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Monika Hohmann zu TOP 16: Bedarfsdeckende sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV: Gleichberechtigte Teilhabe sichern - Kinder- und Altersarmut vorbeugen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

es brauchte immerhin 15 Jahre bis zu der Erkenntnis, dass Hartz IV gescheitert ist. Die aktuellen Debatten im politischen und gesellschaftlichen Raum zeigen deutlich, dass ein dringender und notwendiger Handlungsbedarf besteht. Angestoßen wurde die Debatte vom Gesundheitsminister Spahn, der die Auffassung vertritt, dass Hartz IV keine Armut bedeutet. Er wurde für diese Aussage sehr stark von seinem Parteikollegen und ehemaligen Arbeitsminister Norbert Blüm kritisiert. Auch wenn es grundsätzlich sympathisch ist, dass sich der regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Müller, Gedanken über Alternativen zu Hartz IV macht – so ist und bleibt sein Vorschlag zum solidarische Grundeinkommen eher ein Etikettenschwindel.

Derzeit sind 7,5 Millionen Menschen von Hartz IV betroffen. Das Modell zum "solidarische Grundeinkommen" ist aber nur für 150.000 Menschen vorgesehen. Schon allein an diese Konstellation kann man erkennen, dass diese Vorschläge eher ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, Hartz IV hat die soziale Schieflage innerhalb der Gesellschaft noch verschärft anstatt sie zu entspannen und ich kann nur mit Bedauern feststellen, dass diese nicht so leicht zu begradigen sein wird.

Arbeitslose Hartz-IV-Bezieher*innen sind in den vergangenen Jahren im Schnitt immer länger ohne Job geblieben. So stieg die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Bezieher*innen der Grundsicherung kontinuierlich an – von 555 Tagen im Jahr 2011 auf 650 Tage im Jahr 2017. Auf diese Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wies DIE LINKE im Bundestag hin.

Weiterhin muss man zur Kenntnis nehmen, dass gerade mal 16 von 1000 Menschen, die länger als ein Jahr ohne Anstellung sind, wieder eine Arbeit finden. Ursache dafür sind u.a., die enormen, seit 2010 gekürzten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Im Jahr 2011 waren rund 298.000 Hartz-IV-Bezieher*innen länger als drei Jahre arbeitslos. Bis 2017 stieg diese Zahl auf rund 317.000 Menschen.

Die Perspektivlosigkeit für Hartz-IV-Beziehende hat in den vergangenen Jahren zugenommen, man könnte hier von einer Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit sprechen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass dringend erheblich mehr Geld für Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Meine Fraktion wird daher nicht müde, unsere Forderungen nach Abschaffung von Hartz IV und die Ersetzung durch eine sanktionsfreie, existenzsichernde und individuelle Mindestsicherung zu stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, „Hartz IV bedeutet Armut und soziale Ausgrenzung von Menschen.“ Dies beginne, so Prof. Dr. Christoph Butterwegge von der Universität zu Köln, schon damit, dass seitens der Leistungsempfänger*innen jeder Job angenommen werden müsse – sofern er nicht sittenwidrig ist – ganz unabhängig davon, ob eine eventuell viel höhere Qualifikation vorliegt und der angebotene Lohn weder dem Tarifvertrag noch der ortsüblichen Höhe entspricht.

Mit der Androhung von spürbaren Sanktionen werden die Betroffenen schließlich dazu genötigt, die angebotenen Jobs anzunehmen – ungeachtet der Begleitumstände.

Gleichzeitig sei es fatal, so Butterwegge, dass auf diesem Wege ein Niedriglohnsektor geschaffen wurde, um den „Standort D“ auf den Weltmärkten konkurrenzfähiger zu machen. Dies geschieht aber einzig und allein auf Kosten der Betroffenen. Weil die Regelsätze das Grundrecht auf ein Existenzminimum abdecken sollen, ist es folglich befremdlich, diese zur Strafe zu kürzen. Wir sagen daher: „ Grundrechte kürzt man nicht!“

Dennoch enthielten im vergangenen Jahr 953.000 der rund 30 Millionen Bescheide solche Kürzungen; die meisten, nämlich 73380, um zehn Prozent aufgrund von Meldeversäumnissen. In Sachsen- Anhalt sieht es so aus, dass 2017 monatlich durchschnittlich ca. 5500 Sanktionen (19%) mit einer monatlichen Kürzung von durchschnittlich 109 Euro erfolgten. Davon betroffen ist jeder dritte Haushalt, in dem Kinder leben. Und das meine Damen und Herren, nennen wir unverantwortlich und nicht hinnehmbar.

Auch bei den Unter 25jährigen steigen die Zahlen der Sanktionen. Hier sind durchschnittlich monatlich 1100 Sanktionen (28%) mit einer Kürzung des Regelbedarfs von ca.133 Euro zu verzeichnen. Doch auch wenn man auf dieses Instrument der Sanktionen nicht verzichten möchte, müssten sie zumindest für Empfänger*innen unter 25 Jahren entschärft werden. Soweit ich weiß, war dies auch einmal ein Beschluss der SPD. Mit der unter Umständen kompletten Streichung des Regelsatzes, können die jungen Erwachsende in einen, von uns nicht gewollten, „gefährlichen Abgrund“ stürzen. Schon jetzt ist zu beobachten, dass Betroffene den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen, andere wiederum in die Kriminalität rutschen oder auch obdachlos werden. Und dies meine Damen und Herren, widerspricht den Zielen des Grundsicherungssystems.

Es ist schon erstaunlich, dass die Sanktionszahlen steigen, obwohl die Zahlen der Hartz IV- Bezieher*innen sinken. Ich kann daher nur sagen: Strafen schaffen keinen einzigen Arbeitsplatz. Wir brauchen daher mehr Anreize statt Strafen! Der Arbeitsminister- und Sozialminister Hubertus Heil will hier handeln und kündigte an, die Sanktionspraxis zu überprüfen. Ich hoffe, dass es nicht nur bei einer Überprüfung bleibt, sondern auch Taten folgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, In der Hartz IV Diskussion haben sich neben denen, die ich anfänglich in meiner Rede erwähnten, noch weitere Verantwortliche zum Thema zu Wort gemeldet. So der Vizeparteichef Ralf Stegner im SPIEGEL: „Wir brauchen eine Alternative zu Hartz IV.“ „Das aktuelle System befördert Abstiegsängste, viele Empfänger fühlen sich abgeschrieben, zu wenige schaffen den Übergang in normale Arbeit."

Diese Aussage kann ich nur unterstützen, denn jede mir bekannte Reform am Hartz IV -System, hat viele Betroffene danach schlechter gestellt als vorher. Bei der letzten Reform 2011 wurde beispielsweise beschlossen, dass das Elterngeld vollständig auf Hartz IV - Leistungen anzurechnen sind, was für neu gewordene Eltern eine Einkommenseinbuße von monatlich mindestens 300 Euro bedeutete. Gleichzeitig wurde damals der befristete Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I – Empfänger*innen ersatzlos gestrichen und darüber hinaus auch an den Beiträgen zur Rentenversicherung für Leistungsbezieher*innen geschraubt.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Herausführung aus der Grundsicherung führt einzig und allein über die Erwerbsarbeit - am besten in Vollzeit. Allerdings setzt das Hartz IV- System und dies ist unsere Kritik kaum Anreize dazu, denn viele Betroffene haben bereits die Erfahrung gemacht, dass von jedem Euro, den sie über den Freibetrag von 100 Euro hinaus verdienten, die Grundsicherung um 80 oder sogar 90 Cent gekürzt wurde. Bedenklich am bestehendem System kam auch in der Antwort auf eine Anfrage meiner Kollegin Katja Kipping im Bundestag zum Ausdruck. Sie wollte wissen, wie viel tatsächliche Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch seit 2015 bis 2018 jährlich nicht von den zuständigen Trägem der Grundsicherung übernommen wurden? Die Antwort fiel sehr ernüchternd aus. Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten anerkannten Kosten für die Unterkunft und Heizung reichen oft nicht aus. Pro Jahr werden Hartz-IV-Betroffenen, also Aufstockenden und Erwerbslosen, Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert - im Jahr 2015 waren es 606 Millionen Euro und vom November 2016 bis zum Oktober 2017 592 Millionen Euro. Nahezu rund 600 Millionen Euro mussten Hartz-IV-Empfänger*innen demzufolge aus eigener Tasche bezahlen, weil ihre Wohnkosten nicht voll vom Jobcenter übernommen wurden.

Dies ist die Differenz zwischen den vom Jobcenter anerkannten und den tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung - Geld, das sich die Betroffenen vom Munde absparen, vom eh schon kargen Regelsatz abknapsen müssen. Damit verbunden sind oftmals Forderungen zum Umzug aus der Wohnung. Insbesondere in Städten mit drastisch steigenden Mieten ist das lebensfern und eine unzumutbare Belastung für die Betroffenen. Das Verlassen des bekannten Wohnumfeldes heizt noch einmal mehr die soziale Entmischung in den Kommunen an. Das kann sogar soweit führen, dass immer häufiger Betroffene in bestimmten Vierteln unter sich leben und somit die Kinder von Eltern unterer Einkommensgruppen in Kitas und Grundschulen ebenfalls unter sich bleiben. Und genau diesen Kreislauf, meine Damen und Herren, gilt es zu durchbrechen. Deshalb sagen wir auch: Hartz IV muss weg!

Eine bedarfsdeckende, sanktionsfreie und individuelle Mindestsicherung muss an die Stelle des maroden – und deshalb gescheiterten – Systems treten. Weiterhin braucht es flankierende Maßnahmen. So zum Beispiel die Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro. Damit könnte man der drohenden Altersarmut wirklich etwas entgegensetzen. Ebenfalls muss sich endlich eine gut bezahlte, sozial abgesicherte und unbefristeter Arbeit als Richtschnur für alle durchsetzen. Politik ist hier in der Pflicht und sollte nicht zögern, hier unverzüglich entsprechend zu handeln.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!