten und Ausschusssitzungen. Es gab die berechtigte Sorge, dass Klubs und Musikspielstätten die Pandemie und den damit verbundenen Lockdown nicht überleben. Zu groß erschienen die Investitionen, die getätigt werden mussten, um sich pandemiesicher zu machen, bspw. mit teuren Luftfilteranlagen.

Denn Fakt ist ja auch eins, dass die Klubs noch eine besonders dramatische Situation hatten: Während andere Geschäfte nach dem harten Lockdown wieder vorsichtig öffnen konnten, indem man z.B. auf Mindestabstände setzte oder auf konsequentes Masketragen, war dies für die Klubs und Musikspielstätten keine Lösung. Denn Klubeinrichtungen oder Diskotheken funktionieren nicht mit Ein-Meter-Abstandsregelungen oder einer Maskenpflicht. Die Zeit des Leidens war also für die Klub- und Veranstaltungsbranche nochmal intensiver und länger als in anderen Bereichen. Wir, und damit meine ich tatsächlich alle demokratischen Fraktionen im Landtag, haben uns in diversen Debatten immer für die Klubs und die Veranstaltungsbranche stark gemacht.

Damit wurde zumindest eines erreicht, was ich hier positiv hervorheben will: Die gesellschaftliche Anerkennung von Klubs und Musikspielstätten hat sich in den vergangenen Jahren positiv verändert, auch in Sachsen-Anhalt. Und das ist gut so. Tatsache ist aber auch, dass es die Klubbetreiber selbst waren, die auf ihre gesellschaftliche Notwendigkeit und ihre schwierige Situation hingewiesen haben. Denn erst durch die Proteste von Alarmstufe Rot und anderen - und durch die großen Demonstrationen der Klubschaffenden vor den Deutschen Bundestag ist einiges erreicht worden.

Das wichtigste Ergebnis dieses ganzen Prozesses ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem letzten Jahr, in dem die Klubs und Musikspielstätten eindeutig zu Kulturstätten erklärt wurden. Sie sind damit nicht mehr nur Vergnügungsstätten, sondern Anlagen kultureller Zwecke, wie eben auch Theater, Museen, Opern oder Konzerthäuser. Dieser Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt, der nun aber konsequent weiter gegangen werden muss. Denn wie so oft  mangelt es an einer konsequenten Umsetzung.

Ein Beispiel hierfür sei genannt: Der Bundestag hat beschlossen, infolge der Anerkennung von Klubs als Kulturstätten die Baunutzungsverordnung anzupassen. Leider müssen wir konstatieren, dass dies bisher auf Bundesebene nicht umgesetzt wurde. Der Beschluss ist bis heute nicht in Gesetzestext gegossen wurden. Positiv will ich allerdings erwähnen, dass das Bundesprogramm Neustart Kultur für die Klub- und Veranstaltungsbranche hilfreich war. Dadurch konnten tatsächlich Investitionen getätigt werden, die heute dafür sorgen, dass wir in der Tat Luftfilteranlagen auch in sachsen-anhaltischen Klubs finden.

Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt? Dass die Klub- und Veranstaltungsbranche in die Netzwerktreffen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt in Sachsen-Anhalt einbezogen ist, wird von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt. Aber die vielen guten Worte, die wir auch in der Vergangenheit an Klubbetreiber gerichtet haben, reichen definitiv nicht aus. Denn was nützen uns die tollsten Luftfilteranlagen, wenn die Energiekosten ganze Konzepte sprengen und somit den nächsten finanziellen Worst Case vorzeichnen.

Hinzu kommt, dass das Publikum noch lange nicht das Vor-Krisen-Niveau erreicht hat. Nach wie vor ist man vorsichtiger, gerade bei steigenden Inzidenzzahlen, und leider ist es auch so, dass in Anbetracht von Energiekrise und Inflation das Publikum zurückhaltender geworden ist. Letzteres trifft nicht nur auf die Klub- und Musikbranche zu, sondern leider auch viele andere Kulturstätten und Veranstalter. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass außer den Lippenbekenntnissen auch etwas Konkretes für die Klub- und Veranstaltungsbranche herauskommt. Wenn der deutsche Bundestag Klub- und Musikspielstätten zum Kulturgut erklärt, muss sich das auch in der Förderpolitik wiederspiegeln. Daher beantragt meine Fraktion, Klubs und Musikspielstätten in die Kulturförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalts mit aufzunehmen. Sie sollen genauso förderwürdig sein, wie Theater, Galerien, Museen, Literaturveranstaltungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen sie uns doch den vielen Ankündigungen und den vielen wohlgemeinten Aussagen in der Corona-Zeit Taten folgen. Wenn wir kein Klub-Sterben riskieren wollen, müssen wir bereit sein zu helfen und zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist ein kulturell reiches Land. Unsere kulturelle Vielfalt ist einzigartig. Für meine Fraktion zählt die Klub- und Musikkultur eindeutig dazu. Und im Interesse der vielen jungen Leute, die nun mal das Stammpublikum in diesen Einrichtungen ausmachen, liegt uns viel daran, dass unsere Position hier zur Mehrheitsposition wird. Ich werbe daher um Zustimmung für unseren Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.