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Monika Hohmann zu TOP 6: Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt durch ein Landesprogramm verstetigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Schulsozialarbeit ist heute gar nicht mehr aus Schulen weg zu denken. Das haben mittlerweile, außer der AfD, alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen erkannt. Damit dies so bleiben und auch noch erweitert werden kann, ist meine Fraktion in den letzten Jahren mehrfach parlamentarisch tätig geworden. Neben Anträgen und einer großen Anfrage haben wir schon rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer Konzeption, wie wir die Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der EU- Mittel verstetigen können, hingewiesen und auch eingefordert.

So stellten wir gleich nach Beginn der Legislatur in der Sitzung vom September 2016 einen Antrag „Sozialpädagogische Arbeit an Schulen langfristig sichern“. Dieser ging der Koalition nicht weit genug und sie stellte einen Alternativantrag. Damit meinte man, dass mit dem Konzept zur Multiprofessionalität gute Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt weiterhin zu sichern und sie ebenfalls kontinuierlich fortführen und weiterentwickeln zu können. Danach wurde uns im Juli 2017 ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Eckpunkte der Konzeptvorstellungen zur Sicherstellung und Fortführung von Schulsozialarbeit“vorgelegt. Dieses Papier war so aufgestellt, dass das Bildungsministerium zur Auffassung kam, zunächst die eigenen Ressourcen effizient zu nutzen.

Daraufhin wurde meine Fraktion nochmals tätig und stellte im September 2017, in Verbindung zur Aussprache unserer Großen Anfrage zur Situation von Schulsozialarbeit, einen weiteren Antrag. Hier forderten wir Schulsozialarbeit als Regelaufgabe zu etablieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, Seit mehr als zwei Jahren versuchen wir nun schon im Bildungsausschuss, auf dieser Grundlage die Landesregierung zu bewegen, sich konzeptionell zu diesen Fragen zu positionieren. Es ist und bleibt weitgehend ergebnislos. Die Aussagen sind immer die Gleichen: Wir bemühen uns um eine Fortsetzung der EU-Förderung und wenn wir die erreichen können, machen wir in diesem Rahmen weiter. Ansonsten ist bisher niemand bereit, eine Aussage zu treffen, in welchem Umfang das Programm fortgesetzt werden kann, wenn es kein EU-Geld mehr dafür gibt, wovon die meisten Akteure – wir eingeschlossen – allerdings ausgehen.

Selbst im Sozialausschuss vom September 2018 konnten wir vernehmen, dass es in dieser Sache Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Bildungs- und Sozialministerium gibt. Hier kann ich nur an beide Minister appellieren, schleunigst, im Interesse der Schulsozialarbeit, diese Befindlichkeiten abzulegen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Zeit arbeiten wir verstärkt am Antrag zum Konzept zur Multiprofessionalität an den Schulen. Dazu hatten wir im letzten Bildungsausschuss gemeinsam mit dem Sozialausschuss ein sehr intensives Fachgespräch geführt. Alle Fachleute waren sich einig, dass es sich beim Konzept um einen „Aufsatz“ handelt, der Multiprofessionalität dem Grunde nach zutreffend beschreibt, aber keinerlei konzeptionellen Ansatz enthält, wie es damit – und konkret mit der Schulsozialarbeit - in Sachsen-Anhalt ab 2020 weitergehen soll. Deshalb wird dieses Konzept mit Unterstützung der Fachexpert*innen derzeit überarbeitet. Es soll bis zur Sommerpause dem Ausschuss erneut vorgelegt werden. Dabei sind die Fragen der Bedarfsermittlung und der bedarfsabhängigen Steuerung des Personaleinsatzes und natürlich auch die Finanzierung aus Landesmittel, möglicherweise auch als gemeinsame Aufgabe von Land und Landkreisen, zu beantworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Ihnen eben von mir vorgestellten kurzen Abriss, sind wir der Auffassung, dass es keines erneuten Antrags bedarf. Denn dieser bringt gegenüber den schon gefassten Beschlüssen und gestellten Anträgen keinen neuen Impuls. Deshalb haben wir auch unseren Alternativantrag eingebracht und bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!