Monika Hohmann zu TOP 16: GE zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wieder einmal stehe ich heute vor Ihnen, um die eigentlich notwendige Arbeit der Landesregierung anzumahnen.
Sie Alle können sich sicherlich noch an die September- Sitzung 2020 erinnern, in dem wir die Landesregierung beauftragten, einen Gesetzentwurf zur Übernahme der Kostenbeiträge bei staatlich angeordneter Schließung, vorzulegen.
Was ist seitdem passiert?
Auf Nachfrage im Sozialausschuss im letzten Jahr, wurde den Mitgliedern gesagt, dass auf Grund eines erhöhtem Arbeitsaufkommen, noch kein Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden konnte. Man sei aber in der Abstimmung und würde nunmehr zeitnah tätig werden.
Im Finanzausschuss am 20.01. wurde auf Nachfrage meiner Kollegin Frau Heiß, zum Gesetzentwurf, geantwortet, dass die Gesetzesänderung zum KiFög gerade im Haus abgestimmt wird und dann demnächst ins Kabinett geht. Kam mir doch irgendwie bekannt vor.
Nun hatten wir letzte Woche im Petitionsausschuss den Höhepunkt in dieser Chronologie. In einer Petition, wurde genau das Thema, nämlich die derzeitige Regelung zur Kostenübernahme der Elternbeiträge, kritisiert. Auf Nachfrage von mir, wie weit denn die Bearbeitung des Gesetzentwurfes wäre, antwortete der Vertreter der Landesregierung, dass er davon nichts wüsste.
Liebe Landesregierung, was sollen diese Spielchen? Und, dass Sie ihren Auftrag des Landtages nicht umsetzen möchten, ist ja nun heute sichtbar geworden. Sie hätten spätestens zu dieser Landtagssitzung einen Entwurf vorlegen müssen, damit er in dieser Legislatur noch beraten und verabschiedet werden kann.
Nun haben wir Ihre Aufgabe übernommen und erwarten nun eine zügige Beratung in den Ausschüssen.
Schaffen Sie nun endlich Klarheit für Eltern, Träger und Kommunen! Und dies nicht durch immer wieder neue Erlasse, wobei der Februar bis heute nicht geklärt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserem anderen Gesetzentwurf, der in einem Zwiegespräch zwischen Frau Lüddemann und mir im Sozialausschuss beraten wurde.
Nach der Einbringung im Dezember letzten Jahres, wurde ich angesprochen, ob die Situation zu den Einschulungen tatsächlich so abläuft. Wenn ja, dann kann es doch nur ein Schildbürgerstreich sein. Nun ja, auch bei der Beratung im Sozialausschuss, traf ich auf viel Unwissenheit in dieser Sache. Es ist schon merkwürdig, dass die Mitglieder der Koalition sich im Bildungsausschuss der Empfehlung des GBD anschloss und teilweise, die gleichen Mitglieder der Koalition, nun im Sozialausschuss dagegen votierten.
Auch die Begründung der Abgeordneten Frau Lüddemann, waren sehr, sehr fraglich. Sie sehe keinen Handlungsbedarf und schon gar nicht in Form einer Gesetzesänderung. Außerdem betonte sie, dass die Schulpflicht auch für Schulanfänger ab dem Beginn des Schuljahres gelte, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Einschulung erfolge. Das heißt im Umkehrschluss, dass alle einzuschulenden Kinder, eine Ordnungswidrigkeit begehen, da sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen.
Deshalb meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen nochmals die Ausführungen vom GBD zitieren:
„Ein Erstklässler dürfte ein Schüler sein, der die erste Klasse einer Schule besucht. Dies kann aus Sicht des GBD aufgrund der obigen Erwägungen auch ein Schüler sein, der ab dem 1. August eines jeweiligen Jahres schulpflichtig wurde und der noch nicht am Unterricht teilnahm, weil der Tag der Einschulung noch nicht stattgefunden hat. Da mit dem Unterricht erst nach dem Tag der Einschulung begonnen wird, müsste die Betreuung eines Erstklässlers in der Zeit zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Tag der Einschulung in der Weise erfolgen, dass dieser so wie ein Schulkind während der Schulferien einen Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden je Betreuungstag hat“.
Nun kann man ja gern eine andere Auffassung haben. Ich gebe aber zu bedenken, dass der GBD nicht irgendwer ist und wir seine Empfehlungen ernst nehmen. Wir dürfen hier nicht nach Beliebigkeit handeln. Wenn uns die Antwort nicht gefällt, ignorieren wir sie und wenn sie uns passt, nutzen wir sie.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte bei meiner letzten Rede bereits angemerkt, dass wir aufgrund einer Petition hier Klarheit herstellen wollten. Es gab ja bereits eine Verständigung am 29.09.2020.
Ein Gespräch mit Vertretern der beiden Ministerien und des GBD, bei der man sich intensiv über die juristischen Aspekte ausgetauscht hatte. Man hat dort eine gemeinsame Regelung gefunden, mit der eine schriftlich fixierte Lösung im Erlassweg möglich erscheine. Die Rechtsauffassung des GBD sei dabei bestätigt worden.
Durch den Rückzug des Petenten wurde leider nicht mehr an eine Lösung gearbeitet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie uns endlich diesen Schildbürgerstreich beenden und schaffen Sie nun eine gesetzliche Grundlage und stimmen unserem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!