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Monika Hohmann zu TOP 11: Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Zweite Beratung)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

innerhalb kürzester Zeit musste das Ausführungsgesetz zum Gute- Kita- Gesetz, beraten und diskutiert werden. Eine beachtliche Leistung für die betroffenen Ausschüsse. In diesem Zusammenhang ist es gelungen, eine schriftliche Anhörung der LIGA, dem VDP und den kommunalen Spitzenverbänden in die Beratungen mit einzubeziehen. Leider, so müssen wir resümieren, fand keiner der guten Vorschläge Einklang in das vorliegende Gesetz. Dies kritisieren wir! Dennoch wollen wir heute mit unserem Änderungsantrag nochmals den Versuch unternehmen und für zwei, aus unserer Sicht, wesentliche Punkte werben.

Erfreut war ich über den Diskussionsprozess im Finanzausschuss. Dort hatte Herr Szarata beantragt, den Auszahlungstermin für die 4 Millionen zur Milderung der sich aus § 90 Abs. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergebenden Belastungen zu Beginn des Haushaltsjahres zu verschieben. Die Begründung war sehr schlüssig. Die Landkreise und Kreisfreie Städte sollten nicht in Vorkasse gehen müssen. Nur fehlte dieses Engagement auch für die Städte und Gemeinden. Hier wird diesen zugemutet, mit jeweils über 20 Millionen in den nächsten zwei Jahren in die Vorfinanzierung zu gehen und dies, meine Damen und Herren, trotz ihrer oftmals klammen Kassen. Warum werden hier Unterschiede gemacht? Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Abschlagszahlung für 2020 und 2021 jeweils auf 20 Mill. zu erhöhen. Dies würde aus unserer Sicht helfen, dass die Städte und Gemeinde diese neue Aufgabe, ohne eventueller Erhöhung in ihren Beitragssatzungen, vornehmen zu können. Gerade in diesen Tagen erreichten uns erneut Informationen, dass die Elternbeiträge in einigen Regionen des Landes abermals erhöht werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserem zweiten Punkt möchten wir Rechtssicherheit und -klarheit schaffen. Bereits in meiner letzten Rede im Hohen Haus habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung nach § 72 Abs. 3 SGB VIII an dieser Stelle im Gesetz falsch platziert ist. Der GBD sowie auch das jüngst in Thüringen getroffene Urteil in dieser Sache bestätigen dies. Dennoch, wider besseren Wissens, beharrte die Koalition auf die bestehende Fassung und riskiert hier unnötig einen Rechtsstreit mit den freien Trägern. Für mich bleibt da nur die Frage, warum bemühen wir den GBD, wenn seine Expertise dann doch nicht Einklang findet.

Daher bitte ich um Zustimmung unseres Änderungsantrages.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!