Monika Hohmann zu TOP 10: BEGE zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Ich finde es bedauerlich, dass die Koalition unseren Gesetzentwurf in den beratenen Ausschüssen abgelehnt hat. Es wäre gegenüber den Eltern und Kommunen hilfreicher gewesen, wenn sie in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit erhalten hätten. Nämlich in den Fragen: Muss ich einen Elternbeitrag bezahlen? oder Welche Kosten erstattet uns das Land?
Unser Gesetzentwurf zielte genau auf dieses Problem ab und wäre bei einer erneuten Pandemiewelle sofort anwendbar.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade unsere Erfahrungen in den letzten Monaten haben doch gezeigt, wie schnelllebig die Zeit ist. Was gestern noch galt, war am nächsten Tag schon wieder überholt. Mittlerweile haben wir bereits die 6. Eindämmungsverordnung, eine siebente folgt in Kürze. Mehrere Erlasse und Verordnungen kamen hinzu. Schwer für den Einzelnen, hier einen Überblick zu behalten.
Ähnliches passierte auch bei den Erlassen zur Befreiung der Elternbeiträge. Kaum war bekannt, dass im April alle Eltern von den Kosten befreit werden sollen, hieß es im Mai, nun nur noch für die Eltern, deren Kinder nicht betreut werden. Parallel dazu mussten die Stadt- und Gemeinderäte ähnliche Beschlüsse fassen, damit sie die Einnahmeausfälle vom Land erstattet bekommen. Und das alles unter eingeschränkten Bedingungen. Komplizierter ging es nun nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Fraktion hätte es ehrlicher und unbürokratischer gefunden, wir hätten eine Regelung im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben. Damit würde bei allen Beteiligten Klarheit bestehen und wir könnten auch für die Zukunft Vorsorge tragen.
Im Übrigen erstattet das Land Thüringen alle Elternbeiträge von April bis Juli.2020.
Dies wäre auch für uns ein positives Zeichen, dass wir Eltern und Kinder in dieser nicht einfachen Zeit allein lassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!