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Monika Hohmann zu TOP 12: Eingriffe in Unterrichtsversorgung und Ausbildung zurücknehmen

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

Mittlerweile befinden wir uns bereits im zweiten Schuljahr mit geändertem Organisationserlass für die Grundschulen. Eigentlich forderten wir in unserem Antrag vom September 2017, dass die Landesregierung ihre vorgenommenen Änderungen ab dem Schuljahr 2018/2019 und den folgenden Schuljahren zurücknehmen sollte. Leider lag auch dieser Antrag sehr lange im Ausschuss und wurde nicht behandelt , da eine Abstimmung innerhalb der Koalitionsfraktionen sich dem Vernehmen nach als schwierig erwies.

Nun liegt eine Beschlussvorlage vor, der wir nicht zustimmen können. Warum? Wenn man sich den ursprünglichen Antrag ansieht, bestand die Kernforderung in der Zurücknahme der bedarfsmindernden Maßnahmen. Was haben wir dafür bekommen?

Um die ansteigenden Belastungen im Unterricht zu senken, soll der bürokratische Aufwand für Lehrerinnen und Lehrer, als auch für Schulleitungen reduziert werden. Diese Maßnahme würde eine Entlastung für die betroffenen Lehrkräfte schaffen. Nun frage ich mich aber, welchen bürokratischen Aufwand hat denn ein Lehrer im Unterricht, den die Koalition reduzieren will ?     

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

natürlich sind Maßnahmen zur Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer wichtig. Doch uns ging es hauptsächlich um die Entlastung im Unterricht. Es macht schon einen großen Unterschied, ob ich jahrgangsübergreifend mit über 30 Kindern in Klasse 3 und 4 dauerhaft Unterricht organisiere oder eben mit einer Klassenstärke von 22 Schülerinnen und Schülern arbeite.

Da die Koalition aber in ihrem Punkt 3 einen Prüfauftrag an die Landesregierung stellt, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssten, damit die effizienzsteigenden Maßnahmen zurückgenommen werden können, sehen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit