Kerstin Eisenreich zu TOP 7: Wärmeenergie sparen- Landeshaushalt entlasten
Energie sparen ist im Gesamtkonzept der Energiewende ein wesentlicher Baustein und dies gilt inhaltsgleich für Wärmeenergie. Und der positive Nebeneffekt ist, dass damit auch Kosten gespart werden können. Das entspricht auch den Zielen des Koalitionsvertrages, der besagt (ich zitiere): „Beim Neubau und der Sanierung von Landesliegenschaften ist die Einbindung erneuerbarer Energien und die Senkung des Wärme- und Strombedarfs ein zentrales Anliegen. Wir streben an, landeseigene Gebäude und Liegenschaften klimaneutral zu entwickeln.“ Und gut ist, dass dies auch auf den Bestand übertragen wird. Nachvollziehbar ist daher für uns der mit diesem Antrag formulierte Wille, die guten Effekte der Wärmeenergieeinsparung für die Energie- und CO2-Bilanz von Landesliegenschaften haushaltswirksam werden zu lassen. Aber das war es dann aus Sicht der Linksfraktion schon. Denn Heizungsregelungen nach Bedarf und Nutzung sowie Steigerung der Energieeffizienz sollten längst Standard sein. Sie sind Teil der Bewirtschaftung und Verwaltung der Landesliegenschaften. Der Antrag wäre daher ein lohnenswertes Thema für eine Berichterstattung im Rahmen einer Selbstbefassung in Fachausschüssen gewesen. Hier im Plenum halte ich ihn nicht wirklich für erhellend.