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Kerstin Eisenreich zu TOP 4: GE eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt - ASG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Boden ist das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft zur Erzeugung unserer Lebensmittel. Und er ist endlich. Deshalb ist er wertvoll und gehört in die Hände derjenigen, die ihn bewirtschaften. Das setzt jedoch voraus, dass Landwirtinnen und Landwirte sich den Boden leisten können. Und genau da sehen wir mit großer Sorge die Entwicklungen der letzten 10, 15 Jahre, da sich Kauf- und Pachtpreise enorm erhöht haben. Von 2010 bis 2015 stiegen sie um ca. 80 %. 2017 lagen die durchschnittlichen Hektarpreise bei etwa 22.500 EURO. Durchschnitt bedeutet aber auch, dass bei Verkäufen auch wesentlich höhere Preise aufgerufen wurden und werden. Derartige Preise sind aber nicht zu erwirtschaften. Preistreiber ist ein gesteigertes Interesse an Boden als Anlageobjekt, insbesondere von zahlungskräftigen nicht ortsansässigen und nichtlandwirtschaftlichen Investoren, aber auch eine völlig verfehlte auf Höchstpreise setzende Vermarktung durch die BVVG. Dies gilt in zunehmendem Maße auch für die Anteilskäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen, die das Grundstücksverkehrsrecht umgehend. Damit geraten ortsansässige Landwirt*innen ins Hintertreffen. Das Eigentum an Boden konzentriert sich weiter statt zu einer breiten Streuung zu gelangen. So werden Boden und in der Folge die ländliche Struktur bedroht.

Die Probleme sind hinlänglich bekannt. Nicht zuletzt hat meine Fraktion daher im März 2019 für eine Bodenpreisbremse plädiert. In der damaligen Debatte kam immer wieder das Signal, dass Regelungsbedarf bestehe und die seit 2006 mit der Föderalismusreform an die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet endlich umzusetzen wäre. Mit der Zielstellung von stabilen land- und forstwirtschaftlichen Strukturen, transparenten Eigentumsverhältnissen und einer ausgewogenen Verteilung von Eigentum sind Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, gestartet. Dazu soll - ich zitiere: „Aufbauend auf dem Leitbild soll eine Gesetzesinitiative zur Reformierung des Bodenmarktes erfolgen, welche insbesondere dem Ziel der Preisdämpfung auf dem Pacht- und Bodenmarkt dienen soll. Dabei sollen Regelungen für Geschäftsanteilsverkäufe getroffen werden.“ Zitat Ende.

Nun liegt der Gesetzentwurf vor, der diesen Zielstellungen gerecht werden soll. Richtig ist der Ansatz, auch die Forstwirtschaft einzubeziehen. Nun erinnern wir uns aber zunächst an das im Koalitionsvertrag vorauszusetzende Leitbild für die Landwirtschaft. Dieses wurde zwar 2018 erarbeitet, aber von 15 Organisationen abgelehnt. Das begründet möglicherweise das wenig ambitionierte agrarstrukturelle und bodenmarktpolitische Leitbild des Landes im ersten Teil der Begründung. Dabei sollte eben dieses Leitbild aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE klare Leitlinien für den Erwerb und die Nutzung von Agrarflächen zur gesetzlichen Umsetzung enthalten. Das widerspiegelt sich dann auch bereits im Paragraf 1 Absatz 1, in dem als agrarstrukturelles Ziel die Gewährleistung leistungsfähiger Unternehmen der Landwirtschaft formuliert wird. Im Gesetzentwurf Niedersachsen, zu dem sich im hiesigen durchaus Parallelen herstellen lassen, steht dagegen – ich zitiere: „Agrarstrukturelles Ziel ist insbesondere die Gewährleistung leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender, bäuerlicher Familienbetriebe sowie die Dämpfung des Anstiegs der Boden- und Pachtpreise.“ Ganz ähnlich ist dies im Brandenburger Gesetzentwurf formuliert. Von Nachhaltigkeit kann ich weder im vorliegenden Gesetzestext noch im angegebenen Leitbild etwas lesen.

Auch bei der Definition von Landwirt und landwirtschaftlichen Betrieben sehen wir Lücken. In den letzten Jahren haben sich alternative und gemeinnützige Bewirtschaftungsformen auf relativ kleinen Flächen etabliert, zum Beispiel die solidarische Landwirtschaft. Was passiert mit ihnen? Falles sie durch das Raster?

Insgesamt bietet der Gesetzentwurf ein paar gute Ansätze, so die Einrichtung eines Bodenfonds und die Einbeziehung der Anteilskäufe in die Genehmigungspflicht. Allerdings geht der Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht weit genug und öffnet an der einen oder anderen Stelle Hintertürchen, die wiederum den eigentlichen Zielen zuwiderlaufen. Da gilt es genau hinzuschauen.

Für uns, Fraktion DIE LINKE, sind einige wesentliche Punkte:

  • das Vorkaufsrecht für Landwirte aus Sachsen-Anhalt und deren Stärkung
  • die Streuung des Bodeneigentums sowie Verhinderung weiterer wettbewerbsschädlicher Konzentrationen am Bodenmarkt
  • Höchstgrenzen für den Erwerb und die Pacht von Flächen und eine Deckelung der Kauf- und Pachtpreise
  • die Genehmigungspflicht für den Kauf von Unternehmensanteilen

Deshalb stimmen wir einer Überweisung zu.