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Monika Hohmann zu TOP 9: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzeszur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen- Anhalt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein Sprichwort sagt: „Was lange währt, wird endlich gut“. Auf den vor uns liegenden Gesetzentwurf übertragen, trifft diese Aussage leider nicht zu. Für mich ist es schwer nachzuvollziehen, was Sie die ganzen Monate über getan haben? Es sollte ein, ich zitiere:“ … komplett neues Gesetz“ werden, so die Aussage von Herrn Szarata in der Landtagssitzung vom 26.10.2017. Wo ist denn nun das ganz neue Gesetz, mit den tollen Vorschlägen? Außer Spesen nichts gewesen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich näher auf einige Punkte des Gesetzentwurfes eingehe, möchte ich mich für die sehr ausführlichen Anlagen zum Entwurf bedanken. Sie sind sehr transparent und geben einen Überblick, wie das Ministerium zu denZahlen gekommen ist. Nun aber zum Inhalt. Positiv ist anzumerken, dass einige Streitpunkte aus dem jetzigen Gesetz geändert wurden. So ist es zu begrüßen, dass das Land und der örtliche Träger der Jugendhilfe sich an den steigenden Tarifen beteiligen. Weiterhin wurde wieder der alte Zustand hergestellt, wonach die Kostenbeiträge dort erhoben werden, wo auch das Kind betreut wird. Und letztendlich sind die Erweiterungen zum Mitspracherecht der Eltern ebenfalls hervorzuheben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider hat es die Landesregierung nicht geschafft, die derzeit bestehenden Probleme des KiFöGs zu lösen. Aus meiner Sicht verschärfen sie sich noch. Die vorliegenden Evaluationsergebnisse zur Finanzierungssystematik sind in keinster Weise umgesetzt worden. Ein transparentes Finanzierungssystem wird es nicht geben, da die Kindpauschalen und ihr Berechnungsweg unverändert bleiben. Die Finanzierungsgemeinschaft wird nicht verschlankt, die Gemeinden bleiben weiterhin Defizitzahler. Zudem wird der 8-Stunden-Anspruch nicht nur zu neuer Benachteiligung und Chancenungleichheit für die Kinder führen, sondern es wird für die Kommunen ein Nachweiswesen entstehen, das nicht unbürokratisch und reibungsfrei verlaufen wird. Jüngste Berechnungen von Trägern legen dar, dass durch die Reduzierung des Ganztagsanspruches die gegenwärtigen Öffnungszeiten so nicht mehr realisierbar sind. Wenn sie dennoch daran festhalten, würde das gemeindliche Defizit als auch die Elternbeiträge steigen.

Auch die Berechnung der 10 Krankheitstage sind vor Ort kaum spürbar. Wenn man bedenkt, dass in Sachsen- Anhalt 78% der beschäftigten Erzieherinnen in Teilzeit arbeiten, so muss man die Krankheitstage auch hier in Relation setzen. So wird eine Erzieherin im Schnitt mit ca. 15 Minuten täglich entlastet. Ein Hinweis sei mir an dieser Stelle noch erlaubt. Bitte rechnen Sie ihre Krankheitstage noch einmal nach. Sie haben bei Ihrer Berechnung die Krankheitstage auch für die Urlaubs- und Feiertage einbezogen. Falls Sie dennoch bei Ihrer Berechnung bleiben, erhalten die Erzieherinnen keine 10 Tage, sondern nur 8,5 Tage angerechnet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung möchte ab dem nächsten Jahr für ca. 11000 Kindern die Beiträge erstatten. Das sind 7,5 % aller Kinder in den Tageseinrichtungen. Das heißt für 92,5 % der Kinder müssen weiterhin Kostenbeiträge gezahlt werden. Hier hätten wir uns einen mutigeren Schritt gewünscht. Wie man es umsetzen kann, haben wir in unserem Gesetzentwurf, der mittlerweile über ein Jahr im Sozialausschuss vor sich hin schmort, aufgezeigt.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, leider ist es Ihnen im vorliegenden Entwurf nicht gelungen, die bestehenden Probleme zu lösen. Sie werden eher verschärft. Erzieherinnen erhalten keine dringend benötigten Vor- und Nachbereitungszeiten und Eltern werden nur marginal entlastet.

Ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen, noch einige positive Veränderungen erzielen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!